Bevor wir auf die Entwicklung des altrömischen Jahres eingehen, wird eine kurze Übersicht über die chronologischen Systeme, welche seit
(1825) auf diesem Gebiete aufgestellt worden sind, zweckmäßig sein. Auf die Einwürfe, die diesen Systemen gemacht werden können, werde ich bei den einzelnen chronologischen Fragen zurückkommen.Als erster neuerer Versuch, die römische Chronologie zu erklären, ist das große (4bändige) Werk von
(1854) zu nennen. Dasselbe geht von einem den Römern eigentümlichen 304tägigen Mondjahre und einem von allen Völkern gekannten Sonnenjahre (ägyptisches Wandeljahr) aus; die zu den Erklärungen zu Hilfe genommenen Hypothesen sind aber so wunderlicher Art, daß das Werk, obwohl es sonst fleißig gearbeitet ist (die Quellenzitate z. B. sind vollständig), doch als ganz verfehlt angesehen werden muß.versuchte in verschiedenen Arbeiten (1856—58) chronologische Einrichtungen der Griechen auf das altrömische Jahr zu übertragen. So sei das letztere kein anderes gewesen als jenes nach dem metonisch-kallippischen Zyklus, ein Lunisolarjahr mit Schaltung eines Mondmonats in jedem zweiten oder dritten Jahre. Das Amtsjahr (der Konsuln) dauerte nicht ein Kalenderjahr, sondern nur 12 Kalendermonate (kurzes Mondjahr), so daß je 34 Amtsjahre gleich 33 Kalenderjahren waren. Für die ersten vier Jahrhunderte sollten die römischen Daten von den späteren Antiquaren zyklisch zurückberechnet sein.
Diese Aufstellungen Saecula, Lustra, Konsulartafeln u. a.) wurden von in so mustergültiger Weise beantwortet, daß seine „Röm. Chronol.“ lange als grundlegend galt. Bedenklich blieben in der letzteren die Annahme der Sonnenfinsternis vom Jahre 400 v. Chr. als die des (s. oben S. 213), die Auffassung der kapitolinischen Nageleinschlagung als einer Säkularreihe (s. oben S. 204 f.), die Ansetzung der gallischen Invasion Roms auf 364 varr. = Ol. 98, 1 (= 388 v. Chr.), die gekünstelte Erklärung des zehnmonatlichen Jahres (s. § 178) u. a.
s, welche mit der Überlieferung völlig in Konflikt kommen, wurden von dessen Bruder Theodor nachdrücklich bekämpft (1858—59). Besonders stellte letzterer fest, daß das Amtsjahr immer das Kalenderjahr war, nur daß sich in der älteren Zeit der Antrittstag vielfach verschob, daß aber später (601 oder 532 u. c.) der Antrittstag fest wurde, also Amtsjahr und Kalenderjahr ins Gleichgewicht kamen, bis unter beide miteinander vollständig zusammenfielen. Verschiedene Detailfragen der römischen Chronologie (wie die(1869) legte in seiner Darstellung des römischen Jahres das Hauptgewicht auf die Erklärung der Bezeichnung der Tage, indem er die Wichtigkeit des Kalenders als sakrale Institution hervorhob; seine Definitionen gehen aber hier und da viel zu weit; auch seine Vorstellungen von der Beschaffenheit des ältesten römischen Jahres sind sehr hypothetisch.
Ianuar ehemals (im -Jahre) der erste Monat des Jahres und der Februar der auf den Dezember folgende Monat gewesen sei, und daß der Februar erst unter den Dezemvirn seine Stelle nach dem Ianuar erhalten habe; ferner daß das Zusammenfallen der Nundinen mit den Nonen durch das Ein- und Ausschalten einzelner Tage verhindert
s Schriften (seit 1859) zeichnen sich gegenüber der weitschweifigen Gelehrsamkeit s durch logischen Gedankengang und klare Darstellung aus. Seine römische Chronologie ist leider unvollendet geblieben (1882 herausgegeben von ). Als ihm eigentümliche Auffassungen sind hervorzuheben: daß derworden sei. Betreffs des Amtsjahres stimmte
mit überein.S. 214). An seinen Ansichten hat er, trotz vielfacher gegnerischer Kritik, festgehalten.
entwickelte (seit 1879) eine Reihe von Gedanken, welche im Gegensatze zu den Ansichten der vorgenannten Autoren stehen. Insbesonders bekämpfte er die Theorie s vom Amtsjahre. Für die Finsternis des suchte er andere Finsternisse als die von 400 v. Chr. und blieb zuletzt bei der Annahme jener vom 6. Mai 203 (s. obenS. 212 f., 217) stützt, gerecht zu werden; danach wäre das römische Jahr ein Wandeljahr gewesen, dessen Anfang (Kalend. Martiae) alle Jahreszeiten durchlief. Diese Theorie ist von den meisten, besonders wegen der willkürlichen Behandlung der Triumphaldaten, zurückgewiesen worden. Nur hat ihr in den Hauptpunkten beigestimmt.
versuchte (seit 1884) in verschiedenen Schriften den Wirrnissen der römischen Chronologie durch eine bloß rechnerische Hypothese, welche sich auf die Finsternisse 21. Juni 400 und 14. März 190 v. Chr. (s. oben(1885) richtete sein Bestreben darauf, die ursprüngliche Magistratsliste herzustellen und mittels Untersuchungen über die Jahreszählung der alten Schriftsteller und Heranziehung verschiedener Synchronismen die Abweichungen der Amtsjahre von der alten Magistratstafel zu ermitteln und erlangte namentlich für die letzten drei Jahrhunderte vor bemerkenswerte Feststellungen. Als -Finsternis galt ihm die Sonnenfinsternis vom 12. Juni 391, später jene vom 18. Januar 402 v. Chr.
hat sich in einer großen Anzahl von Schriften (seit 1885) über alle Teile der römischen Chronologie geäußert. Den Kalender der Dezemvirn betrachtete er unter Annahme eines neuen Systems und eines 32jährigen Schaltungszyklus. Seine Auffassung über die -Finsternis wurde schon S. 214 berührt.
Speziell mit den Kalenderwirrnissen zur Zeit
s und s (65—43 v. Chr.) haben sich außer mehreren der vorgenannten Autoren noch (1865), (1873), (1880), (1883) und in neuester Zeit (1906) beschäftigt. — An den Diskussionen über römische Chronologie beteiligt oder mit der Erklärung von Spezialfragen befaßt haben sich , , , , , u. a.