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[378 XI. Kapitel. Zeitrechnung der Griechen.]

§ 207. Die Oktaëteris der solonischen Zeit.

Wann die verbesserte Oktaëteris von 2923 12 Tagen in die attische Zeitrechnung eingeführt worden ist, dafür ließ sich bis jetzt kein direkter Beweis erbringen. Einige Umstände sprechen aber dafür,

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daß Solon es war, der die Oktaëteris praktisch anwenden hieß. Be­kanntlich führte er im Staatswesen Athens eine Reihe wichtiger Reformen durch; dazu hat nach einigen Schriftstellern auch die Ordnung des Zeitrechnungswesens gehört. Die nicht klare Äußerung des Plutarch hierüber habe ich schon früher (S. 318 f.) angegeben; man kann aus derselben nur entnehmen, daß Solon die zu seiner Zeit vorhandene Nicht­übereinstimmung der Zeitrechnung mit dem Sonnen- und Mondlauf beseitigen wollte, daß er die Grenzen des Mondmonats definierte und die Rückwärtszählung der Monatstage einführte. Die ebenfalls schon (S. 316 Anm. 2) angegebene Schriftstelle des Diogenes Laertius sagt, daß Solon die Athener gelehrt habe, „die Tage nach dem Monde abzumessen“, woraus man ebenfalls, da die „Abmessung“ auch den Sonnenlauf betroffen haben muß, auf eine Reform schließen kann1. Der allerdings sehr spät lebende Theodor Gaza (c. 8 und 15) setzt außerdem in seiner mit diesen Nachrichten überein­stimmenden Erzählung hinzu: „Solon hat überhaupt alles, was das Jahr angeht, besser geordnet“. Böckh hat in Rücksicht auf die reformatorische Tätigkeit Solons angenommen, der neue Kalender, d. h. die Oktaëteris sei mit der Verfassung selbst, also Ol. 46, 3 = 594 v. Chr.2 eingeführt worden. Daß es sich bei der kalendarischen Reform um die Oktaëteris von 2923 12 Tagen gehandelt hat, kann man daraus schließen, daß Solon gerade in bezug auf den Mond­lauf Ordnung in die Zeitrechnung bringen wollte und daß eben jene Oktaëteris, wie wir gesehen haben, der Rückkehr der Mondphasen recht genügt. Das 3. Jahr der 46. Olympiade wäre also nach Böckh die Epoche, d. h. das erste Jahr der ersten Oktaëteris gewesene In dieser Ansicht wurde Böckh durch den von ihm geführten Nach­weise bestärkt, daß das athenische Finanzjahr (in welchem die Schatz­beamten Rechnung legten und die Staatsschulden und Zinsen berechnet wurden) ebenfalls vom 3. Jahre der Olympiaden, dem Jahre der großen Panathenäen (s. § 202) an vierjährig lief. Ferner wurden die pythischen Spiele im 3. Jahre der Olympiaden gefeiert4. Ehemals


1) Vgl. auch Aristoph., Nubes 615. 748. 1131.

2) Busolt, Griech. Geschichte, 2. Aufl., II, S. 258: „Solon trat sein Amt als Archont im Sommer 594 v. Chr. an.“

3) Nach der hypothetischen Rückrechnung Böckhs (s. unten S. 384) das erste Jahr einer 7. Oktaëteris.

4) Die Alten weichen in dem Ausgangspunkte zur vierjährigen Zählung der Pythiaden voneinander ab: Pausanias (2. Jahrh. n. Chr.) gibt (X 7, 4) als erste Feier Ol. 48, 3, Eusebios und die Scholiasten Pindars dagegen zählen von Ol. 49, 3; nach dem Chronisten der parischen Marmorinschrift haben die ersten Feiern Ol. 47, 3 und 49, 3 stattgefunden, im Jahre Ol. 48, 3 dagegen wäre keine Feier gewesen. Aug. Mommsen gibt der Epoche Ol. 49, 3 als der von der Mehrzahl be­zeugten das Gewicht (Chronologie, S. 188—198); Böckh geht von Ol. 48, 3 aus (Mondzykl. II 7 f.).

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wurden sie nach je 8 Jahren begangen, seit Ol. 48, 3 (Böckhs An­nahme) penteterisch, d. h. vierjährig. Obwohl die Pythien dem del­phischen Kalender angehören, können sie obige Annahme unter­stützen, denn die Pythien wurden nahezu gleichzeitig mit den großen Panathenäen gefeiert, und die delphische Zeit­rechnung hatte mit der attischen vieles gemeinsam; daher kann möglicherweise die Epoche der Oktaëteris in Delphi wie in Athen ein und dieselbe gewesen sein. Schmidt hat der Epoche Ol. 46, 3 zugestimmt; für den Aus­gangstag nimmt er mit Böckh den nächsten, auf die Sommerwende dieses Jahres folgenden Neumondstag an, den 7. Juli 594 v. Chr.1. Mommsen dagegen fand die Begründung der Epoche nicht hin­reichend, er nennt das Ganze „höchstens eine beifallswürdige Hypo­these“. Auch Unger und andere Forscher haben mit Recht bezweifelt, daß man die Epoche der Oktaëteris überhaupt bestimmen könne.

Daß die Epoche und damit der Jahresanfang in den Sommer gesetzt wird, dürfte zuzugeben sein. Denn wie wir gesehen haben (§ 200), spricht alle Wahrschein­lichkeit dafür, daß in Attika der Beginn des Jahres mit dem Sommer sehr alt ist; Böckh hat ihn für das ganze 5. Jahrh. nachgewiesen, und von denen, welche für die frühere Zeit einen anderen Jahresanfang annehmen, hat wenigstens Aug. Mommsen die Zeit Solons als Übergangszeit zum Jahresanfang mit dem Sommer betrachtet. Bei den Schriftstellern des 4. Jahrh. ist die Stellung des Monats Hekatombaion, des Anfangs­monats des Jahres, in der Nähe des Sommersolstiz etwas allgemeines und selbst­verständliches. Bei Aristoteles (Hist. anim. V 11) werden die Aus­drücke περὶ τὸν Ἑϰατομβαιῶνα und περὶ τροπάς im selben Sinne neben­einander gebraucht, bei Theophrast (Hist. plant. IV 12) τοῦ Σϰιρροφοριῶνος ϰαὶ Ἑϰατομβαιῶνος und πρὸ τροπῶν μιϰρὸν ἢ ὑπὸ τροπάς. Man darf danach als wahrscheinlich annehmen, daß auch schon um die Zeit der angeblichen Epoche 594 v. Chr. der Jahresanfang an das Sommersolstiz geknüpft war. Anderseits sollten die Monate mit den Mondphasen übereinstimmen — dies wurde durch die Solonsche Kalender­verbesserung hauptsächlich angestrebt —, man mußte also schon den Anfang des Hekatombaion auf den Tag nach der Mond­konjunktion (Neumond) setzen. Hierdurch wurde also der Jahres­anfang auf das Datum desjenigen Neumondes normiert, welcher dem Sommersolstiz am nächsten lag.

Manche haben gemeint (Scaliger, E. Müller, Aug. Mommsen), daß der Jahresanfang auf die Wende selbst oder auf den Neumond


1) Das Sommersolstiz fiel 594 v. Chr. Juni 29, 22h 43m Athen. Zeit, d. h. 30. Juni; der dem Solstiz nächstliegende Neumond war (s. Taf. III des I. Bandes) Juli 6, 10h 13m Athen. Zeit; der erste Monatstag resp. die Epoche des Oktaëteris hätte dann auf den Abend des 7. Juli fallen können.

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nach derselben gefallen sei. Der letzteren Meinung, daß das Jahr mit der ersten Numenie nach dem Sommersolstiz begonnen worden sei, war Scaliger. Der Jahresanfang mit dem Tage des Sommer­solstiz schließt sich für die alte Zeit von selbst aus, da die Bestimmung des Tages der Sommerwende noch für die griechischen Astronomen der viel späteren Zeit ein sehr schwieriges Element blieb, also der früheren Zeit um so weniger zugemutet werden darf. Eine Stelle in Platons Gesetzen1, wo es heißt, daß die Wahlen der höchsten Amtspersonen „am Tage vor dem Neujahrstage nach der Sommersonnenwende“ vor­genommen werden sollen, hat man ebenfalls auf die Oktaëteris zu beziehen versucht. Da Platons Werk erst einer späteren Zeit an­gehört2 und in dieser Zeit schon der Gebrauch des (modifizierten) metonischen Zyklus sicher ist, so hat sich Aug. Mommsen dagegen ausgesprochen, daß hier eine Beziehung auf die Oktaëteris vorliege, die Stelle bezeichne vielmehr die früheste Lage (Ende Juni) des Jahresanfangs im metonischen Zyklus.

Für die alte Oktaëteris wird man danach nur soviel als sicher annehmen dürfen, daß man sich mit dem Jahresanfänge nicht allzu weit von dem Datum des Sommersolstiz entfernen wollte. In den Fällen, wo die Numenie des ersten Jahrestags mit dem Tage des Solstiz zusammentraf, wäre eigentlich der ideale Jahresanfang ge­troffen gewesen. Fiel die Numenie kurze Zeit vor das Solstiz, die darauf folgende also im Verhältnis spät nach dem Solstiz, so wird man kein Bedenken getragen haben, das neue Jahr vor dem Solstiz anfangen zu lassen, wie im entgegengesetzten Falle nach dem Solstiz. Welche Zeitgrenzen man dabei beobachtete, wissen wir nicht. Einige Leitung darüber liegt in den Worten des Geminos betreffs der Oktaëteris (s. oben S. 367): „Man darf weder warten (mit der Schaltung), bis der Unterschied mit den Himmelserscheinungen einen Monat beträgt, noch darf man einen vollen Monat im Vergleich zum Lauf der Sonne vorauseilen.“ Da der Unterschied gegen den Mond niemals 30 Tage und der Unterschied gegen die Sonne ebenfalls nicht diesen Betrag erreichen darf, so ergeben sich die Jahre, in welchen geschaltet werden darf, von selbst: in einem 8jährigen Zeitkreise die Jahre 2, 4, 7 oder 2, 5, 7 oder 2, 5, 8 und die Jahre 3, 5, 8 oder


1) Leges 767 C: Πάσας δὴ τὰς ἀρχάς, ὁπόσαι τε ϰατ᾽ ἐνιαυτὸν ϰαὶ ὁπόσαι πλείω χρόνον ἄρχουσιν, ἐπειδὰν μέλλῃ νέος ἐνιαυτὸς μετὰ ϑερινὰς τροπὰς τῷ ἐπιόντι μηνὶ γίγνεσϑαι, ταύτης τῆς ἡμέρας τῇ πρόσϑεν [am letzten Skirophorion] πάντας χρὴ τοὸς ἄρχοντας συνελϑεῖν εἰς ἓν ἱερὸν ϰτλ.

2) Die „Gesetze“ Platons sind wahrscheinlich um 360 v. Chr. verfaßt, wurden aber erst später von Philippos veröffentlicht (s. Fr. Blass, Üb. die Zeitfolge von Platons letzten Schriften; Apophoreton der Graeca Halensis zur 47. Vers. deutscher Philol. u. Schulm., Berlin 1903, S. 63).

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3, 6, 8 als Schaltjahre von 384 Tagen. Geminos gibt an (s. oben S. 367 f.), daß man im 3., 5. und 8. Jahre eingeschaltet hätte, setzt aber hinzu: „Es macht jedoch nichts aus, wenn man die entsprechende Anordnung der Schaltmonate auch in anderen Jahren treffen wollte“. Wie sich die Abweichungen gegen das 365 14tägige Sonnenjahr in der Oktaëteris bei den angegebenen Schaltungsarten herausstellen, ersieht man aus folgender Tafel (die Schaltjahre sind mit * bezeichnet):

Tageszahl
der Sonnen­jahre in der Oktaëteris
Tagesdifferenz in den Jahren der Oktaëteris
Schalt. 2. 4. 7Diff. Tage Schalt. 2. 5. 7Diff. Tage Schalt. 2. 5. 8Diff. Tage Schalt. 3. 5. 8Diff. Tage Schalt. 3.6.8Diff. Tage
1.Jahr365 14 354−11 14 354−11 14 354−11 14 354−11 14 354−11 14
2.730 12 *738+7 12 *738+7 12 *738+7 12 708−22 12 708−22 12
3.1095 34 1092−3 34 1092−3 34 1092−3 34 *1092−3 34 *1092−3 34
4.1461    *1476+15    1446−15    1446−15    1446−15    1446−15   
5.1826 14 1830+3 34 *1830+3 34 *1830+3 34 *1830+3 34 1800−26 14
6.2191 12 2184−7 12 2184−7 12 2184−7 12 2184−7 12 *2184−7 12
7.2556 34 *2568+11 14 *2568+11 14 2538+11 14 2538+11 14 2538+11 14
8.2922    29220    29220    *29220    *29220    *29220   

Die gleichmäßigste Verteilung der Abweichungen der Mondjahre gegen das Sonnenjahr bieten danach innerhalb einer Oktaëteris die Formen 2, 4, 7; 2, 5, 7; 2, 5, 8. Jedoch wäre man bei Anwendung dieser Schaltungsarten öfters der Sonne voraus­gewesen, im Falle der Schaltung des 2., 4., 7. Jahres sogar um 15 Tage im 4. Jahre des Zyklus. Dies sollte wahrscheinlich vermieden werden. Hieraus er­klärt sich, daß Geminos die Schaltung ins 3., 5. und 8. Jahr legt, bei welcher man zwar fast immer gegen die Sonne zurück war, jedoch so, daß die Differenz nicht einen Monat erreichte, sondern maximal nur 22 12 Tage betrug; bei Anwendung der Form 3, 6, 8 wäre man im 5. Jahre schon nahezu einen Monat gegen den Sonnenlauf zurück­geblieben. In einzelnen Fällen, wo das erste Jahr einer Oktaëteris mit seinem Anfange sehr nahe dem Solstiz lag, mußte man möglicher­weise schon in diesem ersten Jahre einschalten (also die Schaltjahre auf das 1., 3., 6. Jahr setzen)1, weil der Beginn des nächsten Jahres sonst stark vor das Solstiz hätte fallen können.

Was die Verteilung der 2922 Tage innerhalb der Oktaëteris be­trifft, so sind jedenfalls, wie Geminos überliefert (s. S. 331 und 369), in jedem Gemeinjahr 6 volle und 6 hohle Monate eingestellt und die überschießenden 90 Tage in Form von 3 Schaltmonaten in den drei Schaltjahren untergebracht worden, denn die Nachricht von Solinus


1) Diese Schaltung für besondere Fälle geben Unger und Aug. Mommsen zu.

[§ 207. Die Oktaëteris der solonischen Zeit. 383]

(I 42) und Macrobius (I 13), daß man die 90 Tage erst dem 8. Jahre angehängt habe, ist sicher eine mißverständliche. Da der Schaltmonat zu 30 Tagen zu rechnen ist1, so hat sich Biot die Anordnung der hohlen und vollen Monate so gedacht, daß in allen 8 Jahren ab­wechselnd der erste Monat ein voller (30), der zweite ein hohler (29), der dritte ein voller, der vierte ein hohler war usf., also der zwölfte ein hohler; hierzu kam nach dem 6. Monat, im Poseideon II im 3., 5. und 8. Jahre der 30tägige Schaltmonat, daher hatten die Gemein­jahre 1, 2, 4, 6, 7 je 354 Tage, die Schaltjahre je 384, der Zyklus somit 2922 Tage. Diese einfache und dem primitiven Zustande der Zeit­rechnung sehr angemessene Einrichtung haben einige bezweifelt, indem daran Anstoß zu nehmen sei, ob (wie dies in Biots Schema der Fall ist) zwei volle Monate aufeinander gefolgt sein könnten2. Da dies aber nur in den 3 Schaltjahren (II. Poseideon 30 Tage, 7. Monat 30 Tage) der Fall ist und die Schaltmonate eben eine Aus­nahme von der Regel darstellen, so mag das Schema von Biot wohl zutreffend sein. Übrigens lassen sich3 auch andere Anordnungen an­geben, die der Sache, allerdings unter Aufgeben der Symmetrie, ge­recht werden.

Da jede der Oktaëteriden nur 2922 Tage hatte, aber die verbesserte von 2923 12 Tagen angewendet werden sollte, so blieb man nach jeder Oktaëteris um 1 12 Tage gegen die Mondphasen zurück. Es wurde also nötig, diese Differenz dadurch zu paralysieren, daß man, wie Geminos sagt, nach je 16 Jahren (Hekkaidekaëteris) drei Tage zu­setzte. Wenn demnach Solon derjenige gewesen sein soll, welcher die verbesserte Oktaëteris eingeführt hat, so müssen wir seiner Zeit auch die Kenntnis der Hekkai­dekaëteris zuschreiben. Die weitere Verbesserung dagegen, daß man nach je 10 Hekkaideka­ëteriden, da sich ein Vorauseilen gegen die Sonne in 160 Jahren um einen Monat ergibt, einen Schaltmonat weggelassen habe (s. Geminos S. 368), ist eine Erfahrung, die sich erst nach einer vieljährigen Anwendung des Zyklus ergeben konnte, und wir werden daher diese Periode erst in ein späteres Zeitalter zu setzen haben. — Die Verwendung der Hekkaidekaëteris ist völlig hypothetisch. Böckh hat angenommen, daß jede dieser 16jährigen Perioden in vier Penteteriden (vierjährige Intervalle) zerfiel: die erste Penteteris hatte 1447 Tage, die zweite 1476 (mit Schaltmonat), die dritte 1447, die vierte 1477 Tage. Es folgte also eigentlich auf eine Oktaëteris von 2923 Tagen eine solche


1) Geminos: „Wir werden in 8 Jahren im Vergleich zur Sonne 90 Tage, das sind drei Monate, zurück sein.“

2) Vgl. Böckh, Mondzykl. 111.

3) Vgl. A. Mommsen, Chronol., S. 201.

[384 XI. Kapitel. Zeitrechnung der Griechen.]

von 2924 Tagen, wodurch das Mittel von 2923 12 Tagen erreicht wurde. Die 3 Zusatztage verteilt Böckh in den 4 Penteteriden in der Weise, daß er sie dem je ersten Jahre der ersten, dritten und vierten Penteteris zuteilt; die 2. Penteteris bleibt frei vom Zusatz­tage. Jahre mit einem solchen Zusatztage haben also 355 Tage statt 354. Schmidt hat die abwechselnde Folge von 2923- und 2924tägigen Oktaëteriden ebenfalls akzeptiert. Man kann, von der Epoche 7. Juli 594 v. Chr. ausgehend, danach eine Tafel der Jahresanfänge des Jahres I der einzelnen Oktaëteriden entwerfen. Da aber die Epoche der Oktaëteris selbst zweifelhaft ist und auch die Grundlagen zum Entwürfe keineswegs gesichert sind, so muß ein solcher Versuch hypo­thetisch bleiben.

Nach einem Papyrus aus dem 2. Jahrh. v. Chr.1 wären auch die Jahre 3, 6, 8 Schaltjahre der Oktaëteris gewesen. Die Möglichkeit dieser Schaltung wurde vorhin (S. 381 f.) gezeigt, aber zugleich be­merkt, daß diese Form die weniger günstige sei. Überliefert ist uns also diese Schaltfolge (3, 6, 8) und die nach Geminos (3, 5, 8). Da aber, wie angedeutet, eine Reihe anderer Schaltungsarten theoretisch bestehen und es wahrscheinlich ist, daß man in der Praxis, um so­wohl der Voraus­bestimmung der Feste wie der bürger­lichen Zeit­rechnung zu genügen, zu anderen Schaltfolgen als den beiden tradi­tionellen gegriffen haben wird, so haben Unger und Usener die Auf­stellung abgeänderter Oktaëteriden-Systeme unter­nommen, welche in gewissen Zeiten gebraucht worden sein sollen. Ich komme auf diese Systeme in § 215 bei der attischen Zeit­rechnung zurück. Im vor­liegenden Paragraph sollte nur die Oktaëteris im allgemeinen be­handelt werden.

Böckh ist über seine oben erwähnte Oktaëterisepoche hinaus­gegangen und hat den Ausgangspunkt einer älteren Oktaëteris, die er als eine nicht fest geregelte und nicht genau beobachtete annahm, zu ermitteln gesucht. Da im Jahre 642 v. Chr. Sommersolstiz und Junineumond fast zusammenfallen, nahm er dieses Jahr, Ol. 34, 3 als Ausgangspunkt. Die Solonsche Epoche 594 v. Chr. würde in dem 160jährigen Zyklus, der der Rechnung zugrunde gelegt ist, das erste Jahr der 7. Oktaëteris (oder der Anfang einer 4. Hekkaideka­ëteris) gewesen sein. Da für diese alte Zeit weder die Kenntnis der 16jährigen noch der 160jährigen Periode überhaupt vorausgesetzt werden kann, so ist die Aufstellung — die Böckh übrigens selbst als hypothetisch ansieht — nur als eine rechnerische Konstruktion zu nehmen.


1) Vgl. A. Mommsen, Chronol., S. 204 u. Böckh, Üb. d. vierj. Sonnenkreise der Alten, S. 135 f.

[§ 208. Die zyklischen Zeitrechnungssysteme bis auf Hipparch. 385]

Wie man aus den bisherigen Auseinandersetzungen ersieht, ist es für die Beurteilung des griechischen Jahresanfangs von großer Wichtigkeit — und dies wird besonders bei der Verfolgung der atti­schen Zeitrechnung der Fall sein —, die jedesmalige Lage der Daten der Neumonde gegen das jeweilige des Sommersolstiz eines gegebenen Jahres zu kennen. In Tafel III des ersten Bandes sind die Daten sämtlicher Neumonde von 605 bis 100 v. Chr. mitgeteilt; die Tafel ist im vorliegenden zweiten Bande (Tafel III) von 100 v. Chr. bis 308 n. Chr. fortgesetzt, also wohl weit genug der Zeit nach, in der noch inschriftliches und anderweitiges Material für die griechische Zeitrechnung verwertbar werden könnte. Über das astrono­mische näherungsweise Datum des Sommersolstiz gibt Tafel V des zweiten Bandes von 500 v. Chr. bis 300 n. Chr. Auskunft; der Eintritt der Sonne in das Zeichen des Krebses ist auf 2 Dezimalstellen des Tages gerechnet worden, in der Tafel erscheint das Datum daher, auf eine Stelle abgekürzt, richtig. Die Tagesdezimalstelle, welche den Tag vom Mittag zum Mittag des Meridian v. Greenwich (astronomisch) zählt, ist beigegeben, um beurteilen zu können, ob das Solstiz noch innerhalb des Tags oder schon in den nächsten Tag fällt. Die An­gabe z. B. 414 v. Chr. Solstiz Juni 28, 4 bedeutet also, daß das Solstiz auf den 28. Juni ungefähr 10h abends Greenwich oder 11h Athenische Zeit fiel; bei der Angabe 417 v. Chr. Solstiz Juni 27, 7 dagegen fiel das Solstitium auf den 27. Juni 17h, d. h. 28. Juni 5h Greenwich oder 6h morgens Athenerzeit.[a]


[a] [Siehe hierzu auch Satz 3 der „Zusätze“ S. VIII. (Anm. d. Bearb., Jan. 2010)]

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