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[502 Anhang.]

Zu Seite 240.

Zeile 8 v. o. Die Stelle bei Albîrûnî betreffs der Ableitung des Monatsnamens Schauwâl lautet: „Schauwâl, weil man behauptet, daß (die Kamele) die Schwänze hochgehoben tragen, wenn sie fortziehen. Und man sagt, daß er (der Monat) deswegen so benannt worden, weil die Kamele in dieser Zeit ihre Schwänze, infolge der Leidenschaft, die sie durch den Treiber befällt (durch das Schlagen?), hochgehoben tragen. Und daher haben die Araber in ihm das Heiraten vermieden.“

Zu Seite 244.

Zeile 16 v. o. Die Übersetzung des Wortes ḳalammas von Sprenger durch „Meer des Wissens“ ist ziemlich weit hergeholt. G. Hoffmann gibt folgende Vermutung: „Auf die Nabatäer der Römerzeit geht wohl auch der Kalendermann ‫قَلَمّسَ‬ [qalammas], ϰαλένδαρ vgl. calendae intercalares zurück“ (Zeitschr. f. alttestament. Wissensch. v. Stade III, 1883, S. 110 Note). Möglicherweise ist ḳalammas eine volksetymologische Deutung, hervorgegangen aus einer Beziehung von qâmûs = Ozean; mit letzterem Worte scheint das Beiwort eines Brunnens, der reichlich Wasser hat, oder eines Mannes, der reichlich gelehrt ist, zusammen­zuhängen. (Alles jedoch unsicher.)

[Nachträge und Berichtigungen zum I. Bande. 503]

Zu Seite 247.

Anm. 1. Den Gebrauch der Mondstationen bei den Arabern zum Zwecke der Witterungs- und Jahreszeitbestimmung bestätigt auch Albîrûnî, Chronol. of anc. nations (Sachau), S. 336—339.

Zu Seite 253.

Zeile 6 v. u. Der Ausdruck Sunna = Gesetzbuch der Moham­medaner, ist nur unter weitgehender Einschränkung zu verstehen. Da die Sunna (d. i. die mündliche und schriftliche Überlieferung) in Einzel­punkten als streitig gilt, ist sie selbst von den Sunniten nicht ganz allgemein angenommen.

Zu Seite 257.

Türkische Wochentage. Die dort bei der Zusammenstellung der mohammedanischen Wochentage in der 3. Kolumne angegebenen türkischen Tage ahad, esnein usw. sind die offiziell gebrauchten. Die dagegen beim türkischen Volke üblichen Wochentagsbezeichnungen sind folgende:

pāzār günü= Sonntag (Markttag)
pāzār ertesi= Montag (Tag nach dem Markt)
sāly= Dienstag
tscharschembe= Mittwoch (vierter Tag der Woche)
perschembe= Donnerstag (fünfter Wochentag)
dschuma= Freitag
schamba= Sonnabend (Sabbat).

Zu Seite 259.

Zeile 3 v. u. Lies kippur statt kipur. Desgleichen S. 271 letzte Zeile.

Zu Seite 265.

Zeile 8 v. o. Über die Kalenderreform unter dem Kalifen Mothedhad mögen hier noch 2 Stellen aus orientalischen Schriftstellern Platz finden. Alathîr berichtet (Ibn-el-Athîri Chronicon quod perfectissimum inscrib. Edit. C. J. Thornberg, Leyden 1865, vol. VII 325): „Im Jahre 282 [Hidschra] befahl Al-mu'taḍ, daß man die Einziehung des Tributes am persischen Neujahr unterlasse und daß man dies ver­schiebe auf den 11. Tag des Monats Juni, den er Mu'tadisches Neu­jahr benennen ließ. Dies wurde in Mossul veröffentlicht; damit wollte er, daß die Menschen daraus Nutzen ziehen und sich gegenseitig helfen.“ — Albîrûnî erzählt (Chronol. of the anc. nations, edit. Sachau, 36—38), daß schon Almutawakkil, der Vorgänger des Mothe-

[504 Anhang.]

dhad die Mißstände zwischen dem Steuerjahre und der üblichen Zeit­rechnung bemerkt und Abhilfe geplant habe. „Almu'tadid folgte dem Almutawakkil nur in der Verschiebung des Naurûz (Neujahrs); während jedoch Almutawakkil das Intervall zwischen seinem Jahre (in welchem er selbst lebte) und dem Beginn der Regierung des Jezdegerd als Grundlage der Rechnung annahm, stützte sich Almu'taḍ auf die Zwischenzeit zwischen seinem Jahre und dem Jahre, in welchem das persische Reich durch den Tod des Jezdegerd unterging, weil er (oder diejenigen, welche die Arbeit für ihn ausführten) die Meinung hatte, daß seit dieser Zeit die Einschaltung vernachlässigt worden sei. Diese Zwischenzeit wurde zu 243 Jahren 60 Tagen und einem Bruch­teil gefunden1, hervorgehend aus dem Tagesviertel (um welches das Sonnenjahr länger ist als 365 Tage). Diese 60 Tage fügte er zu dem Naurûz seines Jahres hinzu und stellte den Naurûz an das Ende des Jahres, was auf einen Mittwoch, den 1. Khordâd-mâh dieses Jahres fiel, zusammentreffend mit dem 11. Hazîrân [d. i. Juni]. Dem­nach fixierte er den Naurûz in den griechischen [d. h. julianischen] Monat in der Absicht, daß die Monate seines Jahres zur selben Zeit geschaltet werden sollten, wann die Griechen ihre Jahre schalten. Der Mann, welchem die Ausführung dieses Befehls anvertraut wurde, war sein Wesir ’Abû-alḳâsim ‘Ubaid-allâh ben Sulaimân ben Wahb.“ Albîrûnî kritisiert weiter die Reform, indem er nachzuweisen sucht, daß der Naurûz nicht um 60 Tage, sondern um 77 Tage zu ver­schieben gewesen sei, da die Vernachlässigung der Schaltung bei den Persern nicht erst mit dem Tode des Jezdegerd, sondern schon 70 Jahre vor demselben begonnen habe.

Zu Seite 270.

Zeile 21 v. o. Lies „östlich Greenwich“ statt westlich.

Zu Seite 273.

Zeile 5 v. o. Lies Maulûd statt Meulûd.

Zu Seite 274.

Zu den Tafeln hinzuzufügen: Burnaby, Elements of the Jewish and Muhammedan Calendars, London 1901, gibt für die moham­medanische Zeitrechnung das christliche (julianische, von 1583 ab dieses und das gregorianische) Datum jedes 1. Moharrem von 1 Hid. bis 2460 Hid. (622—3008 n. Chr.) sowie den Wochentag, welcher dem 1. Moharrem entspricht.


1) Jezdegerd III. wurde 652 n. Chr. ermordet (s. I 298); die Reform Al-mu'taḍs fand 896 n. Chr. statt.

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