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[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 225]

§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres.

Der vorbeschriebene rohe Zustand der Zeitrechnung mußte sich verändern, sobald eine höhere Stufe der Zivilisation erreicht war. Die ihrer Länge nach unbestimmten 10 Zeitabschnitte genügten dem sich entwickelnden Handel und Recht sowie den Gewerben nicht mehr.

Ginzel, Chronologie II. 15

[226 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

Das leichteste Mittel zur Herstellung kurzer, wohlbegrenzter Zeit­abschnitte bietet der Mond durch den Wechsel seiner Lichtphasen. Diese Himmelszeichen reden eine für den Menschen so eindringliche Sprache, daß wir sie als Zeitmesser schon bei jenen Naturvölkern, welche der Zivilisation zustreben, vorfinden. Daß auch die Römer, sei es um die Zeit der Gründung ihrer Stadt, sei es unter den ersten Königen, ein Mondjahr hatten, darüber sind die Neueren alle einig. Schon aus der Definition der Ausdrücke Kalendae, Idus, Nonae und aus der Rück­wärtszählung der Tage von diesen Monatspunkten geht dies hervor (vgl. oben S. 172 f.). Gleich dem von anderen Völkern beobachteten Verfahren mußte man sich bei der Bestimmung des Mond­monats an­fänglich an die Sichtbarkeit der neuen Mondsichel nach Neumond (Neulicht) halten; aus den früher (S. 173) angeführten Stellen nach Varro und Macrobius haben wir gesehen, daß die Zeit der Kalenden (des Neulichts) öffentlich ausgerufen wurde, und nach dem erstgenannten Schriftsteller hätte sich dieser Gebrauch selbst bis in die Zeit er­halten, in welcher die römische Jahresform sich ganz vom Mondjahr entfernt hatte. Da das Neulicht von der jeweiligen Stellung des Mondes gegen die Ekliptik und den Horizont abhängig ist (vgl. I 93), so hat der auf die Rechnung von Neulicht zu Neulicht gegründete Monat eine etwas schwankende Dauer. Man mußte aber, wenn man in zwei aufeinander folgenden Frühjahren die Rückkehr der Sonne zum selben Punkte des Horizonts durch irgend eine irdische Marke fest­legte (vgl. S. 189 f.), bald finden, daß innerhalb der Anzahl Tage, welche die Sonne zu dieser Bewegung brauchte, bald 12, bald 13 Er­neuerungen der Mondphasen sich ereigneten. Damit hatte man so­wohl eine ungefähre Vorstellung von der Länge eines rohen Sonnen­jahres als auch von der eines Mondjahres. Es erwies sich somit nötig, die Namen der früheren unbestimmten 10 Jahresabschnitte auf die Mondmonate zu übertragen und ihnen noch zwei neue Monate hinzu­zufügen. Diese beiden neuen Monatsnamen, Ianuar und Februar, nahm man, wie wir gesehen haben, wie die anderen von den benach­barten Volksstämmen.

Der Jahresanfang des alten Jahres mit 10 Abschnitten war der Martius. Dies ist sowohl aus den Benennungen der Monate nach Ordnungszahlen (Martius, Aprilis, Maius, Iunius, Quintilis bis December) zu schließen, nach welchen Quintilis der fünfte, Martius also der erste Monat war, als auch aus der Bedeutung des Namens Martius, welcher die erwachende Naturkraft zu symbolisieren scheint (s. oben S. 170). Sonach ist anzunehmen, daß man auf die alten zehn Namen die beiden neuen folgen ließ, und daß also auch in dem jetzt 12monatlichen Mondjahre der Martius den Anfang machte und die Monate Ianuarius und Februarius auf den December folgten. Auf den

[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 227]

März als Anfangsmonat weisen verschiedene Gebräuche, die sich bis in die spätere Zeit erhalten haben: im März wurde das heilige Feuer im Vestatempel erneuert; vom März liefen das Prozeßjahr, die zenso­rischen Pachtkontrakte für Staatsländereien, in den März hauptsächlich fielen die Opferbräuche und Umzüge der Salier u. a. Überdies ist der März in den südlichen europäischen Breiten der Monat, in welchem die Landbewirtschaftung eröffnet wird; der Frühjahrsmonat wird des­halb von einer Reihe von Völkern der alten Zeit als Eröffnungsmonat ihres Jahres betrachtet. So natürlich der März als Anfangsmonat des altrömischen Jahres ist, so finden sich doch Aussprüche bei den Schriftstellern1, welche besagen, daß König Numa — welchem sie zumeist das 12monatliche Jahr zuschreiben — den Ianuarius als ersten Monat des Jahres aufgestellt habe. Plutarch sagt hierüber: „Den März, der sonst der erste Monat war, machte Numa zum dritten, den Ianuar hingegen, der unter Romulus der elfte war, zum ersten, und den Februar, den zwölften und letzten, zum zweiten .... Dem vom Mars genannten März hat Numa meines Erachtens um deswillen von seiner ersten Stelle verdrängt, um der friedlichen Regierung in allen Stücken vor der kriegerischen Macht den Vorzug zu geben; denn Ianus war in den ältesten Zeiten nach einigen ein Gott, nach anderen ein König, der die bürgerliche Ruhe und Ordnung liebte und die Menschen von ihrer rohen und wilden Lebensweise abbrachte“ (Numa 18, 19). Entgegen dieser angeblichen Versetzung des Ianuarius und Februarius an die Spitze des Jahres besitzen wir aber Zeugnisse2,


1) Macrob. Saturn. I 13, 3: Ac de duobus priorem Ianuarium nuncupavit, primumque anni esse voluit, tamquam bicipitis dei mensem, respicientem ac prospicientem transacti anni finem futurique principia ... secundum dicavit Februo deo, qui lustrationum potens creditur.  I 12, 34: sequitur Iulius, qui cum secundum Homuli ordinationem, Martio anni tenente principium, Quintilis a numero vocaretur, nihilo minus tamen etiam post praepositos a Numa Ianuarium ac Februarium retinuit nomen ...Ausonii eclogar. 376: Primus Romanas ordiris, Iane, Kalendas — Februa vicino mense Numa instituit377: Iane nove, primo qui das tua nomina mensi — Iane bifrons, spectas tempora bina simul.Plutarch Num. 18: πρῶτον δὲ τὸν Ἰανουάριον; 19: ὁ δὲ πρῶτος Ἰανουάριος ἀπὸ τοῦ Ἰανοῦ. Quaest. Rom. 19: Νουμᾶσ δὲ ... τῷ Ἰανουαρίῳ τὴν ἡγεμονίαν ἔδωϰε. — Vgl. Lydus de mens. I 17, Zonaras VII 5. — Ovid. fast. II 47:
Sed tamen antiqui ne nescius ordinis erres,
primus, ut est, Iani mensis et ante fuit.
qui sequitur Ianum, veteris fuit ultimus anni:
tu quoque sacrorum, Termine, finis eras.
primus enim Iani mensis, quia ianua prima est,
qui sacer est imis manibus, imus erat.
postmodo creduntur spatio distantia longo
tempora bis quini continuasse viri.

2) Varro de ling. lat. VI 13: Terminalia, quod is dies anni extremus constitutus; duodecimus enim mensis fuit Februarius, et quom (cum) intercalatur, in- [Fortsetzung der Fußnote]

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[228 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

daß der Februar immer die letzte Stelle im Jahre hatte. Daß der Februar dem März voranging, ersieht man aus den zu den alten feriae publicae gehörenden Festzügen der Salier, die vom Februar in den März laufen; ferner wählte man den Februar zum Einlegen des Schalt­monats (nach den am 23. Februar fallenden Terminalien) aus dem Grunde, weil der Februar der letzte Monat des Jahres war. Als Ort des Schaltmonats wählen die meisten Völker, wie wir in den bisherigen Kapiteln gesehen haben, entweder die Mitte des Jahres oder das Ende desselben; die Lage des Schaltmonats beim römischen Jahre ist also auch durch die Analogie begründet.

Während demnach anzunehmen ist, daß in der alten Zeit die Folge der Monate Martius, Aprilis, Maius, Iunius, Quintilis, Sextilis, September, October, November, December, Ianuarius, Februarius, war, zeigt die letzte der vorher unter den Autoren (s. oben S. 227 Anm. 1) angeführte Stelle bei Ovidius (fast. II 47) , daß ursprünglich Ianuar der erste und Martius der zweite Monat gewesen sei; der dem Totenkultus ge­weihte Februar wäre der letzte des Jahres gewesen, aber später zwischen Ianuar und Martius gesetzt worden. Diese Stellung der Monate ist schon von Petavius angenommen und von Hartmann neuerdings zu begründen versucht worden. Aus den noch für diese Meinung angeführten Stellen bei Varro und Censorin1 ist nichts zu schließen, und außer Ovid ist nicht viel Entscheidendes beizubringen. Ideler hat sich deshalb schon gegen die Verschiebung des Februar ausgesprochen. Hartmann nimmt die Ovidsche Erklärung aus dem Grunde an, um mittels ihrer den Beweis zu erbringen, daß die Dezemvirn es gewesen wären, die in der Absicht den Februar hinter den Ianuar gesetzt hätten, um den Anfang des Jahres etwa auf die Zeit nach der Winter­sonnenwende zu bringen; die bruma (Wintersolstiz , Er­neuerung des Sonnenlaufes) sei nicht als astronomischer Begriff, als


[Anfang der Fußnote] feriores quinque dies duodecimo demuntur mense.Cicero de leg. II 21, 54: Sed mensem, credo, extremum anni, ut veteres Februarium, sic hic (scil. Decimus Brutus, vgl. Plut. quaest. Rom. 34) Decembrem sequebatur.Festus ep. s. v. Februar.: Februarius mensis dictus, quod tum, id est extremo mense anni, populus februaretur, id est lustraretur ac purgaretur.

1) Varro de ling. lat. VI 33: Mensium nomina fere aperta sunt, si a Martio, ut antiqui constituerunt, numeres; nam primus a Marte; secundus, ut Fulvius scribit et Iunius, a Venere, quod ea sit Aphrodite; quoius (cuius) nomen ego antiquis litteris quod nusquam inveni, magis puto dictum, quod ver omnia aperit, Aprilem. Tertius a maioribus Maius, quartus a iunioribus dictus Iunius. 34: Dehinc quintus Quintilis et sic deinceps usque ad Decembrem a numero. Ad hos qui additi, prior a principe deo Ianuarius appellatus; posterior, ut idem dicunt scriptores, ab diis inferis Februarius appellatus, quod tum his parentetur.Censorin XXII 13: Quintilem ... Sextilem ac deinceps ad Decembrem a numeris esse appellatos, ceterum Ianuarium et Februarium postea quidem additos, sed nominibus iam ex Latio sumptis ....

[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 229]

ein Tag genommen, sondern im allgemeineren Sinne als ungefähre Zeit des kürzesten Mittagschattens der Sonne gefaßt worden, und die Lage der übrigen Monate im Sonnenjahre habe nicht verschoben werden sollen. Aber abgesehen davon, daß die Ausdrucksweise Ovids an der zitierten Stelle nicht sehr bestimmt ist (creduntur) und seine Nach­richt von ihm selbst nicht konsequent festgehalten wird (I 43 beim Ianuar, III 152 bei Martius), kann man nicht recht an die Versetzung des Februar glauben, weil die Feste mit den Monaten und durch diese mit den Jahreszeiten verbunden sind. — Hartmann hat ferner vermutet, daß zwar das mit dem Martius anfangende Jahr das eigent­liche und älteste Kalenderjahr gewesen sei, welches sowohl die bürgerliche Tätigkeit, wie die religiösen Gebräuche und rechtlichen Einführungen regelte und stützte, daß es aber daneben noch einen anderen Jahres­anfang, einen priesterlichen, der vom Ianuarius rechnete, gegeben habe. Dies wäre also ein kirchliches Jahr, für sakrale Zwecke dienend, gewesen. Auch Bergk stimmt dieser Annahme zu, indem er das Jahr des Romulus mit dem März, das des Numa mit dem Ianuar (oder genauer mit dem auf die bruma folgenden Tage) beginnen läßt. Das Januarjahr sei sabinischen Ursprungs und, da die religiösen Institu­tionen der Römer überwiegend von den Sabinern entnommen wurden, ein sakrales Jahr. Beide Jahresrechnungen hätten bis in die Zeit bestanden, in welcher man den Amtsantritt der Konsuln vom März auf den 1. Ianuar verlegte. Wiewohl kirchliche Jahresrechnungen neben bürgerlichen hier und da bei den Völkern bestehen (in der christlichen und altjüdischen Zeitrechnung), so sind der Nachweise, die für ein römisches sakrales Jahr beigebracht werden können1, zu wenige, als daß sie dieser Annahme eine hinreichende Stütze bieten könnten. — Im ganzen werden wir nach diesen Auseinandersetzungen für das altrömische Jahr den Martius als Jahresanfang betrachten dürfen; er blieb es bis 601 u. c. (nach Soltau bis 190 v. Chr.), wo er auf den 1. Ianuar verlegt wurde und so den Ianuaranfang des Jahres Caesars (s. § 183) vorbereitete.

Die Tageszahl des zwölfmonatlichen Jahres wird auf 355 Tage angegeben. Bei Censorin heißt es hierüber: „Nachher sind, sei es von Numa, wie Fulvius, oder von Tarquinius (Priscus), wie Iunius (Gracchanus) behauptet, zwölf Monate und 355 Tage eingeführt worden, obwohl der Mond mit seinen 12 Umläufen nur 354 Tage aus­zufüllen scheint. Daß aber ein Tag mehr genommen wurde, geschah entweder aus Irrtum oder, was mir wahrscheinlicher ist, aus jenem


1) Hartmann führt als Beweisstellen Lydus de mens. III 22 und IV 102 [Wünsch] an, wo der Jahresanfang im Januar mit ἀρχὴ ἱερατιϰὴ und jener im März als ἀρχὴ πάτριος oder πολιτιϰή bezeichnet ist.

[230 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

Aberglauben, nach welchem die ungerade Zahl für voll und glück­licher gehalten wird. Gewiß ist, daß zu dem früheren Jahre 51 Tage kamen, und da diese nicht zwei Monate ausfüllten, so wurde jedem der 6 hohlen Monate ein Tag genommen, wodurch zusammen 57 Tage entstanden, aus denen 2 Monate, der Ianuarius zu 29 und der Febru­arius zu 28 Tagen, gebildet wurden.“ Nach Macrobius hätte Numa dem Monate Ianuar anfangs nur 28 Tage gegeben, also das Jahr zu 354 Tagen gerechnet; später habe er, zu Ehren der Imparilität (der ungeraden Zahl), dem Ianuar noch einen Tag zugelegt und dadurch das Jahr auf 355 Tage gebracht; der zugelegte Tag (29. Ianuar) sei noch später an dieser Stelle verwendet, mitunter aber ausgelassen und anderswo eingeschoben worden, um das Zusammentreffen der Nundinae mit den ersten Kalenden zu vermeiden. Bei Solinus werden zwar auch (wie bei Censorin) 855 Tage angegeben, aber ursprünglich habe das Jahr nur 354 Tage gehabt und sei erst wegen der Imparilität in ein 355tägiges verwandelt worden1. Plutarch endlich, an der bereits zitierten Stelle (S. 222), nachdem er gesagt hat, daß man sich um den Unterschied des Mondlaufs gegen die Sonne wenig bekümmert habe, setzt hinzu: „Numa berechnete, daß der Unterschied dieser Un­gleichheit 11 Tage ausmachte, da das Mondjahr 354, das Sonnenjahr aber 365 Tage enthält. Diese 11 Tage verdoppelte er und schob ein Jahr ums andere nach dem Februar einen Schaltmonat ein, den die Römer Mercedonius nennen und der aus 22 Tagen besteht“2.


1) Censorin XX 4: Postea (nach dem 304tägigen Jahre) sive a Numa, ut ait Fulvius, sive, ut Iunius, a Tarquinio XII facti sunt menses et dies CCCLV, quamvis luna XII suis mensibus CCCLIIII dies videbatur explere. sed ut dies unus abundaret, aut per inprudentiam accidit, aut, quod magis credo, ea superstitione, qua inpar numerus plenus et magis faustus habebatur. 5: Certe ad annum priorem unus et quinquaginta dies accesserunt: qui quia menses duo non explerent, sex illis cavis mensibus dies sunt singuli detracti et ad eos additi, factique dies LVII, et ex his duo menses Ianuarius undetriginta dierum, Februarius duodetriginta.Macrob. Sat. I 13, 1: Sed secutus Numa .... quinquaginta dies addidit, ut in trecentos quinquaginta quattuor dies, quibus duodecim lunae cursus confici credidit, annus extenderetur. 5: Paulo post Numa in honorem imparis numeri, secretum hoc et ante Pythagoram parturiente natura, unum adiecit diem, quem Ianuario dedit, ut tam in anno, quam in mensibus singulis praeter unum Februarium impar numerus servaretur ....Solinus I 37: Sed cum ratio illa ante Numam a lunae cursu discreparet, lunari computatione annum peraequarunt, quinquaginta et uno - die auctis. 38: Ut ergo perficerent XII menses, de sex mensibus superioribus detraxerunt dies singulos, eosque quinquaginta istis et uni diebus adnexuerunt, factique quinquaginta septem divisi sunt in duos menses, quorum alter XXIX, alter XXVIII dies detinebant, sic annus habere quinque atque quinquaginta et trecentos dies coepit .... 43: Quod cum in initio Romani probassent, contemplatione parilis numeri offensi neglectum brevi perdiderunt.

2) Num. 18: Νομᾶς δὲ τὸ παράλλαγμα τῆς ἀνωμαλίας ἡμερῶν ἕνδεϰα γίνεσϑαι λογιζόμενος, ὡς τοῦ μὲν σεληνιαϰοῦ τριαϰοσίας πεντήϰοντα τέσσαρας ἔχοντος ἡμέρας, τοῦ δὲ [Fortsetzung der Fußnote]

[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 231]

Die von den genannten Schriftstellern gegebenen Erklärungen, wie das Jahr auf eine Länge von 355 Tagen gekommen sei, fußen auf den Erläuterungen derselben Autoren über das 10monatliche Jahr. Wie schon bemerkt (S. 222), soll das letztere 304 Tage gehabt haben und aus 4 Monaten zu 31 Tagen (Martius, Maius, Quintilis, October) und 6 Monaten zu 30 Tagen zusammengesetzt gewesen sein. Nach der obigen Ansicht Censorins wäre von den 6 hohlen (30tägigen) Monaten je ein Tag weggenommen und diese erzielten Tage wären mit weiteren 51 Tagen vereinigt worden, die man zur Bildung zweier neuen Monate verwendet hätte. So erhielt der März 31, April 29, Mai 31, Juni 29, Quintilis 31, Sextilis 29, September 29, October 31, November 29, Dezember 29, Ianuar 29, Februar 28 Tage, das Jahr somit 355 Tage. Zur Erklärung dieses Verfahrens wird der Aber­glaube herangezogen, nach welchem die Römer eine Scheu vor den geraden Zahlen gehabt haben1; indes hat unter den neueren Chrono­logen schon Hartmann sich nicht mit der Wichtigkeit, welche manche der Imparilität für die römische Chronologie beilegen, einverstanden erklären können; er sagt, es sei doch bedenklich, den Römern in einer so wichtigen Sache wie der Länge des Mondjahres, die sie doch auf 354 Tage erkannt haben müssen, bloß der Parilitätsscheu wegen, die sich in manchen Gebräuchen (wie in der Zahl der Mitglieder der Priester- und Beamtenkollegien u. a.) zeigt, den Ansatz von 355 Tagen zuzumessen. Die Ursache, warum Censorin, Macrobius und Solinus von einem 355tägigen Jahre reden, ist vielmehr eine doppelte : eines­teils kommt in dem später (§ 180) zu erwäh­nenden zyklischen System des Dezemviralkalenders ein 355tägiges Jahr als eines der Glieder dieses Systems vor, und andernteils wollen die Alten in den oben mitgeteilten Stellen eine Erklärung des 355tägigen Jahres aus dem zehnmonatlichen Jahr, das sie sich selbst durch eine hypothetische Kon­struktion auf 304 Tage zurecht gemacht hatten, ableiten. — Hier wird es zweckmäßig sein, auch gleich die Ansichten der Alten über die älteste Schaltungsart des römischen Jahres anzuführen. Aus diesen Berichten2 geht hervor, daß die Autoren der spätrömischen


[Anfang der Fußnote] ἡλιαϰοῦ τριαϰοσίας ἑξήϰοντα πέντε, τὰς ἕνδεϰα ταύτας ἡμέρας διπλασιάζων ἐπήγαγε παρ᾽ ἐνιαυτὸν ἐπὶ τῷ Φεβρουαρίῳ μηνὶ τὸν ἐμβόλιμον, ὑπὸ ῾Ρωμαίων Μερϰηδῖνον ϰαλούμενον, εἴϰοσι ϰαὶ δυοῖν ἡμερῶν ὄντα.

1) Th. Mommsen, R. Chr. 13. 15.

2) Macrob. Saturn. I 13, 20: Quando autem primum intercalatum sit varie refertur. et Macer quidem Licinius eius rei originem Romulo adsignat. Antias libro secundo Numam Pompilium sacrorum causa id invenisse contendit. Iunius Servium Tullium regem primum intercalasse commemorat, a quo et nundinas institutas Varroni placet. 21: Tuditanus refert libro tertio magistratuum decemviros, qui decem tabulis duas addiderunt, de intercalando populum rogasse. Cassius eosdem [Fortsetzung der Fußnote]

[232 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

Zeit über diesen Gegenstand ebenso unsicher beraten sind wie über die Beschaffenheit des alten Jahres selbst. Bei Macrobius (s. unten) finden wir nicht nur (nach anderen Autoren) Romulus, Numa und Servius Tullius als Begründer der Schaltung genannt, sondern auch die Dezemvirn und das vom Konsul M. Acilius Glabrio 563 u. c. (191 v. Chr.) eingebrachte Gesetz herangezogen. Dies kann natürlich nur in dem Sinne verstanden werden, daß damit auf die Veränderungen, welchen die Schaltungs­prinzipien im Laufe der Zeit unterworfen waren, im allgemeinen aufmerksam gemacht werden soll. Die Einführungs­zeit der Schaltung wird durch die Stelle nicht erklärt; bemerkenswert ist der Zusatz, daß Numa die Schaltung sacrorum causa eingeführt habe, womit Macrobius den Grund der Schaltung trifft, denn bei allen Völkern entwickelt sich eben die Schaltung aus der Forderung, daß die Feste mit dem Kalender (den Jahreszeiten) übereinstimmen sollen. Viel weniger bedeuten für die Einführung der Schaltung die unten angeführten Stellen aus Cicero und Livius. Der erstere äußert sich nur im allgemeinen, und Livius verwechselt die viel spätere Zeit eines bestimmten (20jährigen) Schaltzyklus mit der Zeit Numas. Von Plutarch haben wir gesehen (S. 230), daß er ebenfalls dem Numa die Schaltung, und zwar das Einlegen eines 22tägigen Schaltmonats zuschreibt. Zutreffender ist Censorin, welcher (in einer weiterhin anzuführenden Stelle) sagt, nachdem er vom Jahre des Romulus und Numa gesprochen, die Einschaltung eines 22- oder 23tägigen Monats habe später (denique) stattgefunden.

Da uns die Nachrichten der alten Schriftsteller über den Zustand des 12monatlichen Jahres nicht befriedigen können, so haben die neueren Chronologen verschiedene Hypothesen aufgestellt, mit welchen sie die vermutliche Beschaffenheit des altrömischen Jahres erklären. Ich werde diese Ansichten zunächst summarisch anführen; auf die


[Anfang der Fußnote] scribit auctores. Fulvius autem id egisse M. Acilium consulem dicit ab urbe condita anno quingentesimo sexagesimo secundo, inito mox bello Aetolico, sed hoc arguit Varro scribendo antiquissimam legem fuisse incisam in columna aerea a. L. Pinario et Furio consulibus, cui mensis intercalaris adscribitur. haec de intercalandi principio satis relata sunt.Cicero de leg. II 12, 29: Tum feriarum festorumque dierum ratio in liberis requietem litium habet et iurgiorum, in servis operum et laborum; quas conpositio anni conferre debet ad perfectionem operum rusticorum. quod (ad) tempus ut sacrificiorum libamenta serventur fetusque pecorum, quae dicta in lege sunt, diligenter habenda ratio intercalandi est; quod institutum perite a Numa posteriorum pontificum neglegentia dissolutum est.Livius I 19, 6: (Numa) ad cursus lunae in duodecim menses describit annum; quem, quia tricenos dies singulis monsibus luna non explet, desuntque dies solido anno, qui solstitiali circumagitur orbe, intercalariis mensibus interponendis ita dispensavit, ut vicesimo anno ad metam eandem solis, unde orsi essent, plenis omnium annorum spatiis dies congruerunt.

[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 233]

Einwürfe, die man denselben machen kann, komme ich weiter unten (S. 235 ff.) zu sprechen.

Theod. Mommsen geht von dem angeblich ältesten griechischen Zyklus aus, als welchen er eine Triëteris (in Wirklichkeit eine 4jährige Periode) hinstellt, die aus vier Jahren zu 6 dreißigtägigen und 6 neunund­zwanzig­tägigen Monaten sowie 2 Schalt­monaten von 30 resp. 29 Tagen (im 1. und 4. Jahre) bestand. Dieser Zyklus faßte also 354 + 384 + 354 + 383 oder zusammen 1475 Tage. Die Scheu der Römer vor den geraden Tageszahlen und der Glaube an die heil­bringende Zahl 27 sollen die Beweggründe gewesen sein, daß man diesen aus Griechenland übernommenen Zyklus umformte. Aus dem ersteren Grund nahm man für jedes Jahr 4 Monate zu 31 und 7 Monate zu 29 Tagen, wozu noch der Februar (der letzte Monat, s. oben S. 228) mit 28 Tagen, im ersten Schaltjahre aber mit 29 Tagen kam; der Zyklus enthielt, wie der obige, zwei Schaltmonate, aber — wegen der Heiligkeit der Zahl 27 — mit je 27 Tagen. Der so refor­mierte Zyklus hatte danach 355 + 383 + 355 + 382 Tage , oder zu­sammen, wie der griechische 1475 Tage. Da hierdurch die durch­schnittliche Jahreslänge des Sonnenjahres auf 368 34 Tage kommt, so konnte ein auf diesen Zyklus gegründeter Kalender weder mit der Sonne noch mit dem Monde überein­kommen, sondern mußte bald so­wohl von den Jahreszeiten wie von den Mondphasen abirren. Mommsen glaubt deshalb , daß man sich nur in den ersten Zeiten an dieses System gehalten habe. In der ältesten Zeit wurden noch die Monats­anfänge nach der unmittel­baren Beobachtung des Neulichts bestimmt und öffentlich bekannt gemacht; späterhin folgte man nicht mehr dem abirrenden Kalender, und die Aufrufung des Neumond­tages sank zu einer bloßen Zeremonie herab. Das System sollte also nur den Zweck erfüllen, daß ein geordneter Kalender eingeführt war. — Daneben nimmt Mommsen, da der römische Kalender dem Landmann in keiner Weise habe genügen können, noch ein besonderes „Bauernjahr“ an. Es war dies ein eudoxischer oder chaldäischer Kalender (der Ursprung wird nicht unzweideutig erklärt), welcher auf den Jahrespunkten, Sternauf- und Untergängen beruhte. Das Jahr fing mit dem Aufgang des Löwen an, hatte 365 Tage und wurde alle 4 Jahre durch einen Schalttag korrigiert. Die Teile des Jahres wurden nach den dominierenden Sternbildern benannt oder nach den Jahres­punkten bemessen; im bürgerlichen Sprachgebrauch übertrug man die Monatsnamen des offiziellen Jahres auf diesen Bauernkalender. Bei der Ansetzung der konzeptiven Feste bedienten sich auch die Pontifices dieser Jahres­form. Während also das obengenannte offizielle System völlig irrig lief, bereitete das Bauernjahr all­mählich den Grund vor, auf welchem sich späterhin Caesars

[234. X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

Kalenderreform, nämlich der Übergang zum Sonnenjahre, vollziehen konnte.

Hartmann dagegen glaubt als älteste Schaltungsart eine Oktaëteris voraussetzen zu sollen. Bevor diese jedoch eingeführt wurde, hielt man sich hauptsächlich an die Beobachtung der Mondphasen; die Länge der Monate, die Dauer und der Ort des Schaltmonats waren lange Zeit schwankend und unbestimmt. Das erste Viertel wurde auf den 5. Tag nach dem Neulichte (April, Iuni, Sextilis, September, November, December, Ianuarius, Februarius) oder auf den 7. Tag (März, Mai, Quintilis, October) angesetzt, der Vollmond (Idus) auf den 13. resp. 15. Tag; man rechnete also vom ersten Viertel bis zum Vollmond immer 8 Tage, von da bis zum Neulicht 16 Tage, im Februar 15. Es können nur ganze Monate eingeschaltet worden sein, nicht kürzere Fristen. Für die Herkunft der Oktaëteris nimmt Hartmann die Baby­lonier oder die Griechen in Anspruch; ferner folgert er aus einer Stelle (s. S. 232 Anm.) des Livius, daß dort von einem 19jährigen Zyklus die Rede sei1, als welcher nur das bekannte Verhältnis 235 Mondmonate = 19 Sonnenjahre gelten könne; durch diese (bei den Griechen erst durch Meton entdeckte!) Gleichung wäre schon zur Zeit Numas die richtige Länge des Mondmonats und (spätestens zur Zeit des Servius Tullius) auch die Länge des Sonnenjahres von 365 14 Tagen bekannt geworden. Aus der Bekanntschaft mit der Länge des Mondmonats erkläre es sich, daß man das Mondjahr zu 354 Tagen angenommen, den Über­schuß darüber als Korrektur be­trachtet und dem Mondjahre bisweilen 355 Tage gegeben habe. Dieser 355. Tag wurde in die Oktaëteris aufge­nommen und wurde späterhin, nach der Veröffentlichung des Kalenders durch Cn. Flavius ein fester Bestandteil des Jahres.

Huschke läßt2 die Differenz des Mondjahres gegen das Sonnen­jahr durch Numa in 4 Jahren mit 11, 11, 11, 12 Tagen einbringen; bei der Reform des Kalenders habe man diese vier tempora intercalaria zu zwei Schaltmonaten von 22 resp. 23 Tagen verbunden.

Soltau nimmt, wie Hartmann, einen primitiven Zustand des römischen Jahres an, in welchem die Beobachtung des Neulichtes der Entscheidung der Monatsanfänge zukam; die Länge der Monate war schwankend: bald 29, bald 30 Tage. Sehr früh suchte man aber schon nach einer Ausgleichung dieses Mondjahres mit den Jahreszeiten und stellte daher eine Oktaëteris von 5 Mondjahren zu 354 Tagen und


1) Entgegen den früheren Chronologen, welche an der besagten Stelle „ut quarto et vigesimo anno“ lesen und einen 24jährigen Zyklus vermutet haben.

2) Diese Interpretation stützt sich hauptsächlich auf die oben (S. 227 A. 1) angeführte Stelle bei Ovid.

[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 235]

3 Schaltjahren von 384 Tagen auf, in welchen die Monate wie früher aus 29 resp. 30 Tagen bestanden. Da diese Oktaëteris sich bald un­genügend zeigte (auf die Tageszahl von 8 Sonnenjahren = 2922 Tagen kommen nicht genau 99 Mondmonate mit 2922, sondern 2923 12 Tage), so verbesserte man sie durch zeitweises Einlegen von 1—2 Tagen. Durch die Aufnahme der 8tägigen Woche in den Kalender kam aber Verwirrung in diese Jahresrechnung und es machte sich der Wunsch geltend, die jetzt öfters vorkommende Kollision der nundinae (Markttage) mit den Kalendae, nonae, idus zu vermeiden. Wie Soltau des näheren zeigte wurde dies dadurch erreicht, daß man die Oktaëteris umänderte, indem dem 354tägigen Mondjahre darin vier 31tägige, sieben 29tägige Monate und ein 27tägiger Februar gegeben und der Schaltmonat in den 3 Schaltjahren zu 30 Tagen gerechnet wurde. Diese Umänderung der Oktaëteris fand etwa zur Zeit des Servius Tullius statt; sie erhielt sich bis in die Epoche der ersten Dezemvirn, welche ein neues System aufstellten.

Unger akzeptiert für die alte Zeit ebenfalls eine Oktaëteris. Pellengahr denkt sich die Schaltung anfänglich unregelmäßig, später in der Form einer Oktaëteris; jedenfalls sei es erst um 304 u. c. zur Einführung eines festen Schaltzyklus gekommen.

Bei der Beurteilung dieser Hypothesen über die Entwicklungs­weise des römischen Jahres müssen wir wieder auf die Erfahrungen zurückgreifen, die wir aus dem Kap. IX gewonnen haben. Danach befindet sich das Zeitrechnungswesen bei allen Völkern anfänglich in einem mehr oder weniger lange dauernden schwankendem Zustande. Der Sinn für Zeitmessung bildet sich nur allmählich aus und schreitet vom Rohen zum Feinen vorwärts; daher sind die Schaltungen, die angewendet werden, um von irgend einer Jahresform ausgehend mit den Jahreszeiten (dem Sonnenjahre) in Übereinstimmung zu bleiben, anfangs ganz willkürlich, d. h. der Schaltmonat wird aus der Beobach­tung erkannt und nur nach Bedarf eingelegt. Zu zyklischen Rech­nungen kommt es erst dann, wenn die Verhältnisse des Mondlaufes zur Sonnen­bewegung einigermaßen bekannt sind. Die Verbesserung der Kenntnis dieser letzteren Verhältnisse wird — und dies ist ganz besonders nachdrücklich zu betonen — allmählich auf empirischem Wege erworben, und zwar steigen die Schwierigkeiten dabei desto schneller, je genauere Werte jener Verhältnisse angestrebt werden. Es können also auch schon auf den mittleren Entwicklungsstufen nicht unbefriedigende Werte z. B. für die Länge des Mondmonats und des Sonnenjahres gewonnen werden, hinreichend genau bekannt werden aber diese Längen erst, wenn die Astronomie sich ihrer annimmt


1) R. Chr. 135—138.

[236 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

resp. diese Wissenschaft sich bei einem Volke ausbildet. Mit Berück­sichtigung dieser aus der ethno­logischen Betrachtung resultierenden Sätze können demnach jene Hypothesen nicht als wahr­scheinlich an­gesehen werden, welche bei der Epoche des römischen Jahres, um die es sich hier handelt, schon mit fester zyklischer Rechnung und dem 305 14tägigen Jahre operieren. Beide Voraus­setzungen sind für jene Zeit noch nicht vorhanden. Dieser Einwurf trifft insbesonders die Th. Mommsensche Hypothese. Das zyklische System derselben ist, abgesehen davon, daß schon die Grundlage bedenklich ist, eine durchaus künstliche Konstruktion, durch welche die Römer zu frühzeitig von dem natürlichen Gange der zeitrechnerischen Entwicklung, nämlich dem Haften an dem Monde als Zeitmesser, emanzipiert werden. Die Hypo­these bietet aber außerdem noch die Ungereimtheit, daß sie neben dem offiziellen Jahre, das völlig unnatürlich läuft, noch ein Bauern­jahr bestehen läßt, das die nahezu richtige Länge des Sonnenjahres, 355 14 Tage, bereits besitzt, also viel besser ist als das offizielle Jahr. Damit soll nicht gesagt sein, daß der römische Landmann sich in der alten Zeit nicht schon nach einem Sonnenjahre gerichtet hätte. Aber einen Sonnen­kalender, d. h. eine auf die ungefähr richtige Länge des Sonnenjahres und Schaltung gegründete zyklische Berechnung der Sonnen­stände, Jahrespunkte usw. konnte es damals noch nicht geben. Die uns aus der nachcäsari­schen Zeit überlieferten Bauernkalender1 repräsen­tieren schon den Schlußpunkt der Entwicklung des landwirtschaft­lichen Jahres, die anfängliche, alte Form mußte aber nur eine rohe sein. Die Beobachtung des Nachthimmels, der von Tag zu Tag sich verschiebenden Kulmination der Sternbilder, der jährlichen Auf- und Untergänge der Hauptsterne usw. bildete für den Landmann die Grund­lage zur Schätzung der Zeit. Dieses Verfahren genügte für die Vor­nahme der landwirtschaftlichen Arbeiten, und erst mit dem Aufgeben des Lunisolarjahres und der besseren Kenntnis des Sonnenjahres konnten die Bauernkalender allmählich auf die vollkommenere Stufe gebracht werden, die wir die aus der julianischen Zeit überlieferten Rustikal­kalender einnehmen sehen.

Die Mommsensche Hypothese hat aus den genannten Gründen nicht viel Beifall gefunden. Die neueren Chronologen haben richtig


1) Zwei solche Bauernkalender aus der Zeit des 1. Jahrh. n. Chr. (G. Wissowa in: Apophoreton der Graeca Halensis zur 47. Versamml. deutsch. Philol. u. Schulm., Berlin 1903, S. 29—51) habe ich schon (S. 167 Anm. 2) erwähnt. Die Monate dieser Kalender sind (und dies ist für die Herkunft der Kalender aus der einstigen astronomischen Beobachtung bezeichnend) unmittelbar durch die Zodiakalzeichen ausgedrückt. Sie enthalten außerdem die zu den Monaten gehörenden Schutzgottheiten, die vornehmlichsten Feste, Bemerkungen über die in jedem Monat notwendigen Feldarbeiten und die ungefähren Längen des Tages und der Nacht in den einzelnen Monaten resp. Zeichen.

[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 237]

erkannt, daß viel wahrscheinlicher eine Oktaëteris, ein schon vom An­fange an vorhandenes Zustreben auf das Lunisolarjahr, vorauszusetzen ist; insbesondere wird Soltaus Gedanke einer alten und einer ver­besserten Oktaëteris der ethnologischen Forderung gerecht, daß die Kenntnis der Grundlagen des Lunisolarjahres nur allmählich auf empirischen Wege erlangt werden kann und daher mehrfachen Wechsel der aufgestellten Schaltsysteme einschließt. Ob gerade der Nundinen­aberglaube die Ursache zur Verbesserung der Oktaëteris gewesen ist, kann bezweifelt werden, da andere Chronologen das Auf­kommen dieses Aberglaubens erst in die viel spätere Zeit setzen. Von der etappen­weisen Verbesserung der Kenntnis des Lunisolarjahres geben auch die einzelnen Phasen der griechischen Zeitrechnung ein gutes Zeugnis; aber selbst das alte Kulturvolk der Babylonier, welches sich den Besitz einer bedeutend entwickelten Astronomie errang, hat in dieser Beziehung offenbar einen langen Weg durchlaufen. Von Hammurabis Zeiten, als Babylonien schon ein geordneter Staat war, haben wir ge­hört (I 181), daß damals noch Einschaltungen nach Bedarf, wenn die Beobachtungen die Notwendigkeit zeigten, vorgenommen worden sind. Nach den neueren Ergebnissen Kuglers (s. Nachträge im vorliegenden Bande am Schluß), ist aber die Schaltung nach Willkür bei ihnen bis in das 6. Jahrh. v. Chr. vorgenommen worden; erst um 534 v. Chr. war eine Oktaëteris in Gebrauch, und um 381 v. Chr. — wenn nicht später zu entdeckende Keilinschriften das Kuglersche Resultat ändern — ist erst ein 19jähriger Zyklus mit 7 Schaltjahren bei den Baby­loniern nachweisbar. Danach hätten die Griechen den 19jährigen Schaltzyklus (Meton) wenig früher angewendet als die Babylonier. Dieser Nachweis mag für diejenigen eine Warnung sein, welche die Ent­deckung befriedigender lunisolarer Ausgleichperioden bei den Römern schon in sehr zurückliegenden Zeiten geschehen lassen möchten. Wenn daher Hartmann die Kenntnis des von Meton aufgestellten Verhält­nisses gar schon dem Numa zuschreiben will, so zeigt sich, daß er — ebenso wie andere — die Schwierigkeiten nicht berücksichtigt, welche die Bestimmung der astronomischen Konstanten, nämlich der Längen des mittleren synodischen Monats und des Sonnenjahres , den alten Völkern bereiten mußte. Die ungefähre Länge des Mondmonats und die rohe des Sonnenjahres konnten allerdings die Römer selbst, ohne von anderen Nationen zu entlehnen und ohne Astronomen zu sein, finden. Daß der Mondmonat zwischen 29 — 30 Tagen liegen müsse, lehrte die Differenz der Tage, die zwischen ein und denselben Phasen­gattungen verfließen; damit war die erste Näherung an den syno­dischen Monat, 29 12 Tage gewonnen; das Mondjahr mußte danach etwa 354 = 29 12 × 12 Tage haben. Die aufmerksame Beobachtung der Phasen zeigte bald, daß der Mondmonat etwas länger sein möge

[238 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

als 29 12 Tage. Da den Römern anfänglich (also etwa noch vor Numa) darum zu tun gewesen sein wird, in der Zeitrechnung mit dem Gange des Mondes in Überein­stimmung zu bleiben, so werden sie hin und wieder das Mondjahr zu 355 Tagen angenommen haben, um der un­genauen Rechnung mit 29 12 Tagen durch eine Korrektur zu begegnen, (gleichzeitig aber nötigte sie die Arbeit auf den Feldern, die sich ent­wickelnden Rechtsverhältnisse, die Bestimmung der an die Jahreszeiten geknüpften Feste usw. zur Verfolgung des Sonnenlaufs. Es wurde schon früher (S. 189) gezeigt, mit welch einfachen Mitteln schließlich die rohe Länge von 365 Tagen der Wiederkehr der scheinbaren Sonnenbewegung gefunden werden konnte. Die einfachste Art nun, die bürgerliche Rechnung der Zeit nach dem Monde mit dem astro­nomischen Mondjahr in Übereinstimmung zu bringen, ist die Anwendung des Verhältnisses 3 : 8 (s. I 64), d. h. man hat in je 8 Mondjahren 3 Schaltjahre zu 355 Tagen einzureihen. Die Kenntnis dieser Mond-Oktaëteris konnte ohne alle astrono­mischen Hilfsmittel, nur durch Ver­folgung der Phasenwiederkehr erworben werden. Damit konnte man aber die Phasen bereits zyklisch vorausberechnen, denn 8 solche bürger­liche Mondjahre (354 × 5 + 355 × 3 = 2835 Tage) kommen fast ganz mit 8 astronomischen Mondjahren überein (354,367 × 8 = 2834,94 Tage). Aus den 2835 Tagen ließ sich weiter ein Durchschnittswert für das astrono­mische Mondjahr und aus diesem ein genauerer Betrag (29 1732 Tage) für den synodischen Monat ableiten. Man kam auf diese Weise — bei welcher eine langjährige rohe Beobachtung der Zwischen­zeiten der einzelnen Erscheinungen hinreichte und astronomische Beobach­tungen noch nicht erforderlich waren — zu einer verbesserten Kenntnis der Mondbewegung. Indem man diese Bewegung mit der Zahl der Phasen verglich, welche innerhalb einer größeren Reihe von Wiederkehren zur selben Jahreszeit statt­finden, gewann man die erste Kenntnis von dem Verhältnis des Mondjahres zum Sonnenjahre. Diese Kenntnis konnte nur langsam vervollkommnet werden. Aber mit der Zeit konnte man aus der Aufzeich­nung der Zahl der Mondphasen er­kennen, daß innerhalb einer 8maligen Rückkehr der Sonne zum selben Azimute am Horizonte etwa 99 Mondmonate liegen müßten. Damit wäre die Oktaëteris des Lunisolarjahres, welche Sonnen- und Mondbewegung für nicht große Zeiträume hinreichend ausgleicht, er­kannt worden. Betreff des Durchschnittswertes des synodischen Monats werden die Römer lange im unklaren gewesen sein, denn es ist kaum anzunehmen, daß sie den (s. oben) schon nahezu richtigen Betrag 29 1732 Tage bald gefunden hätten. Aber sie konnten einen anderen etwas weniger genauen Betrag kennen und daraus schließen, daß die 99 Monate etwa 2920—2923 Tage betragen und 8 Sonnenjahren gleich­kommen mögen. Sie konstruierten also eine rohe Oktaëteris,

[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 239]

welche 60 Mondmonate (5 Mondjahre) und 39 Schaltmonate (3 Mond­schaltjahre zu 13 Monaten) enthielt, und wandten dieselbe an. Nach Ablauf von vielleicht 10 solcher Perioden war man aber gegen das Sonnenjahr um einen halben Monat voraus, und die Neumonde fielen nach dieser Rechnung bereits auf die Zeiten der Vollmonde. Man wird also nunmehr zu willkürlichen Schaltungsversuchen gegriffen haben, um den Fehler der rohen Oktaëteris nicht zu sehr anwachsen zu lassen. Während die Kenntnis aller dieser Verhältnisse sich, wie ersichtlich, mit einfachsten Mitteln erwerben ließ, beginnen nun die Schwierigkeiten mit der weiteren Verbesserung der Oktaëteris. Was zuerst die genauere Länge des synodischen Mondmonats anbelangt, so hätte man diese (s. I 66) aus der Vergleichung der Zeiten von be­obachteten Mondfinsternissen, die durch lange Zeiträume voneinander entfernt waren, ermitteln können. Dazu gehört aber die Bedingung, daß die Astronomie bei den Römern Eingang gefunden hätte und die ersten Stufen dieser Wissenschaft erreicht worden wären, denn die Erwartung dieser Finsternisse setzte eine, wenigstens rohe, Vorher­bestimmung derselben voraus. Nach allem, was über die Ordner des römischen Kalenders, die Pontifices, bekannt geworden ist, sind aber diese niemals eigentlich Astronomen geworden. Noch schwieriger ge­staltete sich die Erkenntnis des Über­schusses von Zeit über das 365tägige Sonnenjahr. Daß das Sonnenjahr etwas größer sein müsse als 365 Tage, konnte man zwar auch aus der Oktaëteris schließen, allein die genauere Bestimmung der Größe des Überschusses konnte nur das Resultat langer Beobach­tungen sein. Die Verfolgung der helia­kischen Sternaufgänge, auf welche man oft verweist, begegnet der Schwierigkeit, daß die Beobachtung gewöhnlich auf mehrere Tage unsicher bleibt und daß sich die Zeit dieser Aufgänge mit jedem geo­graphischen Parallel ändert. Ich habe schon angegeben (s. I 26), daß selbst moderne Astronomen in der Beobachtung der heliakischen Untergänge mit freiem Auge auf 4 und mehr Tage unsicher bleiben, und daß die heliakischen Aufgänge noch schwieriger zu beobachten sind, da man den Ort des Sternes am Himmel, wo er auftauchen soll, vorher nicht kennt. Daraus, und nicht allein aus der Verschiedenheit der geographischen Breiten, erklären sich die beträchtlichen Differenzen, welche uns in den griechischen Parapegmen über die beobachteten Daten der jährlichen Auf- und Untergänge entgegen­treten. In dem Parapegma des Geminos wird z. B. der heliakische Aufgang des Sirius auf den 20., 22., 25. und 27. Juli nach verschiedenen Beobachtern angesetzt, der Spätuntergang von Wega differiert dort um 8 Tage, der Spätaufgang des Arktur um ebenfalls 8 Tage. Das Beispiel der Sothisperiode der Ägypter, welches gern zitiert wird, stimmt nicht für Rom. Bei den Ägyptern war nur der Umstand ein Ansporn zur

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Verfolgung der heliakischen Siriusaufgänge, daß die Nilschwelle, das Solstiz und die Siriusaufgänge in der alten Zeit zusammentrafen und dieser Zeitpunkt den Anfang des Jahres bildete. Bei den Römern und Griechen fiel der Hauptgrund der Beobach­tung, die Nilüber­schwemmung, weg und die Siriusbeob­achtungen bildeten bei ihnen deshalb kein Fundament ihrer Zeitrechnung. Vielmehr wurden die jährlichen Auf- und Untergänge aller helleren Sterne von ihnen be­obachtet. Wenn aber die Beobachtungen des Sirius in den griechischen Parapegmen um 7 Tage voneinander abweichen (Meton, Euktemon, Eudoxos), kann man sich vorstellen, daß die Konstatierung des über­schießenden Vierteltages des 365 14tägigen Jahres aus heliakischen Aufgangsbeobachtungen eine außerordentlich lange Zeit beansprucht hat. Im 3. Jahrh. v. Chr. erst verwendeten die Ägypter den Vierteltag kalendarisch (238 v. Chr. Dekret von Kanopus), wenn sie ihn viel­leicht auch vorher schon lange kannten. Die Römer befanden sich weder in einer so günstigen klimatischen Lage zur Beobachtung des Sirius wie die Ägypter, noch hatten sie wie die letzteren besondere Gründe, gerade auf die Verfolgung dieses Sternes Gewicht zu legen, dessen jährlicher Aufgang für sie nicht auf das Sommersolstiz, sondern auf den 2. August fiel. Noch mißlicher mußte der Versuch der Alten ausfallen, die Länge des Jahres aus der astronomischen Bestimmung der Jahrespunkte zu ermitteln, blieben doch selbst die späteren baby­lonischen Astronomen in diesen Beobachtungen noch beträchtlich un­sicher. Am ehesten würden Gnomonbeobachtungen auf die Länge des Sonnenjahres geführt haben, allerdings auch nur dann, wenn sie zahl­reich und an gut eingerich­teten Gnomonen angestellt worden wären; solche Beobachtungen schon um die Zeit Numas anzunehmen, haben wir keine Berechtigung. Es bliebe also nur noch die Vermutung, daß die Römer die Kenntnis des Vierteltages von auswärts, von den Babyloniern, Griechen oder Ägyptern erhalten haben könnten. Allein in der Zeit, um die es sich hier handelt, im 6. oder 7. Jahrh. v. Chr., besaß noch keines dieser Völker eine sichere Kenntnis des Jahres­überschusses, da die Griechen und vermutlich selbst die Babylonier (s. oben S. 237) damals nichts Besseres hatten als die Oktaëteris. Von den Ägyptern wissen wir für jene Zeit nichts Näheres, nur daß sie noch ihr Wandeljahr laufen ließen; ihren Priestern wird wohl mehr über die Länge des Jahresüberschusses bekannt gewesen sein, allein an eine Verbreitung ihres Wissens ist, bei der bekannten Schweig­samkeit der Priesterkaste über ihre Geheimnisse, vor dem Aufenthalte des Eudoxos in Ägypten (um etwa 378 v. Chr.) nicht zu denken. Nach alledem werden wir anzunehmen haben, daß die Römer zur Zeit des Numa und vermutlich während der ganzen Zeit ihrer Könige mit der Ausbildung der Zeitrechnung auf sich selbst angewiesen waren.

[§ 180. Die Zeitrechnung während der Republik. 241]

Eine gewisse Stufe derselben, die Oktaëteris, konnten sie selbständig erreichen, wie wir gesehen haben. Um darüber hinaus zu kommen, hätten ihre Priester Astronomie treiben müssen. Im Gegensatz zu den Griechen, Babyloniern und Ägyptern ist es bei ihnen dazu nicht gekommen. Da ihre Versuche, dem Mondlaufe und dem Sonnengange durch ein zeitrechnerisches System zu genügen, erfolglos blieben, so verließen sie am Anfange der Republik, als staatliche Neuordnungen eingeführt wurden, ihre unvoll­kommene Oktaëteris und nahmen ein von der Sonne wie vom Monde ganz unabhängig laufendes System an. Auf diese Weise also, scheint mir, läßt sich der ungefähre Ent­wicklungsgang der römischen Zeitrechnung während der Königszeit und das Aufkommen des sonderbaren chronologischen Monstrums er­klären, das wir zur Zeit der Dezemvirn vorfinden und von welchem (im nächsten Paragraph) die Rede sein wird.

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