Der Willkür der Pontifices und der dadurch eingerissenen Verwirrung im Kalender machte Julius quarto quoque anno) ein Schalttag eingelegt werden solle — eine bedeutende Reform, denn damit hatte der vierjährige Schaltkreis 1461 Tage und der Durchschnittswert eines Jahres betrug 365 1⁄4 Tage, eine gute Näherung an den wahren Wert, welche alle 4 Jahre das tropische Jahr um etwa 3⁄4 Stunden oder in 128 Jahren nur etwa um einen Tag zu lang erscheinen ließ (s. I 32. 97).
ein Ende. Nachdem derselbe im Mai 708 u. c. (46 v. Chr.), damals bereits mit Diktatorgewalt ausgerüstet, aus Afrika nach Rom zurückgekehrt war, erließ er ein Edikt, dessen Hauptpunkt besagte, daß das Jahr nunmehr zu 365 Tagen gerechnet werden und alle 4 Jahre (Über die Herkunft des neuen Kalenders waren die Alten der Meinung,
habe den Schaltkreis in Ägypten kennen gelernt1, während er sich dort aufhielt und mit alexandrinischem Wissen in Berührung kam. Als Ratgeber, deren sich bediente, fungierten wahrscheinlich mehrere Gelehrte; neben anderen ungenannten ( , Caes. 59) wird besonders ( Hist. nat. XVIII 25. 57. 211) als solcher bezeichnet. Von ist jedoch nicht sicher, ob er ein Alexandriner gewesen2. vermutet als den Ratgeber s einen griechisch gebildeten Astronomen, welcher von und erwähnt wird3. Die neueren Chronologen haben die ägyptische Herkunft des ischen Kalenders größernteils bezweifelt; Lepsius allerdings hielt noch den ägyptischen Ursprung fest, jedoch führte s ReformMedia inter proelia semper
stellarum caelique plagis superisque vacavi
nec meus Eudoxi vincetur fastibus annus.
2)
, R. Chr. 78 Anm. 109.3) Üb. die vierjähr. Sonnenkreise der Alten, Berlin 1863, S. 341.
im wesentlichen auf S. 233 f.) zurück1; war der Ansicht, daß jener Anschluß an nicht allzuweit ausgedehnt gedacht werden müsse2. ging ganz auf das altitalische Sonnenjahr zurück3. Aus den Darlegungen in den §§178 bis 181 haben wir gesehen, inwiefern Möglichkeiten gegeben sind, daß die Römer in der späteren Zeit der Republik den überschüssigen Vierteltag des 365tägigen Sonnenjahrs erkennen konnten, ohne auf den Orient oder Griechenland angewiesen zu sein. Wenn diese Möglichkeit und die andere, daß die Römer mit der Zeit ein ihrem eigenen Lande angepaßtes Parapegma der Jahrpunkte und Jahreszeiten aufstellen konnten, vorhanden war, so ist es, mit zu reden „sachlich seltsam, aus der Fremde zu holen, was man daheim längst besitzt“. Die Reform s kann also ganz wohl aus der Erwägung jener Erfahrungen hervorgegangen sein, die man im Laufe der Zeit im eigenen Lande über die Verbesserung der Zeitrechnung gesammelt hatte. Ägyptischer Einfluß kann aber bei der Reform insofern mitspielen, als dieser die Entscheidung zur Annahme des 365 1⁄4tägigen Jahres und des vierjährigen Schaltkreises gegeben haben kann. In Ägypten wurde im Jahre 239 v. Chr. durch das Dekret von Kanopus (s. I 196) der offizielle Versuch gemacht, das 365 1⁄4tägige Jahr einzuführen, und es scheint außerdem, daß Versuche zur Beseitigung des Wandeljahrs schon früher aufgetaucht sind. war im Jahre 47 v. Chr., kurz vor der Zeit seiner Reform, in Ägypten; es wäre also möglich, daß er von jenen Verbesserungsversuchen der Zeitrechnung gehört hat und daß er dadurch in seinem Vorhaben bestärkt worden ist, das 365 1⁄4tägige Jahr, das ihm ohnehin bereits bekannt war, einzuführen.
und auf eine Verbindung von dessen Kalender mit dem italischen Bauernjahre (s.Über die Reform berichtet
, daß in seinem 3. Konsulatsjahre, d. i. 708 u. c. = 46 v. Chr. zwei außerordentliche Schaltmonate von zusammen 67 Tagen zwischen den November und Dezember und außerdem den gewöhnlichen Februar-Schaltmonat von 23 Tagen einschob, so daß dieses Jahr (statt 355 Tage) die außergewöhnliche Länge von 445 Tagen hatte. Die Angaben von und kommen daneben, als Fehler und Mißverständnisse, nicht in Betracht4.1) R. Chr. 79. 295.
2) A. a. 0. 341.
3) R. Chr. 164—167.
4) Adeoque aberratum est, ut G. pontifex maximus suo III. et M. Aemilii Lepidi consulatu, quo retro delictum corrigeret, duos menses intercalarios dierum LXVII in mensem Novembrem et Decembrem interponeret, cum iam mense Februario dies III et XX intercalasset, faceretque eum annum[Fortsetzung der Fußnote]
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Da also das Jahr 3 Schaltmonate enthielt, so bestand es eigentlich aus 15 Monaten, was Mercedonius nicht mitgezählt wird. Über die Verteilung der 67 Tage sind nur Vermutungen vorhanden, jedoch sind sie als 2 Schaltmonate, als mensis intercalaris prior und mensis intercalaris posterior, aufgefaßt worden3. — Betreffs der Frage, warum gerade 67 Tage dem Jahre 708 u. c. zugelegt wurden, erklärt , daß es sich dabei um die Kompensation von 3 Schaltmonaten = 22 + 23 + 22 = 67 Tagen handle, die von den Pontifices gegen die Ordnung in früheren Jahren ausgelassen worden sein müßten, was er durch seine Untersuchung über den Gang des Kalenders zwischen 563 — 708 u. c. glaubt bestätigen zu können4. Nach den Darlegungen von , welchen ich den Vorzug geben möchte, folgt aus den oben (S. 271) erwähnten Untersuchungen über die Kalenderstörungen der Schluß, daß in den 20 Jahren von Kal. Mart. 689 bis dahin 709, vom Übergangsjahre 708 abgesehen, nur 113 Tage eingeschaltet worden sind, während bei Anwendung des schen Schaltprinzips und 365tägigen Jahres 203 Tage hätten eingeschaltet werden müssen. Die Differenz beider Beträge, nämlich 90 Tage = 67 + 23 Tage, holte nach, indem er die 23 Tage dem Kalenderjahre 707 (= 47 v. Chr.) als Schaltmonat, die übrigen 67 Tage (als 2 außerordentliche Monate) dem Kalenderjahre 708 beifügte; der bisherige Unterschied der Jahresanfänge im Amts- und Kalenderjahr (Ianuarius, Martius) wurde aufgehoben und beide vom 1. Januar gezählt. Dadurch erhielt das Kalenderjahr 707 die Zahl von 378 Tagen
1 bestätigt. sagt2, daß 67 Tage eingeschaltet wurden, „nicht mehr, wie andere berichten“, was mit übereinstimmt, wenn der für das Jahr noch in Rechnung kommende[Anfang der Fußnote] dierum CCCCXLV, simul providens in futurum ne iterum erraretur. — , Sat. I 14, 3: Factum est, ut annus confusionis ultimus in quadringentos quadraginta tres dies protenderetur (443 ist ein Schreibfehler oder durch die Überlieferung entstellt). — I 45 (edit. 1864): Itaque Caesar universam hanc inconstantiam, incisa temporum turbatione composuit, et ut statum certum praeteritus error acciperet, dies vingti unum et quadrantem (?) simul intercalavit: quo pacto regradati menses de cetero statuta ordinis sui tempora detinerent; ille ergo annus solus trecentos quadraginta quattuor dies habuit. (Diese Stelle ist in der gegebenen Fassung unverständlich, wahrscheinlich haben Mißverständnis und Schreibfehler gleich viel Anteil daran.)
1) Caes. 40: Quo autem magis in posterum e Calendis Ianuariis nobis temporum ratio congrueret, inter Novembrem ac Decembrem mensem interiecit duos alios, fuitque is annus, quo haec constituebantur, XV mensium cum intercalario, qui ex consuetudine in cum annum inciderat.
2) XLIII 26.
3) Ego idem tamen cum a. d. V. Kal. intercalares priores, rogatu fratrum tuorum, venissem mane ad Caesarem ...
ad famil. VI 14:4) R. Chr. 46—61. 149.
(das Amtsjahr hatte 355 Tage), das Kalenderjahr 708 hatte 365, das Amtsjahr 445 Tage, und beide Jahre, Amts- und Kalenderjahr liefen von 709 (= 45 v. Chr.) an mit 365 Tagen vom 1. Januar an. Die Gleichung Kal. Ian. 709 ist indessen nicht 1. Januar, sondern wie wir gesehen haben (voriger Paragraph) = 2. Januar 45. Daß das letztere Datum zugleich dem Erscheinen des Neulichts, also einem lunarischen Monatsbeginn entspricht, wurde ebenfalls schon bemerkt. hat wahrscheinlich die Absicht gehabt, sein erstes reformiertes Jahr nach alter Weise, mit dem Sichtbarwerden der Mondsichel nach Neumond, beginnen zu lassen. s Darlegung der Reform befriedigt danach auch in diesem Punkte. Freilich „ging der Mondlauf den julianischen Kalender nichts an“, wie bemerkt1, aber benutzte vielleicht den Zufall, der sich durch das Zusammentreffen der Mondsichel mit Kal. Ian. darbot, um seine Reform dem Volke in günstigem Lichte erscheinen zu lassen. Darauf beziehen sich möglicherweise die etwas konfusen Worte des 2: annum civilem Caesar habitis ad lunam dimensionibus constitutum edicto palam posito publicavit. — Es muß noch bemerkt werden, daß in der genannten Stelle das Jahr 708 wegen der außerordentlichen Tageszahl minus confusionis ultimus nennt; Neuere bezeichnen es kürzer als minus confusionis.
1) R. Chr. 277.
2) Sat. I 14. 13