Die verschiedenen chronologischen Systeme, welche die Entwicklung des römischen Kalenders der vorcäsarischen Zeit zu erklären suchen, stützen sich, abgesehen von den historischen Grundlagen, wie den überlieferten Amtsantritten der Konsuln, Feldzügen, Vertragsabschlüssen usw., auch auf einzelne von der Tradition gemeldete astronomische Ereignisse oder Daten. Diesen astronomischen Tatsachen würde, da wir sie für die Vorzeit rechnerisch nachzuweisen vermögen, große Wichtigkeit für die Begründung der aufgestellten Gleichungen zwischen dem jeweiligen Stande des römischen Jahres gegen das julianische zukommen, wenn die Tatsachen zahlreich wären
und die sie begleitenden Umstände eine sichere Grundlage für die Identifizierung abgeben würden. Das erstere ist jedoch nicht, und das zweite nur an einzelnen Stellen der Fall. Umsomehr scheint es für die Identifizierungsversuche solcher Traditionen, sowohl bei der römischen wie bei der griechischen Chronologie, geboten zu sein, durch eine ausgedehnte Reihe von Jahren hindurch eine vollständige Übersicht der einzelnen Kategorien von astronomischen Erscheinungen, und zwar, was nicht zu übersehen sein möchte, auf moderne astronomische Rechnungsgrundlagen basiert, zu besitzen.
Am häufigsten kommen Meldungen von Ereignissen vor, die sich an Mondphasen, besonders an die Neu- und Vollmonde knüpfen, z. B. welchem Datum der Neumond des 1. Hekatombäon Ol. 87, 1 (der Epochetag des Taf. I a, b, c dieses Bandes geben eine vollständige Übersicht der jährlichen Erscheinungen des Hauptsterns der Plejaden
schen Zyklus) entspricht, ob der Vollmond für einen bestimmten Ort zu einer gewissen Zeit bereits untergegangen war u. dgl. Es ist geraten, bei der Beantwortung solcher Fragen die Rechnungsresultate der älteren Autoren, wie , u. a. ganz außer acht zu lassen und nur auf die I 53. 54 angegebenen modernen Hilfsmittel zurückzugreifen, welche auf s Mondtheorie beruhen. In der Tafelsammlung am Schluß des vorliegenden II. Bandes findet man von mir die Eintritte der Neumonde, als Ergänzung zu Taf. III des I. Bandes, für die Jahre 100 v. Chr. bis 308 n. Chr. fortgesetzt, ferner daselbst eine Tafel der Vollmondeintritte von 500 v. Chr. bis 100 n. Chr. Diese Neu- und Vollmonde sind mittels der I 53 genannten schen Hilfstafeln berechnet1; wie die Zahlenangaben zu verstehen sind, ist am Anfang jeder der beiden Tabellen durch ein Beispiel erklärt. — Die Zeit von Vorkommnissen wird ferner öfters durch die Angabe ausgedrückt, welche jährliche Auf- und Untergänge von Sternbildern stattgefunden haben; in den griechischen Parapegmen und Episemasien wird die Lage der Jahrpunkte mit direkter Beziehung auf die jährlichen Stern-Auf- und Untergänge angegeben. Von den Sternen werden namentlich die Plejaden, der Orion, Sirius, Arktur und die Leyer benützt. Die astronomische Berechnung der jährlichen Erscheinungen dieser Gestirne ist für die alte Zeit bisher nur für bestimmte Fälle, einzelne Jahre und Breiten ausgeführt worden; die zugrunde gelegten Sternörter beruhen auf jetzt meist veralteten Grundlagen.1) Sämtliche Neumonde, Vollmonde (und andere Tafeln) sind von mir, ohne andere Beihilfe, berechnet. Ich halte diese Bemerkung für angebracht, da ich nach Fertigstellung meiner Rechnungen, vor dem Druck des vorliegenden Buches erfahren habe, daß der Herausgeber des Riga'schen Adreßbuches, Herr
, die Serie der Neumonde selbständig für eine Reihe von Jahrhunderten vor und nach Christus ebenfalls mittelst der schen Tafeln berechnen läßt.(η Tauri), des Sirius, Orions (α Orionis), Arktur (α Bootis), α Virginis, α Lyrae, für die Zeit von 800 Jahren (von 501 v. Chr. bis 300 n. Chr.) und das ganze Gebiet des Mittelmeers (34 bis 46° n. Br. von 4 zu 4 Grad fortschreitend), so daß der Leser dadurch in den Stand gesetzt wird, für einen gegebenen Ort und eine gegebene Zeit mittels sehr einfacher Rechnung entweder die Zeit der einzelnen Phasen selbst genau zu bestimmen oder sich mit sehr guten Näherungen zu begnügen. Zu dem ersteren Zwecke enthält Taf. I a die Sonnenlängen des heliakischen Aufgangs (Frühaufgang), des heliakischen Untergangs (Spätuntergang), des akronychischen Aufgangs (Spätaufgang) und des kosmischen Untergangs (Frühuntergang) der genannten Gestirne, Taf. I b die Längen der Sonne von 10 zu 10 Tagen in den genannten 800 Jahren. Durch Interpolation der entsprechenden Werte in beiden Tafeln und ihrer Vergleichung erhält man das Datum der gesuchten Phase in Tagen und deren Dezimalteilen. Es würde z. B. gefragt: An welchem Tage des Jahres 380 v. Chr. fand für Knidos (36,7° n. Br.) der heliakische Untergang (Spätuntergang) des Arktur statt? Aus Taf. I a folgt mit Berücksichtigung der Differenzen der dort für die Breiten 34, 38, 42, 46° angesetzten Sonnenlängen
für | −100 | Sonnenlänge | 215,17° | −127 | +6 |
„ | −300 | „ | 213,90 | ||
−127 | |||||
„ | −500 | „ | 212,69 |
also für — 379 (= 380 v. Chr.). Sonnenlänge 213,41°. Zur Bestimmung des dieser Sonnenlänge entsprechenden Datums dient Taf. I b. Man findet aus dieser für 213,41° Sonnenlänge das Datum
Okt. | 31,53 | für | das | Jahr | −500 |
„ | 30,09 | „ | „ | „ | −300 |
also für −379 das Datum Okt. 30,65 (d. h. 31. Okt. 4h morgens). Schneller ergibt sich das Datum aus Taf. I c. Man ersieht aus derselben sofort, daß das Datum zwischen dem 26. Okt. und 2. Nov. liegen muß, welche Daten dem 34. und 38. Breitegrad entsprechen, für 36,7° Breite resultiert daher der 31. Okt.; eine genauere Interpolation mit Berücksichtigung der Differenzen würde auch hier das Datum Okt. 30,65 liefern. Die Taf. I c ist für die Beurteilung der Zeit der vier Phasen unmittelbar lehrreich; man ersieht z. B. aus derselben, daß die heliakischen Untergänge der Plejaden sich mit den geogr. Breiten sehr wenig verschieben, von 34 bis 46° Breite um nur einen halben Tag, daß dagegen die heliakischen Aufgänge desselben Gestirns innerhalb desselben Breitenintervalls um 16 Tage differieren; daß die heliakischen Aufgänge des Arktur und die akronychischen Aufgänge der Plejaden in den nördlicheren Parallelen fast am gleichen
Ginzel, Chronologie II. 14
Tage erfolgen, in den südlicheren Breiten dagegen schon um 8 Tage differieren usw.
Sämtliche jährliche Phasen sind als scheinbare verstanden (s. die Erklärungen in Bd. I 23—25); die wahren sind für das bloße Auge überhaupt nicht sichtbar. Bei der Rechnung sind die Positionen der Sterne aus Taf. I des I. Bandes, ferner für die heliakischen Auf- und Untergänge des Orion, Sirius, Arktur, Leyer und α Virginis der Sehungsbogen von 11°, für η Tauri von 16° zugrunde gelegt, und für die akronychischen Aufgänge und kosmischen Untergänge der ersteren Sterne 7°, für η Tauri 10° als Sehungsbogen genommen. Betreffs der Schwierigkeiten der Beobachtung der jährlichen Sternphasen verweise ich auf die Bemerkungen S. 26 des I. Bandes1.
Bisweilen kommt die Zeit des Eintritts der Sonne in die Zodiakalzeichen in Betracht. Näherungsweise kann man das entsprechende Datum aus Taf. I b entnehmen; für den Tag des Eintritts der Sonne in das Zeichen der Wage (180°) im Jahre 63 v. Chr. (= — 62 astron.) würde man finden Sept. 25,2, d. h. die Sonne trat am Nachmittage des 25. Sept. jul. in jenes Zeichen. Ein genaueres Resultat (Sept. 25,67 Greenw. Zeit = Sept. 25,70 röm. Zeit) würde man mittels direkter Rechnung mit Hilfe von s Sonnentafeln oder s Zodiakaltafel (s. I 53. 54) erhalten.
Von nicht geringer Wichtigkeit für die Begründung mehrerer chronologischer Gleichungen sind einzelne Sonnen- und Mondfinsternisse. Eine vollständige und die Umstände der Verfinsterungen detaillierende Darstellung liefert von 900 v. Chr. bis 600 n. Chr. mein „Spezieller Kanon der Sonnen- und Mondfinsternisse“ (s. I 52). Obwohl ich mich also auf dieses Werk berufen dürfte, glaube ich doch gut zu tun, wenn ich in der Taf. II des vorliegenden Bandes eine Sammlung der speziell in Rom und Athen sichtbar gewesenen Finsternisse von 800 v. Chr. bis zur Zeit . (308 n. Chr.) darbiete; in derselben ist auch bei den partiellen Sonnenfinsternissen die Zeit ihres Maximums nachgetragen, welche im „Spez. Kanon“ nicht angegeben ist. Die Taf. II 1 enthält die Größe des Maximums (in Zollen, der Sonnendurchmesser = 12 Zoll gesetzt) der Sonnenfinsternisse für Rom und Athen und die dazu gehörige (wahre) Ortszeit. Die Zeit ist von Mitternacht an gerechnet, die Zahlen größer als 12h entsprechen also den Nachmittagstunden. Wo die Zahlen fehlen, zeigt dies an, daß (in Rom resp. Athen) die Verfinsterung kurz vor Sonnenaufgang oder nach Untergang fällt, also das Maximum
1) Die Bd. I S. 27 angegebenen Daten der heliakischen Auf- und Untergänge werden hier durch die Tafeln I a, b, c des II. Bandes ergänzt, resp. bezüglich der Plejaden, α Virginis und des Sirius durch bei weitem genauere Werte ersetzt.
nicht gesehen werden konnte; in solchen Fällen kann nur bei den größeren Finsternissen ein Teil des Verfinsterungsvorgangs wahrgenommen worden sein. Die Buchstaben t, r, rt, p bedeuten, daß die resp. Finsternisse (für die Erde) total, ringförmig, ringförmig-total, oder partiell waren; die Marke * zeigt an, daß die betr. Finsternisse für Athen resp. Rom ganz besonders auffällig und auch in den anderen Ländern am Mittelmeere bedeutend gewesen sind; die solchen Finsternissen beigeschriebenen Ländernamen deuten den Weg der Zentralitätszone der Finsternis an1. In den Anmerkungen verweist die Bezeichnung „Sp. K.“ auf die im „Speziellen Kanon“ besonders abgehandelten historischen Finsternisse und deren Literatur, „Boll“ auf den Artikel „Finsternisse“ im VI. Bd. von Taf. II 2) hätte die Mitteilung beider Zeiten, nämlich für Rom und Athen, allzuviel Platz in Anspruch genommen; es ist deshalb nur die Zeit (der Mitte der Verfinsterung) für Rom angesetzt, jene für Athen erhält man aber durch Addition von 45m zur Römerzeit. Wo keine Zeit angegeben ist, bedeutet dies, daß die betr. Finsternis in Rom nicht, wohl aber in Athen (teilweise) sichtbar war; das in jeder vierten Kolumne bisweilen vorkommende z weist darauf hin, daß die Finsternis sowohl in Rom wie in Athen nur zum Teil (Mitte bis Ende, Anfang bis Mitte, oder nur Anfang oder Ende) sichtbar war; g signiert die Größe der Verfinsterung (über 12,0 Zoll total, unter 12,0 Zoll partiell).
Realenzykl. d. klass. Altert.-Wissensch. (1907). Betreffs der Mondfinsternisse (Es dürfte zweckmäßig sein, gleich an dieser Stelle die Finsternisse der römischen Chronologie, auf Grund deren Gleichungen aufgestellt worden sind, zu besprechen. Es soll aber nicht die Richtigkeit der chronologischen Gleichungen untersucht werden, sondern nur, ob und inwieweit die aufgestellten Finsternisse den durch die Schriftsteller überlieferten Umständen genügen. Ich knüpfe also die Besprechung an die Rechnungsresultate des „Speziellen Kanon“ (S. 167 bis 228) an.
1. Die wichtigste Finsternis ist die des Ennius. Sie wird von
mit dem Bemerken erwähnt2, daß sie ungefähr 350 Jahre nach1) Die Zentralitätszonen der Sonnenfinsternisse findet man auf den 15 Karten des „Speziellen Kanon“ eingetragen.
2) De republ. 125: id autem postea ne nostrum quidem Ennium fugit, qui ut scribit anno trecentesimo quinquagesimo fere post Romam conditam „Nonis Iunis soli luna obstitit et nox“; atque in hac re tanta inest ratio atque sollertia, ut ex hoc die, quem apud Ennium et in maximis annalibus consignatum videmus, superiores solis defectiones reputatae sint usque ad illam, quae Nonis Quinctilibus fuit regnante Romulo; quibus quidem Romulum tenebris etiam si natura ad humanum exitum abripuit, virtus tamen in caelum dicitur sustulisse.
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Roms Erbauung an den Nonen des Iuni vorgefallen sei und daß man von dieser Finsternis die früheren bis zu Romulus Tode zurückberechnet habe. Die Bestimmung der Finsternis begegnet zwei Schwierigkeiten. Der Vers, wo von dem Ereignis die Rede ist, lautet bei nonis Iunis soll luna obstitit et nox“. Diese Angabe wurde lange (bis 1879) so verstanden, daß der Mond und die Nacht der Sonne hinderlich geworden seien, d. h. daß der Mond die Sonne verfinstert habe, und daß dabei die Nacht anbrach. Man suchte dementsprechend nach einer Sonnenfinsternis, die als sehr bedeutend vorauszusetzen war, da sie auch in den annales maximi verzeichnet stand, welche am Abend um Sonnenuntergang für Rom stattgefunden hätte. Mehrere der neueren Chronologen haben dagegen die Auffassung, daß es sich bei dem Ennianischen Vers (der überdies von nicht vollständig zitiert wird) in dem Ausdrucke et nox um die von der Finsternis selbst ausgehende Wirkung, nämlich um den die totalen Finsternisse begleitenden plötzlichen Einbruch der Dämmerung handle, daß also die fragliche Sonnenfinsternis zu irgend einer Zeit am Tage eingetreten und von der Abnahme des Tageslichtes, dem Hervortreten von Sternen, begleitet gewesen sei. Die zweite Schwierigkeit bietet das Jahr, in welches die Finsternis von gesetzt wird. nimmt, wie schon bei den verschiedenen Angaben über das Gründungsjahr Roms gesagt wurde (s. oben S. 193), unter den Autoren das früheste Datum, etwa 880—870 v. Chr., als Jahr der Stadtgründung an. Wollte man das 350. Jahr, welches für die Finsternis angibt, von jener Epoche aus rechnen, so käme man auf etwa 530 bis 520 v. Chr., in welcher Zeit die Finsternis ungefähr (fere) zu suchen wäre. Im ganzen 6. Jahrh. v. Chr. findet sich keine bedeutende Sonnenfinsternis, welche für Rom um Sonnenuntergang sehr auffallend war1. Nimmt man an, daß die Römer damals mit der Schaltung wenigstens so weit in Ordnung waren, daß ihr Juni in den Sommer fiel, so würde die einzige Finsternis vom 31. August 534 v. Chr. einige Aussicht auf Geltung haben; sie fiel aber für Rom um etwa 2h nachmittag, total war sie überdies nicht, nur 11 Zoll und nur ringförmig. Aber es ist nicht wahrscheinlich, daß das 350. Jahr im Sinne der Rechnung des zu verstehen ist. Rechnen wir dieses Jahr varronisch oder kapitolinisch ( rechnet in den Jahrangaben nicht immer konsequent), so würden Jahre um etwa 400 v. Chr. in Betracht zu ziehen sein. Hier treffen wir in erster Linie auf die große totale Sonnenfinsternis vom 21. Juni 400 v. Chr., welche seit lange als die gesuchte des angesehen worden ist. Sie fand am Abend statt bei Sonnenuntergang. Das Maximum
„1) S. Karte IV meines „Speziell. Kanon d. Finst.“
der Verfinsterung trat für Rom etwa 10 Minuten nach Sonnenuntergang ein im Betrage von 12 Zoll (vollständige Bedeckung); beim Untergang der Sonne um 7h 37m w. Zeit waren schon 9,9 Zoll der Sonne verfinstert. Da die Sonnenfinsternis in den Hochsommer fällt, dauerte die Abenddämmerung sehr lange, und zwar die bürgerliche Dämmerung 40 Minuten (bis 8h 17m konnte man also Geschriebenes noch lesen), die astronomische Dämmerung 2h 15m, d. h. um 9h 52m erst traten die helleren Sterne in der vorgeschrittenen Dämmerung deutlich hervor. Daß die Sonne verfinstert werde, konnte also allgemein schon kurz vor ihrem Untergange bemerkt werden; nachdem sie unter den Horizont getaucht war, wurde es plötzlich Nacht und die Sterne traten hervor; bald aber, entgegen dem gewöhnlichen Verlauf des Tages, wurde es wieder hell und erst eine Stunde später hatte das Tageslicht soweit abgenommen, daß die Sterne abermals sichtbar werden konnten. Die Verfinsterung war also ein für den gemeinen Mann äußerst auffälliges Phänomen; jedenfalls ist bei dieser Finsternis gegen die Interpretation „die Sonne wurde durch den Mond und die einbrechende Nacht bedeckt“ astronomisch schwerlich etwas einzuwenden1. Auf Grund der Finsternis hat daher
angenommen, daß das Jahr 350 u. c. kapitolinisch zu nehmen sei und daß somit die Gleichung 351 varr. = 400 v. Chr. bestehe. Der römische Kalender hätte danach (Non. Iunis = 21. Juni) im 5. Jahrh. v. Chr. sehr nahe mit dem julianischen übereingestimmt. Da aber für die spätere Zeit beträchtliche Abweichungen konstatiert worden sind, so wird die Richtigkeit jener Gleichung fraglich. Die Neueren haben deshalb nach anderen Finsternissen gesucht, welche den verschiedenen gegebenen Bedingungen Genüge leisten sollen. hat, da in der Nähe des Jahres 400 v. Chr. drei andere Finsternisse bei Sonnenuntergang für Rom eingetreten sind (die ringförmige am 20. März 405 mit der Untergangsphase von 7,1 Zoll, die partielle vom 5. Nov. 399 mit 8,6 Zoll, und die totale vom 12. Juni 391 mit 8,1 Zoll), die Finsternis 12. Juni 391 als die des angenommen; später ist er von den Abendfinsternissen abgegangen und hat die Tagfinsternis1) Welche sonderbaren astronomischen Auffassungen bei einigen Neueren vorkommen, zeigen die Worte von
(Die röm. Stadtära S. 100) über die Finsternis von 400 v. Chr.: „Für Astronomen war sie sicher eine sehr interessante Himmelserscheinung, ob aber in Rom, wo es dazumal keinen einzigen Sternkundigen gab, diese erst nach Sonnenuntergang zu größerer Stärke gelangte Verdunkelung ein großes Aufsehen erregt hat, dürfte füglich zweifelhaft erscheinen.“ Gerade der umgekehrte Sinn dieser Äußerung trifft das Richtige: eben weil es kurz nach Sonnenuntergang plötzlich ganz dunkel wurde, darauf aber noch lange wieder hell blieb, mußte die Finsternis als eine ganz abnorme Erscheinung dem ganzen Volke in merkwürdiger Erinnerung bleiben.vom 18. Januar 402 (Maximum um 8h 21m morgens, 12,2 Zoll) dafür ausgegeben. trecentesimo quinquagesimo von herrührt. In der vatikanischen Handschrift steht nur quinquagesimo und der Zusatz CCC ist von zweiter Hand nachträglich hinzugefügt. Die Zahl müsse vielmehr lauten quingentesimo quinquagesimo (550). Damit würde die Finsternis in die Zeit des (239 — 169 v. Chr.) gelegt; es sei an eine von diesem Dichter selbst erlebte Finsternis zu denken. Da (er war aus Rudiae in Kalabrien) 204 v. Chr. nach Rom kam, müßte die Finsternis nach dieser Zeit geschehen sein. Beide obengenannten Autoren halten deshalb die Sonnenfinsternis vom 6. Mai 203 v. Chr. für die des . Aber Änderungen an überlieferten Jahreszahlen bleiben immer bedenkliche Hilfsmittel, umsomehr, da sie hier nur vorgenommen werden, um Stützen für besondere Theorien zu gewinnen. Ferner ist nach der ganzen Fassung der Stelle bei vorauszusetzen, daß dort einer sehr eindrucksvollen, bedeutenden Finsternis gedacht werden soll. Die Finsternis vom 6. Mai 203 hatte aber in Rom eine Maximalphase von nur 5,97 Zoll (um 3h 24m w. Zeit nachmittag)1. Eine so unbedeutende Finsternis könnte nur dann wahrgenommen worden sein, wenn sie vorausberechnet war, d. h. erwartet wurde, und selbst in diesem Falle unterlag ihre Wahrnehmung, da die Sonne noch einen hohen Stand hatte2, für das bloße Auge beträchtlichen Schwierigkeiten. Unter diesen Umständen ist nicht wahrscheinlich, daß , falls er überhaupt eine selbsterlebte Sonnenfinsternis in seinen Annalen verewigen wollte, diese kleine Finsternis für wichtig genug gehalten und überdies für ihren Eindruck das Wort et nox gebraucht haben würde. — Die von für die nische Finsternis angegebene vom 4. Mai 249 v. Chr. ist völlig unbrauchbar, da ihre Zentralitätszone vom Sudan nach Mittelarabien läuft und die Verfinsterung in Rom unsichtbar bleibt. — Wenn durchaus eine in die Lebenszeit des gefallene Sonnenfinsternis vorausgesetzt werden muß, so könnten als die bedeutendsten die beiden vom 16. Juli 234 v. Chr. (11 Zoll um 2h 36m nachmittag) und 5. Mai 230 (12 Zoll um 7h 36m morgens) in Betracht kommen3. — Gegen die Finsternis vom Jahre 400 v. Chr. (s. oben) ist auch eingewendet worden, daß man von dem Datum Non. Iun. 350 u. c. bis zu der angeblichen Finsternis bei Tod, Non. Quinctil. 38 varr., nicht mit
und bezweifeln, daß die Jahreszahl1) Speziell. Kanon d. Finst., S. 188.
2) Kleinere Verfinsterungsphasen können mit bloßem Auge oder primitiven Hilfsmitteln nur bei tiefen Sonnenständen (Aufgangs- oder Untergangszeiten der Sonne) gesehen werden; s. Spez. Kanon, S. 14.
3) Speziell. Kanon d. Finst., S. 66. 67, Karte VII.
der chaldäischen Finsternisperiode habe zurückrechnen können, wie es der Bericht des S. 211 Anm. 2) verlangt. Hierbei wird immer angenommen, daß die Pontifices solche Rückrechnungen nur mit der Periode von 18 Jahren 10 1⁄3 Tagen (6585 1⁄3 Tage), dem Saros der Babylonier, ausgeführt hätten. Bei diesen Rückrechnungen kann man voraussetzen, daß das Ziel der Perioden den Rechnern nicht gleichgültig gewesen ist, daß es ihnen also nicht darauf ankam, bloß Finsternisdaten zu bestimmen, sondern womöglich eine Finsternis ausfindig zu machen, die (wenigstens ihrer Vermutung nach) zu Romulus Zeit in Rom auffallend gewesen sein könnte. Der Saros ist aber keine besonders geeignete Periode für Finsternisse, höchstens genügt er zu Bestimmungen nur von Finsternissen überhaupt (d. h. ohne Rücksicht auf ein spezielles Sichtbarkeitsgebiet). Außerdem wurde er, wie Kugler neuestens wahrscheinlich gemacht hat, von den Babjloniern gar nicht angewendet. Erst der 3fache Saros (19756 Tage) erzielt eine solche Kommensurabilität der Bewegungsverhältnisse von Sonne und Mond, daß er, wie eine statistische Untersuchung der Finsternisse eines gegebenen Ländergebietes zeigt1 zu Vorausbestimmungen mit Erfolg verwendet werden kann; auch der 5- und 6fache Saros liefern eine größere Anzahl Treffer. Es gibt aber außerdem noch andere sehr brauchbare Perioden, um von einer an einem Orte beobachteten Sonnenfinsternis andere kommende oder zurückliegende zu bestimmen, so insbesonders den um einen Monat verkürzten kallippischen Zyklus (27730 Tage)2. Die Babylonier, in deren späteren Tafeln wir astronomische Perioden aller Art fortwährend angewendet sehen, haben jedenfalls die Kenntnis der Kommensurabilitätsperioden der Mond-Sonnenbewegung aus den Beobachtungen der Finsternisse, die in ihrem eigenen Lande sichtbar waren, geschöpft und haben sicher verschiedene solcher „Saros“ gekannt. Da man sich sonst nicht scheut, die Römer verschiedene ihrer kalendarischen Einrichtungen von den Griechen und aus dem Oriente holen zu lassen, wird man ihnen wohl auch nicht die Kenntnis mehrfacher Perioden
(s.1) Spez. Kanon d. Finst. S. 263 f.
2) Mit der Periode 27 730 Tage kann man z. B. von der oben bemerkten in Rom sehr bedeutend gewesenen Finsternis 18. Januar 402 v. Chr. (
) auf die historische 17. Februar 478 ( VII 37) [für Sizilien noch sehr auffällig] zurückrechnen; von der Finsternis 28. April 509 v. Chr. mit derselben Periode auf die vom 28. Mai 585 und 27. Juni 661, welche alle für Rom bedeutend waren. Bemerkenswert ist, daß zwischen der berühmten Finsternis des ( . XX 5, 5) vom 15. August 310 v. Chr. und der obigen vom 21. Juni 400 der 5fache Saros (32927 Tage) liegt. Von der Finsternis 21. Juni 400 kann man mit dem verkürzten 3 fachen kallippischen Zyklus plus dem 5fachen Saros auf die Finsternis 27. Juli 718 v. Chr. kommen, welche in Rom 5,6 Zoll groß war und deren Jahr dem angeblichen Todesjahr des Romulus sehr nahe liegt.der angedeuteten Art zur Zeit des
ganz absprechen dürfen. Wir können also nicht behaupten, mit welcher Art von Periode sie von der Finsternis des bis zu der des zurückgerechnet haben. Wahrscheinlich ging man unter Anwendung mehrerer verschiedener Perioden, indem man sich dabei auf einige im Stadtbuche als beobachtet verzeichnete Finsternisse stützte, bis in die Zeit zurück, die man für jene des hielt. — Wie man sieht, lassen sich betreffs der Finsternis von 400 v. Chr. ebensoviele Gründe für die Identität mit der des wie gegen dieselbe beibringen, und der Bericht s, welcher bei mehr Bestimmtheit eine wichtige chronologische Stütze abgeben würde, läßt uns leider im Stich.2. Zur Begründung der Gleichung 271 varr. = 478 v. Chr. sind von prodigia caelestia) die Rede ist3, dieser Ausdruck aber sehr viel bedeuten kann, so braucht man auf die obige Gleichung keinerlei Gewicht zu legen. 4 hat die Prodigien auf die Sonnenfinsternis vom 1. August 477 v. Chr. gedeutet, welche in Rom gar nur 1 Zoll Maximalphase hatte.
die Sonnenfinsternis vom 17. Februar 478 und die Mondfinsternis vom 27. August 478 gebraucht worden1. Die erstere Finsternis wurde früher meist auf Marsch von Sardes nach Abydos bezogen ( VII 37), ist aber nur sehr schwierig mit den historischen Ereignissen zu verbinden2. In Rom war sie nicht unbedeutend (10,2 Zoll um 10h vormittag), die Mondfinsternis war partiell (9,3 Zoll), dem ganzen Verlauf nach sichtbar. Da aber bei unter dem Jahre 271 varr. bloß von „himmlischen Wunderzeichen“ (3. Die ringförmige Sonnenfinsternis vom 15. September 340 v. Chr. (für Rom 8,2 Zoll kurz nach Sonnenaufgang) ist von Verschiedenen auf das Prodigium bei
VII 28, 7 bezogen5, von , um mehrere Interregna zwischen 401 — 427 varr. nachzuweisen. Die Sache ist ebenso fraglich wie bei der vorherigen Finsternis.4. Die totale Sonnenfinsternis vom 11. Februar 217 v.Chr. wird von
6 und 7 mit Beziehung auf 8 darauf ge-1) R. Chr. 153. 154.
2) Spez. Kanon d. Finst. 175.
3) II 42, 10: Accessere ad aegras iam omnium mentes prodigia caelestia prope cotidianas in urbe agrisque ostentantia minas, motique ira numinis causam nullam aliam vates canebant ...
4) R. Chr. II 19.
6) Prodigium ex templo dedicationem (aedis Monetae) secutum, simile vetusto montis Albani prodigio; namque et lapidibus pluit et nox interdiu visa intendi (3. Konsulat des C. Marcius Rutilus, 2. des T. Manlius Torquatus).
6) R. Chr. 298.
7) R. Chr. 193.
8) XXII 1, 8: Arpis parmas in caelo visas pugnantemque cum luna solem ... in Sardinia autem ... solis orbem minui visum ...
deutet, daß das Jahr 536 varr. (resp. der Kalender damals) um etwa einen Monat gegen den julianischen Kalender voraus war. Die Verfinsterung erreichte für Sardinien und Arpi etwa 8 1⁄3 Zoll, eine nicht auffällige Größe; da aber die Sonne nicht mehr hoch am Himmel stand (die Verfinsterung fand für Sardinien um 3h 45m, für Arpi um 4h 24m nachmittag statt), so wäre immerhin einige Möglichkeit, daß man die Sonnenscheibe etwas verkleinert (von der Kreisform abweichend) gesehen haben könnte. Viel Gewicht hat die Finsternis nicht.
5. Die Sonnenfinsternis vom 6. Mai 203 v. Chr. soll zu den Prodigien des Jahres 551 varr. gehören, von denen
meldet1. Die angeblich in Cumae gesehene Verkleinerung der Sonne ist rechnerisch noch schwieriger nachweisbar, als im vorhergehenden Falle, da für Cumae nur 5,6 Zoll verfinstert waren. Die Finsternis ist, wie vorbemerkt, nach jene des .6. Nach
wären die Karthager vor der Schlacht bei Zama durch eine Sonnenfinsternis erschreckt worden. Letztere wird auf den 19. Oktober 202 v. Chr. gesetzt. Die Maximalphase betrug aber für Zama regia nur 3,3 Zoll, obendrein bei hochstehender Sonne (vormittag 10h); eine solche Stütze wird auch durch die scharfsinnigste Erklärung nicht historisch brauchbar gemacht2.7. Die totale Sonnenfinsternis vom 14. März 190 v. Chr., berichtet in einer Stelle bei
3 zum Jahre 564 varr., dient meist zur Begründung der Gleichung 11. Quinctilis 564 = 14. März 190. Diese Finsternis wird rechnerisch gut bestätigt4, da sie für Rom 10,9 Zoll (um 7h 5m morgens) betrug5.1) XXX 38, 8: Prodigia quoque nuntiata sub ipsam famam rebellionis terrorem attulerant: Cumis solis orbis minui visus et pluit lapideo imbri ...
2) Spez. Kanon d. Finst. S. 189.
8) XXXVII 4, 4: Per eos dies, quibus est profectus ad bellum consul, ludis Apollinaribus ante diem quintum idus Quinctilis caelo sereno interdiu obscurata lux est, cum luna sub orbem solis subisset.
4) Spez. Kanon d. Finst. S. 190.
5) Unter dem Konsulate Valerius Messala u. Liv. Salinator (566 u. c.) wird von Priusquam in provincias novi magistratus proficiscerentur, supplicatio triduum pro collegio decemvirorum imperata fuit in omnibus compitis, quod luce inter horam tertiam ferme et quartam tenebrae obortae fuerant. Auf das entsprechende Jahr 188 v. Chr. fällt die totale Sonnenfinsternis 17. Juli, nahe total 11,9 Zoll für Rom um die von angegebene Tageszeit 6h 10m morgens (3.—4. Tagesstunde); es ist also wahrscheinlich, daß die Finsternis in Rom bemerkt wurde. (R. Chr. 311 A. 2) und (Philologus L, N. F. IV 453) bezweifeln die Finsternis, weil deren zeitliche Stellung bei Schwierigkeiten macht; vermutlich ist sie von unter das falsche Jahr (statt 564) gesetzt. — Spez. Kanon d. Finst. 190.
XXXVIII 36, 4 eine Verfinsterung des Tageslichtes gemeldet:8. Die totale Mondfinsternis vom 21. Juni 168 v. Chr., welche in guter Übereinstimmung mit der Nachricht von pridie nonas Septembres (4. September) zweifelfrei ist, zur Konstatierung der Abweichung des römischen Kalenders um 74 Tage2.
1 zum Jahre 586 u. c. steht und vor der Schlacht bei Pydna von vorhergesagt wurde, dient, wenn die sche Datierung9. Die totale Mondfinsternis vom 3. Mai 63 v. Chr. fällt in das Konsulatsjahr
s 63/62 v. Chr.3 und wird allgemein als die von um die Zeit der Latinerfeier angegebene Finsternis angenommen. Danach würde 691 u. c. der Kalender nur sehr wenig vom julianischen abgewichen sein. Auf die Prodigien, welche (Cat. 30) meldet, bezieht 4 die Mondfinsternis desselben Jahres 27. Oktober 63 v. Chr.Von den historischen Finsternissen, welche zur Begründung chronologischer Gleichungen gebraucht werden, sind also, wie man aus dieser kurzen Übersicht ersieht, eigentlich nur die drei letzterwähnten Fälle mit Sicherheit verwendbar.
1) XLIV 37, 8: Nocte, quam pridie nonas Septembres insecuta est dies, edita hora cum luna defecisset, Romanis militibus Galli sapientia prope divina videri.
2) Spez. Kanon d. Finst. 191.
3) ... quod ferme dirum in tempus cecidere Latinae, cum claram speciem concreto lumine luna abdidit et subito stellanti nocte perempta est. (Für Rom total 4h morgens; der Mond ging nach der Totalität der Finsternis unter). — Spez. Kanon d. Finst. 193.
de divinat. I 11, 18:4) R. Chr. 318. Diese Finsternis war ebenfalls total, in Rom Mitte und Ende (5h 33m nachmittag) sichtbar.