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[§ 169. Tageseinteilung, Stunden, Uhren. 163]

§ 169. Tageseinteilung, Stunden, Uhren.

Zu einer genauer normierten Teilung des Tages in Stunden scheint es bei den Römern ziemlich spät, erst mit der Zeit der Ein­führung von Sonnenuhren (3. Jahrh. v. Chr.) gekommen zu sein. In

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[164 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

der früheren Zeit besaßen sie, wie andere Völker, deren Zeitrechnung noch wenig entwickelt ist, nur Ausdrücke für die Hauptteile des Tages, ungefähr die wichtigsten Sonnenstände anzeigend. Als ein alter Gebrauch anzusehen ist die Ausrufung der Hauptabschnitte des Tages durch den Amtsdiener (accensus) der Konsuln, von welcher Varro und Plinius1 berichten. Die vier Teile des Lichttages (vom Morgen bis zum Abend) Avaren nach Censorin2: mane (cum lux videtur solis), post hoc ad meridiem (tunc meridies, quod est medii diei nomen), inde de meridie, hinc suprema (die Abendzeit, mit welcher die Gerichte des Forums geschlossen wurden). Nach Bilfinger weisen einige Stellen bei Tertullian darauf hin, daß diese Vierteilung des Tages auch in Karthago und anderen Städten bekannt war und daß die Hauptzeiten den Bewohnern vermutlich durch tönende Instrumente (Hörner) angezeigt wurden. Später entwickelten sich bei den Römern weitere Unter­abteilungen der Tageszeit, von welchen nach Censorin3 folgende hervorgehoben seien, denen ich, um sie durch unsere heutigen Stunden zu erläutern, die Stunden des Frühjahrtages beigesetzt habe:


1) Varro, De lingua latina VI 89 [Spengel]: Cosconius in actionibus scribit praetorem accensum solitum tum esse iubere, ubi ei videbatur horam esse tertiam, inclamare horam esse tertiam, itemque meridiem et horam nonam.Plinius, Hist. nat. VII 60, 212 will denselben Gebrauch erst nach den Decemvirn (post aliquot annos) eingeführt wissen, in der Annahme: XII tabulis ortus tantum et occasus nominantur; aber aus den „Zwölftafeln“ zitieren Gellius und Censorin schon die Zeiten ante meridiem, post meridiem.

2) c. XXIV 3.

3) c. XXIV; vgl. Macrobius, Saturn. I 3, 12—16; Isidor, Etym. V 30.

[§ 169. Tageseinteilung, Stunden, Uhren. 165]

Auch die Nacht wurde, nach Vegetius1, in vier Vigilien (Nachtwachen) von Sonnenuntergang an geteilt, von ungefähr 3h Länge, jedoch je nach der Länge der Nacht veränderlich; Mitternacht fiel etwa auf den Anfang der 3. Nachtwache. Die Vigilien wurden als erste, zweite, dritte und vierte bezeichnet2 und diese Ausdrücke auch im täglichen Leben als Zeitbestimmungen gebraucht. Das Zeichen zum Wechsel der Nacht­wachen gab man durch Blasen auf der buccina, deshalb heißt es betreffs der Zeit der einzelnen Vigilien bisweilen: ad primam, tertiam buccinam.

In der alten Zeit begnügten sich die Römer mit den angeführten rohen Teilungen des Tages und der Nacht; selbst bei den Gerichts­verhandlungen reichte, wie oben bemerkt, die 3malige Ausrufung der Tagesabschnitte als Zeitbestimmung hin. Eine genauere Teilung der Zeit lernten die Römer erst durch die Sonnenuhren der Griechen kennen, und von den Griechen entlehnten sie die Zwölfteilung des Tages sowie den Ausdruck hora für die Stunde. Der natürlichen Ent­wicklung der Zeitbegriffe gemäß wurde bei ihnen, sowie überhaupt bei den Alten, der Tagbogen, d. h. die Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, ohne Rücksicht auf die Variation der Länge dieses Bogens während des Jahres, in 12 gleiche Teile geteilt, und ebenso der Nachtbogen (Temporalstunden, s. I 95)3. Auf die Zeit des Sonnen­aufgangs fällt die 1. Tagesstunde, auf den Mittag die 7. Stunde und auf Mitternacht die 7. Nachtstunde. Da die Länge des Tagbogens von der geographischen Breite des Ortes abhängt, so muß man, um römische Stundenangaben mit unseren Stunden vergleichen zu können, für die betreffende Breite (Rom oder den gegebenen Ort) eine Tafel berechnen oder, wenn Näherungen ausreichen, sich der Angaben der Alten bedienen. Letztere4 nennen die Länge des längsten Jahrestags, welchen man für verschiedene Parallelkreise annahm. Von dieser Länge ausgehend, rechnete man die Zu- und Abnahme der Tage nicht gleichmäßig; nach Kleomedes nimmt die Tageslänge vom Winter­solstiz bis zum Frühjahräquinoktium nach der Proportion 1:2:3 der


1) De re militari III 8: Et quia impossibile videbatur in speculis [per totam noctem] vigilantes singulos permanere, ideo in quattuor partes ad clepsydram sunt divisae vigiliae, ut non amplius quam tribus horis nocturnis necesse sit vigilare.Caesar, De bell. gall. V 13.

2) z. B. Livius VII 35, 1.

3) Censorin c. XXIII 6: In horas duodecim diem divisum esse, noctemque in totidem, vulgo notum est.

4) Ptolemaeus (Almag. II 6, Heiberg I 101 f.); Strabo, Geogr. II 34; Plinius H. nat. VI 34; Martianus Capella (VIII 877).

[166 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

Differenz zwischen dem längsten und kürzesten Tage zu, nämlich im 1. Monat um  112, im 2. Monat um  16, im 3. um  14 und von da bis zum Sommer im Verhältnis 3:2:1 (im 4. Monat  14, im 5. Monat  16 und im 6. Monat  112). Plinius gibt für Rom den längsten Tag auf 15 19h an, (Ptolemaeus Geogr. VIII 3 15h 5m), für Athen 14 23; die Differenzen zwischen dem längsten und kürzesten Tage sind nach ihm für Rom 6h 13 13m, für Athen 5h 20h. Zerlegt man also diese Differenzen in Zwölftel und verteilt letztere nach dem Prinzip des Kleomedes, so erhält man entsprechende Stundentafeln für das römische resp. athenische Jahr. Bilfinger1 gibt drei nach diesen Grundsätzen konstruierte Stundentafeln für Rom, Athen und Alexandria an, welche ungefähr für den Tag der Monatsmitte entworfen sind2. — Die folgende Tafel liefert die antiken Stunden genauer, und zwar für beliebige geo­graphische Breiten innerhalb des Gebietes der am Mittelländischen Meer gelegenen Länder; sie ist für 100 v. Chr. berechnet, gilt aber auch (bei der sehr geringen säkularen Veränderung des Sonnenorts) für die ganze Zeit der Antike. Die Tafel gibt von 10 zu 10 Tagen unter t die Länge des jeweiligen halben Tagbogens in Rom, daneben unter dt die Veränderung des halben Tagbogens innerhalb von 2 geo­graphischen Breitegraden (für nördlicher als Rom gelegene Orte mit dem beigesetzten Vorzeichen, für südlicher gelegene mit entgegen­gesetztem Zeichen zu nehmen):

Datumtdt Datumtdt Datumtdt
1.Jan4h 28m4−7m 10.Mai7h 3m0+5m 17.Sept.6h 12m2+1m
11.4  33.0−7 20.7  13.6+6 27.5  57.80
21.4  40.7−6 30.7  22.3+6 7.Okt.5  43.3−1
31.4  50.8−5 9.Juni7  28.7+6 17.5  29.1−2
10.Fbr.5   2.6−4 19.7  32.2+7 27.5  15.2−3
20.5  15.5−3 29.7  32.6+7 6.Nov.5   2.0−4
1.März5  29.1−2 9.Juli7  29.7+7 16.4  50.1−5
11.5  43.0−1 19.7  23.9+6 26.4  40.0−6
21.5  57.00 29.7  15.5+6 6.Dez.4  32.5−7
31.6  11.0+1 8.Aug.7   5.0+5 16.4  28.1−7
10.Apr.6  24.8+2 18.6  53.0+4 26.4  27.3−7
20.6  38.3+3 28.6  40.0+3



30.6  51.1+4 7.Sept.6  26,3+2





1) Die antiken Stundenangaben, Kap. XI Nachtrag.

2) Von dem oben bemerkten Prinzip ist man in der Praxis öfters abgegangen, wie z. B. zwei uns erhaltene sog. Bauernkalender auf Steinaltären (aus der nach­cäsarischen Zeit) beweisen (s. G. Wissowa, Römische Bauernkalender. Apophoreton der Graeca Halensis zur 47. Versammlung deutscher Philologen u. Schulmänner, Berlin 190.3, S. 29—51). In den genannten beiden Kalen­dern ist bei den (julianischen) Monaten die mittlere Tages- und Nachtlänge angegeben. (Text dieser beiden Bauernkalender Corp. Inscr. Lat. I, 2. Ausg., p. 280. 281, der des einen mit den [Fortsetzung der Fußnote]

[§ 169. Tageseinteilung, Stunden, Uhren. 167]

Für den Tag 15. Mai würde man z. B. für Rom den halben Tag­bogen erhalten t = 7h 8,5m d. h. die Tageslänge (von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) beträgt dort das Doppelte 14h 17m. Der 12. Teil liefert die Stundenlänge 1h 11,4m. Die erste Tagesstunde trifft daher auf 4h 51m morgens, die zweite auf 6h 3m, die dritte auf 7h 14m, ... die 7. Stunde (Mittag) auf 12h 0m Mittag, die 12. (letzte) auf 5h 57m abends (wahre Sonnenzeit, wie sie die Sonnenuhr gibt). Die Zahlen bezeichnen die Zeit des Anfangs der Stunden, die 9. Stunde z. B. würde also von 2h 23m bis 3h 34m nachmittags dauern. Für Athen, welches um nahe 4° südlich von Rom liegt, würde, wie man aus der Tafel (2dt = −11,0m) ersieht, der halbe Tagbogen 6h 57,5m betragen, also die 1. Tages­stunde desselben Tages angefangen haben um 5h 3m, die 3. Stunde um 7h 22m morgens. In dem um etwa 2° nördlich von Rom gelegenen Ra­venna wäre die 3. Tages­stunde 7h 11m bis 8h 23m morgens. — Bilfinger hat aus einer großen Zahl von Stundenangaben der Klassiker nachge­wiesen, daß die Angaben hora sexta, nona usw. im Sinne von abgelaufenen Stunden zu verstehen sind. Hora duodecima noctis entspricht also dem Sonnenaufgang, hora prima der 1. abgelaufenen Stunde, hora sexta dem Mittag, hora duodecima diei dem Sonnenuntergang. In der späteren Zeit Roms bürgerten sich auch Bezeichnungen für Bruchteile der Stunden ein; man sagte z. B. hora quarta et dimidia usw.

Einrichtungen zur Zeitmessung haben sich in Rom verhältnis­mäßig spät entwickelt. Das Wassermaß benützte man allerdings wahrscheinlich schon frühe zum Abmessen kleiner Zeiträume, wie bei den Vigilien. Durch das Beispiel der griechischen Gerichtshöfe kam der Gebrauch der Klepsydra nach Rom. Die attischen Gerichte maßen nämlich die Zeit, welche den Rednern bzw. Parteien zum Sprechen bei den Verhandlungen gewährt wurde, durch eine primitive Vorrichtung zu, die Wasser aus einem größeren Gefäß durch eine enge Öffnung in ein kleineres darunter gestelltes Gefäß langsam ablaufen ließ. Diese Klepsydrae sollen erst unter Pompejus 52 v. Chr. im römischen Rechts­leben eingeführt worden sein1 Die Zeitintervalle, während welcher


[Anfang der Fußnote] Varianten des andern auch Dessau, Inscr. Lat. select. n. 2745.) Als größte Tageslänge (für den luni) sind 15h angesetzt, für März und September 12^', für Dezember 9h. Die Angaben für Januar, Februar, sowie Oktober, November be­tragen 9h 45m und 10h 45m (statt 9h 30m und 10h 30m nach dem Prinzip des Kleomedes). Für April, Mai resp. Juli, August geben die Kalender dem Prinzip gemäß richtig 13h 30m und 14h 30m. Mit den für die Breite von Rom tatsächlichen Tageslängen (s. die obige Tabelle) stimmen die Zahlen nur, wenn man etwa die halbe astronomische Dämmerungszeit hinzurechnet, jedoch nur für das erste Halb­jahr; für das zweite Halbjahr weichen die Zahlen der Kalender von den wirk­lichen Werten ganz ab.

1) Tacitus, De dial. 38: Primus haec tertio consulatu Cn, Pompeius adstrinxit imposuitque veluti frenos eloquentiae ....

[168 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

die Redner sprechen durften, hießen selbst clepsydrae; nach den zu­bemessenen Intervallen verkündete der Gerichtsdiener, an wem die Reihe zum Sprechen sei. Während des Zeugenverhörs und Verlesens der Akten wurde das Wasser gehemmt (sustinere aquam), damit der Redner an der ihm bewilligten Zeit nicht zu kurz komme. Diese Klepsydrae waren nur klein; die größte (Plinius, Epist. II 11) lief nur eine Drittelstunde. Zu einem brauchbaren Instrument, um lange Inter­valle durch gleichmäßigen Abfluß des Wassers zu messen, wurde die Klepsydra erst durch eine Reihe Verbesserungen. Man regulierte den Wasserzufluß durch einen kegel­förmigen Zapfen oder man machte die Ausfluß­öffnung verstellbar (Vitruv IX, 9). Die Uhr, welche Galenus beschreibt, gestattete eine ungefähre Schätzung der Stunden. Bei dieser Wasseruhr war das Glasgefäß, in welches das Wasser abfloß, mit 2 Skalen versehen, einer senk­rechten, welche die 12 Stunden­punkte enthielt, und einer horizontalen, welche die Wasser­stände für die einzelnen Jahres­abteilungen (Monate, Tierkreiszeichen) mar­kierte.

Was die Sonnenuhren anbelangt, so soll eine solche erst 12 Jahre vor dem Pyrrhuskrieg, 293 v. Chr., von L. Papirius Cursor am Tempel des Quirinus angebracht worden sein1; ein höheres Alter besaßen vielleicht nach Censorin2 zwei andere, eine am Kapitol und eine am Diana­tempel auf dem Aventin. Im Mittel­punkte Roms selbst wurde nach Plinius auf dem Forum an einer Säule bei den Rostra eine Sonnenuhr angebracht durch den Konsul M. Valerius Messalla im Jahre 263 v. Chr. Sie war aber für Sizilien, für die Stadt Catana (mehr als 4° südlich von Rom) konstruiert und zeigte daher unrichtig, doch behielt man sie fast durch ein Jahr­hundert; erst Q. Marcius Philippus führte (164 v. Chr.) eine richtig gehende in Rom ein. Fünf Jahre hierauf wurde, um auch für die Stunden bei trübem Wetter einen Zeitmesser auf einem öffentlichen Platze zu haben, eine Wasseruhr3 durch den Zensor Scipio Nasica auf­gestellt. — Die Konstruktion der antiken Sonnenuhr (horologium solarium) war verschieden; Vitruv zählt etwa 13 zu seiner Zeit gekannte Arten auf. Das Prinzip der Sonnenuhr beruhte darauf, daß man als auffangende Fläche eine dem


1) Plinius, Hist. nat. VII 60, 213: Princeps Romanis solarium horologium statuisse ante XII annos quam cum Pyrrho bellatum est, ad aedem Quirini, L. Papirius Cursor a Fabio Vestale proditur.

2) c. XXXIII 6: Quorum (solariorum) antiquissimum quod fuerit, inventu difficile est. alii enim apud aedem Quirini primura statutum dicunt, alii in Capitolio, nounulli ad aedem Dianae in Aventino.

3) Plinius Hist. nat. VII 60, 214; Censorin XXIII 7. Man gebrauchte sowohl für die Sonnenuhren wie für die Wasseruhren denselben Ausdruck solarium (Cicero, Pro Quintio c. 18, 59; Cornificius IV 10, 14).

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Himmel analoge Halbkugel wählte und auf dieser den Schattenweg entsprechend der Bewegung der Sonne zu projizieren suchte. Die Projektionsebene war demgemäß eine horizontal gestellte halbe Hohl­kugel, mit der Höhlung dem Zenit gegenüber; genau im Zentrum stand die Spitze eines Stiftes (oder der mit einem Kügelchen ver­sehene Stilus); der von letzterem erzeugte Schatten lief dann ent­sprechend der Sonne, in entgegengesetzter Richtung, in der Hohlkugel. Man ermittelte empirisch die Schattenkurven, die die Sonne an den Tagen der beiden Solstitien und einer der beiden Äquinoktien erzeugte, und teilte jede der 3 vom Sonnen­aufgang bis zum Sonnenuntergang beobachteten Kurven in 12 gleiche Teile. Nun verband man die Punkte nach der einen Seite hin mit den Punkten der Kurve des längsten Tages, nach der anderen Seite mit den Punkten der Kurve des kürzesten Tages, so daß die 3 Kurven von den 11 Stundenlinien geschnitten wurden. Andere Arten von Sonnenuhren, durch Kon­struktion gefunden (Analemma), waren die konischen und horizontalen Uhren. Bei den ersteren war die Stundenebene ein konischer Kreis­ausschnitt, die Achse des Konus parallel der Erdachse und der End­punkt des Stilus genau in der Konusachse. Da diese Form wie die vorher beschriebene von der geographischen Breite abhängen, also nur an den Orten brauchbar waren, für die sie konstruiert wurden, so erfand man in der Kaiserzeit auch Reiseuhren (horologia viatoria pensilia), welche auf die Entfernung einiger Breitegrade rohe Zeit­angaben gestatteten; an diesen wurde die Zeit aus der gemessenen Sonnenhöhe der betreffenden Jahreszeit bestimmt1. Letztere Sonnen­uhren waren tragbar, die meisten anderen erforderten einen festen Stand. Die Überzahl der gefundenen Sonnenuhren ist wahrscheinlich nach ein und derselben Methode verfertigt worden, da man für die Breite von Rom konstruierte Uhren auch an weit entfernten Orten aufgefunden hat, an denen sie die Zeit sehr fehlerhaft geben mußten; mit dem Breiten­unterschiede nahm man es offenbar nicht genau. Römische Sonnenuhren sind nicht bloß zahlreich in Italien, sondern auch in sehr entlegenen römischen Provinzen entdeckt worden; die meisten der gefundenen befinden sich im Louvre, British Museum, in den Museen zu Neapel und Rom. In Deutschland wurden in der neueren Zeit 2 tragbare Sonnenuhren bei Forbach und Mainz, 2 Horizontal-


1) Die meisten Arten von Sonnenuhren beschreibt Vitruv, De architectura IX c. 9. Über einen neueren — unbegründeten — Versuch, letzteres Werk als unecht hinzustellen, s. Degering, Üb. d. Verfasser der X libri de architect. (Rhein. Mus. f. Philol. LVII, S. 8). — Die beste Darstellung des Prinzips der antiken Sonnen- und Wasseruhren findet man bei Bilfinger, Die Zeitmesser der antiken Völker, Stuttgart 1886.

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uhren bei Wiesbaden und Kannstatt gefunden1, eine konische in Syrien2.

Während die Sonnen- und Wasseruhren auf die Städte und auf die Landhäuser der Vornehmen beschränkt blieben (reiche Römer hielten sich den horarius, der die Stunden abrufen mußte), begnügte sich der Landmann mit der rohen Methode, aus der Länge seines Körper­schattens die Tagesstunde zu ermitteln, oder er nahm auch wohl eine Tafel zu Hilfe, welche für die 12 Tagesstunden die ent­sprechenden Schattenlängen enthielt. Eine solche Tafel, welche nach Bilfinger vermutlich für die Breite von Zypern bestimmt war, gibt z. B. noch im 4. Jahrh. n. Chr. Palladius (De re rustica).


1) Beschrieben von A. Schlieben, s. unter „Literatur“.

2) Beschrieben von G. Rayet und A. Laussedat, s. unter „Literatur“. — Mit der von Vitruv beschriebenen „Aufzugsuhr“ (Wasseruhr mit Triebwerk und Tier­kreisscheibe; s. G. Bilfinger, Die Zeitmesser der antiken Völker, Stuttgart 1886, S. 43—54) scheint eine 1896 in Salzburg aufgefundene Bronzescheibe römischen Ursprungs übereinzukommen, welche mit Sternbildern versehen war und vielleicht, an einem öffentlichen Platze aufgestellt, zur Abmessung der Tag- und Nacht­stunden gedient hat (s. Jahreshefte d. österr. archäol. Institutes in Wien, 6. Bd., 1903, S. 32—49).

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