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[268 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

§ 183. Der Gang des römischen Kalenders.

Die Abweichungen des römischen Kalenders von dem Sonnenjahre (den julianischen Jahreszeiten) hat man zu bestimmen versucht, indem man die ermittelten Anfänge der Amtsjahre mit den von den Schrift­stellern gemeldeten Ereignissen verband. Leider ist das letztere Material erst vom 3, Jahrh. v. Chr. an reichhaltiger und weniger ein­ander widersprechend. Es besteht in Nachrichten von Feldzügen, Rüstungen, Verhand­lungen, Belagerungen, Märschen, Wahlen, Reisen der Konsuln usw., auch von einigen gesehenen Sonnen- und Mond­finsternissen, sowie auffälligen Naturerscheinungen (Prodigien). Die zeitliche Feststellung und chronologische Einreihung dieser Nachrichten unterliegt bei der öfteren Unbestimmtheit der Meldungen erheblichen Schwierig­keiten, so daß nicht selten aus demselben Material von den Chrono­logen einander entgegen­gesetzte Interpretationen gezogen werden; feste und zuverläßliche Gleichungen, auf die man sich stützen könnte, kommen verhältnismäßig nicht viele vor. Bei dieser Sachlage ist es den Chrono­logen nur hier und da gelungen, zu überein­stimmenden Ergebnissen und Feststellungen zu kommen, besonders für das letzte Jahrhundert vor der Kalenderreform; für die ältere Zeit laufen die Meinungen noch sehr auseinander. Alle diese Ergebnisse für die ver­schiedenen Epochen halbwegs detailliert anzuführen, würde den mir zur Verfügung stehenden Raum in diesem Buche bei weitem über­schreiten; ich muß mich auf eine Darstellung der Haupt­ergebnisse beschränken:

1. Vom römischen Kalender des 3. und 4. Jahrh. u. c. hat Unger behauptet, daß derselbe immer in Ordnung mit den Jahreszeiten ge­halten worden sei. Die wenigen, dürftigen Zeugnisse, die wir für einzelne Jahre dieses Zeitraums besitzen, beweisen kaum für diese Jahre, viel weniger für die großen dazwischen befindlichen Zeitlücken. Die astronomischen Gleichungen derselben Zeit, die man aufgestellt hat, sind zweifelhaft, und zwar für die Ennius-Finsternis 351 varr. Non. lun. = 21. Juni 400 v. Chr. oder 12. Juni 391 v. Chr. (welche der Jahreszeit nach genügen) oder 18. Januar 402 v. Chr. (s. § 176); desgleichen ist zweifelhaft, ob man die Sonnenfinsternisse vom 15. September 340 v. Chr., vom 17. Februar 478 und die Mondfinsternis vom 27. August 478 v. Chr. als diejenigen Prodigien auffassen darf, welche

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Livius meint (s. § 176). Die Ungersche Behauptung, daß der Kalender in Ordnung gewesen sei, rührt von der Voraussetzung her, daß man die Ausschal­tung mittels der 24jährigen Periode konsequent seit der Auf­stellung der Tetra­ëteris vorgenommen habe. Die Ausschaltung ge­schah aber in Wirklichkeit noch nicht durch jenen Zyklus, da zu diesem die Kenntnis des 365 14tägigen Jahres fehlte, sondern nach Bedarf, d. h. sobald man die Abweichung gegen die Jahreszeiten bemerkte.

2. Vom 5. bis zum Ende des 7. Jahrh. u. c. sind die Zeugnisse reichhaltiger, so daß man die haupt­sächlichsten Verschiebungen des römischen Kalenders hier und da weniger widerspruchs­voll bestimmen kann. Für die Zeit am Ende der Samniter­kriege und des ersten Punischen Krieges (bis 241 v. Chr.) differieren allerdings die Ergebnisse noch ziemlich. Während Holzapfel für 401 u. c. (= 293 v. Chr.), 496 u. c. zwei bis drei Monate, für 504 u. c. einen Monat Abweichung des Kalen­ders gegen die Jahreszeit herausdiskutiert (ähnlich Fränkel), erfahren die in Betracht kommenden Nachrichten (für den Punischen Krieg besonders Polybios) bei Unger und Soltau andere Erklärung: der erstere behauptet ungestörten Gang des Kalenders, der zweite läßt höchstens eine geringfügige Abweichung gelten. Für die Zeit des zweiten Punischen Krieges (bis 201 v. Chr.) konstatiert Holzapfel ein Vorauslaufen des Kalenders von einem Monat, welche Differenz nach dem Ende des Krieges 554 u. c. (= 200 v. Chr.) auf 3 12 Monate gestiegen sei. Soltau findet dagegen, daß um 215 v. Chr. noch keine Abirrung stattfand, sondern eine solche erst von 207 v. Chr. an auf­trat und 203 v. Chr. bis auf einen Monat stieg (Stützen werden ge­sucht in den Daten der Sonnenfinsternisse vom 11. Februar 217, 6. Mai 203 und 19. Oktober 202 v. Chr., s. § 176). Die Ursache dieser Abweichung und der folgenden größeren soll nicht Ungeschick­lichkeit und Unwissenheit bei der Handhabung der Ausschaltung, sondern bewußtes Vorgehen gewesen sein, hervor­gerufen durch poli­tische Gründe und sakrale Rücksichten, gedeckt durch Aberglauben. Nach Unger, welcher den Kalender bisher für richtig laufend hält, soll plötzlich 207 v. Chr. aus religiösen Gründen dieses Jahr auf 365 Tage erhöht worden sein(!), dann vernachlässigte man alle Aus­schaltung durch 14 Jahre und besann sich erst wieder 561 u. c. (193 v. Chr.) auf die Jahreslängen der Tetraëteris1. Die vernach­lässigten Schaltungen wurden weiterhin allmählich nachgetragen, was Unger so darstellt, daß er eine Reihe von Schaltungen zwischen den


1) Die Entwürfe der Jahresanfänge Ungers zur hypothetischen Reduktion der römischen Daten auf julianische findet man übersichtlich zusammengestellt im Anhange S. 116. 117 von dessen „Gang des altrömischen Kalenders“.

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Jahren 563—591 in größere (378tägige Jahre) verwandelt. Etwa um 590 (= 164 v. Chr.) wäre man mit den Jahreszeiten und der Tetraëteris wieder in Ordnung gewesen. Die Aufstellungen von Holzapfel und Soltau, so sehr sie unterein­ander und von denen Ungers abweichen, treffen doch ungefähr mit letzterem darin zusammen, daß eine Zunahme der Abweichung des Kalenders bis gegen 588 oder 590 u. c. (von 3—4 Monaten) angenommen wird (Stützen: Sonnenfinsternis vom 14. März 190, Mondfinsternis vom 21. Juni 168 v. Chr. s. § 170). In den weiter folgenden Jahren gegen Ende des 6. Jahrh. d. St. ver­schwindet die vorherige starke Störung fast vollständig, da der Kalender um 601 u. c. (= 153 v. Chr.) in Übereinstimmung mit den Jahres­zeiten zu sein scheint. Man schreibt mit Recht das Verschwinden der Differenz der Neuordnung oder vielmehr der Verbes­serung des Schaltungsverfahrens zu, welche durch die Lex Acilia (191 v. Chr.) eingeführt wurde.

3. Für die Zeit von 601 bis etwa 690 u. c. (= 64 v. Chr.) finden Holzapfel, Soltau und Unger übereinstimmend, daß der Kalender in Ordnung gehalten worden ist, da sich aus dem historischen Material wenigstens keine erheblichen Differenzen erkennen lassen. So z. B. wurde 605 u. c. das römische Heer vor Karthago um die Zeit des heliakischen Siriusaufganges (für 37° n. Br. am 27. Juli, s. Taf. I c) von Krankheiten heimgesucht und der Konsul verließ bald darauf1 Afrika, um sich zu den Wahlen nach Rom zu begeben. Die letzteren fanden damals (seit der Verlegung des Amtsantritts auf den 1. Januar) wahr­scheinlich in der ersten Hälfte des Novembers statt2. Falls also der Konsul im September die Armee verließ und im Oktober in Rom eintraf, konnte der römische Kalender gemäß diesen Meldungen nicht viel vom richtigen abweichen. Während des Jugurthinischen Krieges, 645 u. c. fiel nach Sallustius (Iug. 37, 3) der Januar in Nordafrika mit der Zeit der größten Kälte zusammen, und die Schlacht bei Vercellae 653 u. c. fand während der heißesten Jahreszeit, nach Plutarch (Marius 26) drei Tage vor dem Neumonde des Sextilis (August) statt; beide Daten sind nur möglich, wenn der Kalender in jener Zeit richtig lief. Ebenso stimmen andere Daten mit den Jahreszeiten: die Albaner z. B. überfielen 688 u. c. den Pompeius bald nach Anfang des Winters, nach Plutarch (Pomp. 34), als die Römer mit der Feier der Saturnalien (d. i. 17.—19. Dezember, s. § 172) beschäftigt waren, usw.

4. Für das Jahr 691 u. c. (= 63 v. Chr.) war der Kalender wahr­scheinlich in Ordnung, auch für die nächstfolgenden Jahre 692 — 696


1) Appian, Pun. 99.

2) Th. Mommsen, Röm. Staatsrecht I, 3. Aufl., S. 583.

[§ 183. Der Gang des römischen Kalenders. 271]

tritt noch keine besondere Differenz gegen den richtigen Gang auf. Dagegen erscheint bald nach dem Anfang des gallischen Krieges 698 u. c. (= 56 v. Chr.) eine beträchtliche Störung, die sich bis in die Zeit der Reform des Kalenders durch Caesar hinzieht. Über diese Kalenderunterbrechung ist sehr viel geschrie­ben worden1. Am besten befriedigt jetzt die Darstellung von P. Groebe, welche auf den von Holzapfel für die Jahre 691—702 gewonnenen Ergebnissen fußt. Danach war das Jahr 691 (= 63 v. Chr.) ein Schaltjahr. Nach Unger ist die Angabe des Sueton2 über den Geburtstag des Augustus, 23. September 63 v. Chr. so zu verstehen, daß an diesem Tage die Sonne im Zeichen der Wage stand, was mit der astronomischen Be­rechnung (Eintritt in die Wage 26. Septem­ber 4h 48m röm. Zeit) gut übereinstimmt. Der altrömische 23. September kann nicht früher fallen; wenn also das Jahr 691 noch im Dezember 64 v. Chr. an­gefangen haben soll, so muß es einen Schaltmonat gehabt haben. Für das Jahr 692 stimmt der Kalender mit der Jahreszeit, da man aus den Synchronismen etwa die Gleichung 1. Januar 692 = 27. Dezember 63 v. Chr. annehmen darf. Ebenso lief sehr wahrscheinlich der Ka­lender 694 und 696 (Auszug der Helvetier) richtig. In den Jahren 698, 699 war er dagegen plötzlich einen Monat voraus, das Jahr 700 begann im November, 701 wahrscheinlich Anfang Dezember. Diesem Gange kann man gerecht werden, wenn die Jahre 691, 693, 695, 700 und 702 als Schaltjahre, die übrigen dieser Intervalle als Gemein­jahre (355tägig) angenom­men werden. Von den Jahren 691 und 693 ist zweifelhaft, ob sie mit dem Schaltmonat von 23 oder von 22 Tagen geschaltet wurden, ferner ob statt 695 [Unger, Holzapfel] das Jahr 696 ein Schaltjahr war. Für das Jahr 696 (= 58 v. Chr.) bezieht


1) Mit der Aufklärung dieser Verwirrungen haben sich seit Ideler (Handb. II 109—117) beschäftigt: Leverrier in Napoleons III. Hist. de Iules César, Paris 1865, II. Append. A p. 456 f. [s. a. Stoffel, Hist. de Iules César, guerre civile, Paris 1887, II p. 390 f.]; Zumpt, De imperat. Augusti die natali (Neue Jahrb. f. klass. Philol. Suppl.-Bd. VII 1873, S. 543 f.); A. v. Göler, Caesars gall. Krieg u. Teile seines Bürgerkriegs, II. Bd., Tübingen 1880, S. 197—208; Bergk, Beitr. z. römisch. Chronol. (Neue Jahrb. f. klass. Philol. Suppl.-Bd. XIII, 1883, S. 579 f.); Unger, Der röm. Kalend. 218—315 u. 63-45 v. Chr. (ebd. 129. Bd. 1884, S. 545); Ders., Der Gang d. altröm. Kal., S. 106—110; Soltau, B. Chr. 46—56; Holzapfel, R. Chr. 316—326; Groebe, Der röm. Kal. 65 — 43 v. Chr. im Anhang zu Bd. III von W. Drumann, Ge­schichte Roms, 1906.

2) Sueton, Aug. 5: natus est Augustus M. Tullio Cicerone C. Antonio conss. IX. Kal. Oct. d. h. 23. Septb., da Sueton hier julianisch datiert; s. a. Gellius, Noct. att. XV 7. Die Sonne stand damals im Steinbock (Suet. Aug. 94: Capricorni, quo natus est). Letztere Angabe bezieht Unger (Neue Jahrb. f. klass. Philol. 1884, S. 570) nicht auf die Geburt, sondern auf die Zeit der Konzeption; zur Zeit der Geburt des Augustus stand die Sonne nicht im Steinbock, sondern in der Wage.

[272 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

sich Groebe auf das von Caesar für den Auszug der Helvetier an­gegebene Datum a. d. V. Kal. Aprilis1. Die Helvetier brachen ver­mutlich um die Zeit der Frühlingsnachtgleiche auf und erreichten ihr Ziel, das Land an der Garonne, im Sommer um die Sonnenwende. Sie rechneten ihre Zeit, wie ein 1897 bei Coligny aufgefundener keltischer Kalender beweist, nach Mondjahren (Lunisolarjahren, vermutlich mit Einlegung eines 30tägigen Schaltmonats alle 3 Jahre) und begannen die Monate jedenfalls mit dem Neulichte. Da der Frühjahrsneumond auf den 24. März 58 v. Chr. traf (s. Tafel III), so entsprach das Neulicht2 dem 25. März und es besteht zwischen diesem und dem obigen Datum die Gleichung a. d. V. Kal. Apr. 696 = 25. März 58 julian. oder Kal. Ianuar. 696 = 31. Dezember 59 v. Chr. Die Schal­tung im Jahre 695 (dem ersten Konsulats­jahre Caesars) hat danach 23 Tage betragen. Im Jahre 709 korrigierte Caesar den Kalender um 90 Tage (s. § 184). Zwischen 696—708 kann zweimal ein­geschaltet worden sein. Da nun die Gleichungen Kal. Ian. 696 = 31. Dezember 59 und Kal. Ian. 709 = 1. Januar 45 v. Chr. be­stehen, so mußten in diesem Intervall 44 Tage eingeschaltet werden. Die Schaltung 702 u. c. hat sicher3 23 Tage gehabt, daher müßte die andere 21 Tage betragen; letzteres ist ausgeschlossen, da der Tag X. Kal. Dec. 697 und Kal. Ian. 702 Nundinaltage waren4, also das Intervall der Tage durch 8 ohne Rest teilbar sein muß. Somit bleibt nur die Möglichkeit, daß Kal. Ian. 709 nicht mit dem 1. Januar, sondern mit dem 2. Januar 45 v. Chr. zusammenfiel (s. auch § 184). Als das zweite Schaltjahr des Zeitraums 696—708 ist auf Grund der Nach­richten über Caesars Feldzug in Gallien sehr wahrscheinlich das Jahr 700 (= 54 v.Chr.) anzunehmen5 (das Jahr 701 erscheint viel weniger geeignet, da die Rückfahrt Caesars aus Britannien dann 1 12 Monate gedauert hätte). Wir erhalten somit an eingeschalteten Tagen zwischen 691—708:


1) Caesar, Bell. Gall. I 6: diem dicunt, qua die ad ripam Rhodani omnes conveniant, is dies erat a. d. V. Kal. April. L. Pisone, A. Gabinio consulibus [d. i. 58 v. Chr.].

2) Daß die Helvetier gerade am Tage des Frühlingsneumondes resp. des Er­scheinens der Sichel aufgebrochen sein sollen, ist eine Hypothese Groebes. Aber sie ist wahrscheinlicher als andere Annahmen, welche den Tag des Auszugs auf die Frühlingsgleiche selbst setzen (diesen Tag konnten die Helvetier nicht be­stimmen) oder dafür einige Zeit nach dem Neumonde annehmen.

3) P. Clodius wurde 18. Januar ermordet (Cicero pro Milone 27); der 8. April, an welchem Cicero seine Rede pro Milone hielt, war der 102. Tag nach dieser Ermordung; danach muß die Schaltung 23 Tage betragen haben (Unger).

4) Cicero ad Att. IV 3, 4 und Dio Cass. XL 47, 1; vgl. auch unten § 188.

5) S. die Begründung bei Holzapfel, R. Chr. 322.

[§ 183. Der Gang des römischen Kalenders. 273]
69123Tage (Jahreslänge378Tage)
69322 377
69523 378
70022 377
70223 378

zusammen also 113 Schalttage. Bei richtiger Schaltung hätte man aber von Kal. Mart. 689 bis Kal. Mart. 709 neunmal schalten, nämlich 203 Tage einlegen müssen. Die Differenz, 90 Tage an fehlenden Schaltungen holte Caesar bei seiner Kalenderreform nach, indem er das Jahr 708 auf 445 Tage verlängerte (s. § 184). Die sonstigen Synchronismen des genannten Zeitraums schließen sich der Groebeschen Darstellung gut an. Ich setze noch das jul. Datum der Jahres­anfänge von 691—709 u. c. nach Holzapfel-Groebe, die Jahreslängen nach denselben, sowie nach Soltau und Unger hier an:




Jahreslängen nach
u. c.Kal. Ian. nach H. u. G.
H. u. G.S.U.
691 14.Dezember 64v. Chr.
378355377
692 27. 63
355378355
693 17. 62
377355378
694 28. 61
355377355
695 18. 60
378355378
696 31. 59
355355355
697 21. 58
355355355
698 10. 57
355355377
699 30.November 56
355355355
700 20. 55
377377355
701 2.Dezember 54
355355355
702 21.November 53
378378378
703 4.Dezember 52
355355355
704 24.November 51
355355355
705 14. 50
355355355
706 3. 49
355355355
707 24.Oktober 48
355355355
708 14. 47
445445445
709 2.Januar 45
365366365

Ginzel, Chronologie II. 18

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