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[§ 152. Tag und Woche. 83]

D) Technische Chronologie des jüdischen Kalenders.

§ 152. Tag und Woche.

Der jetzige Kalender der Juden rechnet auf den Tag (יוס jôm) 24 gleichlange Stunden, welche von 1—24 fortgezählt werden. Die Stunde (שעה ša‘h) zerfällt in 1080 Teile (חלקיס chalakim) und jeder der letztern in 76 Augenblicke (רגעיס regaim). Den Chalakim (ch.) liegt offenbar die Sexagesimalteilung zugrunde, da 1080 = 60 · 18 = 23. 33. 5, den regaim (r.) das Produkt 19 · 4 = 76, dessen Faktoren auf für die Zeitrechnung wichtige Zahlen hinweisen. Maimonides bemerkt3, daß die Ursache, warum die Zahl 1080 gewählt wurde, in der Teilbarkeit derselben durch 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10 liege. Der Sage nach sollen die Söhne Isachars (denen überhaupt die Kenntnis der Astronomie und des Kalenders zuge­schrieben wird) die Erfinder der chalakim-Teilung gewesen sein. Verglichen mit unserer Stunden­teilung ist 1 ch. =  11080h =  118m = 3 13s und 1 r. =  10228s oder un­gefähr  123s. Es kommt öfters vor, daß eine gegebene Anzahl ch. in unser Minutenmaß verwandelt werden soll; hierzu dient folgende kleine Hilfstafel:

10ch.=  59m  70ch.= 89m  400ch.= 22 29m 
20= 19„  80= 49„  500= 27 79„ 
30= 69„  90= 5   „  600= 33 39„ 
40= 29„  100= 59„  700= 38 89„ 
50= 79„  200= 11 19„  800= 44 49„ 
60= 39„  300= 16 69„  900= 50   „ 










1000= 55 59„ 

Danach hat man z. B. für 869 ch. die Reduktion:

800ch.= 44 49 m 
60= 39 m 
9=  918 m 
869ch.= 47 2318 m = 48 518m

3) Kidd. hachod. VI 2. — Hildesheimer gibt folgende Erklärung nach einem hebräischen Werke: Die Länge des jüdischen Mondjahrs ist 354d 8h 876ch [Fortsetzung der Fußnote]

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[84 VIII. Kapitel. Zeitrechnung der Juden.]

Der Tagesbeginn des jüdischen Tages ist. seiner historischen Entwicklung gemäß, der Abend, und zwar derjenige, welcher dem christlichen Tage vorausgeht. Bei der Beobachtung der Feste und Fasten gilt dieser Tagesanfang, während im bürgerlichen Leben die Stunden in der christlichen Weise gezählt werden. Die nähere Be­stimmung des Abends auf 6h ist eine konventionelle spätere Fest­setzung. Die jüdischen Zeremonialgesetze nehmen aber Beziehung auf den Anfang der Nacht, auf die Tageslänge und Tagesstunde. Die Sabbate, die Fest- und Fasttage beginnen mit dem Einbruch der Nacht und endigen mit Eintritt der Nacht; das šma (שסע) darf nur morgens bis zu einer gewissen Tageszeit, nach der Mischna (Berachoth II 2) bis zum Ende der 3. Tagesstunde oder des Ablaufs des 4. Teils der Tageslänge gelesen werden, am Rüsttage des Passah soll Gesäuertes nur bis zum Ende der 4. Tagesstunde gegessen werden usw. Die Definition „Eintritt der Nacht“ ist daher für die Strenggläubigen von Wichtigkeit, ebenso der Begriff Tageslänge. Im Talmud sind aber die Meinungen über die Tagesgrenzen und den Anfang der Nacht voneinander abweichend. Abrah. Piementel, welcher diese Meinungen miteinander verglichen hat, gibt an, daß die Tagesgrenzen einerseits abends von dem Erscheinen von drei „mitt­leren“ Sternen (Sabbat 35 b) und vom Morgengrauen gebildet werden. Da unbestimmt bleibt, ob unter „mittleren“ Sternen solche 1. oder 2. Größe zu verstehen sind, so wird meist angenommen, daß die Sterne im Zwielicht sichtbar sein sollen (nach Berachoth II 2 müßten die 3 Sterne, in einem Dreieck nahe beisammen, hell genug sein, um in der Dämmerung noch hervor­zutreten). Aus dem Talmud ist nicht ersichtlich, inwiefern auf die Verschieden­heit der Tageslängen mit der geographischen Breite Rücksicht genommen wird; es werden von Sonnenuntergang bis zum Eintritt der Nacht 1h 12m gerechnet, und zwar bis zum Eintritt des Zwielichts 58 12m, für die Dauer des Zwie­lichts 13 12m. Piementel leitet daraus Regeln ab1 wie man für verschiedene Jahreszeiten danach die Tagesgrenzen bestimmen soll. Will man diesen Regeln nicht folgen, so ermittelt man für die be­treffende geographische Breite die Dauer der bürgerlichen Dämmerung und die Zeit des Sonnenuntergangs und Aufgangs (I 22). Hieraus erhält man die Zeit des Anfangs der bürgerlichen Morgen­dämmerung und das Ende der Abenddämmerung; die Differenz beider bildet die Tageslänge, welche man durch 12 dividiert und hierdurch den Anfang


[Anfang der Fußnote] (= 354d15h  23m) .  45h +  23m sind =  45 +  2180 Stunden. Damit von den letzteren  2180h auf jede der 12h des halben Tags ein Teil komme, habe man die  2180 in  121080 verwandelt und eben deshalb jenen größeren Nenner eingeführt.

1) Zuckermann, Materialien etc., 65—68.

[§ 153. Jahr, Monate, Ära. 85]

der einzelnen Tagesstunden gewinnt. Zuverlässige Tafeln für die Zeit des šma- und des mincha-Gebetes1, berechnet für die Breite von Breslau, sowie des Eintritts der Nacht für die Breiten von 47—55° n. Br. hat Zuckermann2 gegeben.

Die Tage der 7tägigen Woche (שבוע šebua) haben keine Namen, den 7. Tag שבת Šabbat ausgenommen, sondern sie werden durch die Ordnungszahlen

א  = 1d= Sonntag ה  = 5d= Donnerstag
ב  = 2 = Montag ו  = 6 = Freitag
ג  = 3 = Dienstag ז  = 7 = Sonnabend
ד  = 4 = Mittwoch


bezeichnet. Der 1. Tag, Sonntag, fängt nach der oben bemerkten konventionellen Rechnung am Sonnabend der Christen abends 6h an. Die jüdische Zählung 1d 6h entspricht also unserm Sonnabend mitter­nacht oder Beginn des Sonntag, 1d 12h unserm Sonntag 6h morgens, 1d 18h dem Sonntag mittag, 2d 0h Sonntag 6h abends oder Anfang Montag, 3d 0h Montag abends 6h, 4d 0h Dienstag abends 6h usf. Man hat also z. B. für die jüdische Bezeichnung 5d 16h 869ch = 5. Tag + 10h 869ch = Donnerstag 10h 48 518m vormittag. — In altrabbinischen Schriften findet man für die Wochentage aramäische Bezeichnungen: Sonntag = hadh bšabbâ d. i. einer in der Woche; Montag = trên bšabbâ d. i. zwei in der Woche; Dienstag = tlâthâ bâthar šabbthâ d. i. drei nach dem Sabbat, usf.


1) Über das šma und „Gebet“ s. Herzog-Haucks Realencykl. VII, 1899, S. 9 Art. „Gottesdienst“.

2) S. unter Literatur. — Über die Zeit mehrerer Ritualgebete, insofern sie von der geogr. Breite und der Ortszeit (Meridiandifferenz gegen Jerusalem) abhängen, s. auch B. Cohn, Chronologisch-halachische Fragen (Jahrb. d. jüd. Literar. Ges. IV, Frankfurt a. M. 1906).

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