Startseite Band II Inhalt Voriger § Ende Nächster § Register
[170 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

§ 170. Monatsnamen und Zählung der Monatstage.

Als älteste Monatsnamen werden folgende zehn genannt:

Martius Sextilis
Aprilis September
Maius October
Iunius November
Quintilis December.

Die letzten 6 davon sind Zahlennamen und erklären sich von selbst. Der Monats­name Martius hat seinen Ursprung in dem altlatinischen Gotte Mars; er steht an der Spitze der Monatsreihe, weil im Früh­jahr, wenn der Favonius (Westwind) den Schnee zum Schmelzen brachte, der Kreislauf der Natur begann und die männliche (mas, mar-is) Naturkraft in der Pflanzen- und Tierwelt wieder erwachte. Die Ableitung der Namen Aprilis, Maius, Iunius ist zweifelhaft. Den ersten dieser drei erklärt schon Fulvius Nobilior aus aperiri, Erschließen oder Aufgehen der Natur (im Frühling). Für richtiger hält Soltau die Herleitung von dem (indogermani­schen) Stamme apro = der zweite, andere, spätere. Maius wird meist vom Wachsen, Großwerden der Pflanzen (Huschke: maiere, Hartmann: Maia als

[§ 170. Monatsnamen und Zählung der Monatstage. 171]

Göttin des Wachstums, Mommsen: Wurzel mag-) abgeleitet; Iunius von Iuno, lupiter oder dem Stamme iuv- (gedeihen)1.

Die beiden Monatsnamen, die zu den genannten später, unter König Numa, hinzu­gekommen sein sollen, sind Ianuarius und Februarius. Sie sind nach Varro wie die anderen aus Latium angenommen2 Ianuarius ist der Monat des Gottes Ianus, des Gottes des Eingangs und Beginnes der Dinge (ianua = Tür, Eingang). Die Alten (Ovid, Varro, Censorin u. a.) erklären daraus, daß dieser Monat den Ein­gang des Jahres bildete oder daß er von Numa an die Spitze des Jahres gestellt wurde. Februarius hat Zusammenhang mit februus = reinigend, februm = Reinigungsmittel (umbrisch furfa = reinigen); er ist der reinigende Monat d. h. (wie die in ihn fallenden Büß- oder Reinigungsfeste beweisen) ein Sühnemonat.

An Stelle des Namens Quintilis trat zu Caesars Zeit 44 v. Chr. auf einen von M. Antonius herrührenden Antrag hin der Name Iulius, zu Ehren des Diktators Caesar; und im Jahre 8 v. Chr. (nach Sueton, Aug. 31) der Name Augustus an Stelle des Sextilis, weil Kaiser Augustus im Monate Sextilis sein erstes Konsulat gehabt und auch wichtige Siege in dem Monate errungen hatte3.

Es ist hier zweckmäßig, auch die in Italien gebrauchten nicht­römischen Monatsnamen zu erwähnen. Die meisten latinischen und sabellischen Monats­namen werden in Ovids Fasti und von Censorin genannt. Die latinischen Namen weichen nur wenig voneinander ab:


1) Über Iunius s. Roscher, Neue Jahrb. f. klass. Philol., 111. Bd., 1875, S. 367; über Mars s. Roscher, Studien z. vergleich. Mythol., Leipz. 1873, S. 18. — Früher hat man auch Aprilis und Maius von Götternamen ableiten wollen (Jak. Grimm, Preller). — Huschke hat bemerkt, daß die Silbe -ber (entspr. unserm „bar“) bei den Monats­namen September, Oktober und den anderen gewissermaßen den Monaten ihren Rang nach der Sonnentätigkeit während des Jahres gibt, -ber heißt „tragend“, also September = die Zahl 7 tragend, Oktober = die 8 tragend usf.

2) Censorin XXII 13: Ianuarium et Februarium postea quidem additos, sed nominibus iam ex Latio sumptis.Verr. Flaccvs, Kal. Praen. Ian.: [neque aliter appelat]ur in Latio.

3) Censorin XXII 6; Macrobius, Saturn. I 12. 34. 35; Dio Cass. XLV 5, LV 6.

[172 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

Bis auf einige Abweichungen (Iunius, Iunonius, Iunonalis) waren also wohl die latinischen Monatsnamen dieselben wie die römischen. Von den sabinisch-oskischen sind bekannt geworden:

Vollkommen abweichend, fremdländisch wie die Etrusker selber, sind die von Bröcker aus dem Vokabularium des Papias gezogenen etruskischen Monats­namen: Velitanus, Amphilus, Aclus, Trancus, Ermius, Celius, Xofer.

Die Zählung der Monatstage hängt mit dem ursprünglichen Mondjahr der Römer zusammen. Das Mondjahr wird sich bei den Römern in seinen Anfängen auf dieselbe Weise gebildet haben, wie wir dies in den vorhergehenden Kapiteln bei anderen Völkern sahen: die Konstatierung der neuen Mondsichel durch die Beob­achtung bildete so lange den Anfang der Monate, bis man aus den Beobachtungen zum Begriffe der Länge des synodischen Monats und der ungefähren Dauer des Mondjahrs gelangte. So weist also schon das römische Wort für Monat, mensis, auf den Mond hin (bei den Griechen μήν, μήνη der Mond). Der Pontifex lugte, wenn die Zeit des Neumonds heran­kommen sollte, nach der neuen Sichel aus und meldete das Neulicht dem Könige; Volk und Senat wurden am folgenden Morgen auf dem kapitolinischen Hügel vor der curia calabra versammelt, es wurde der Iuno Lucina ein Opfer gebracht, und hierauf wurde dem Volke be­kannt gemacht, in wie viel Tagen etwa (nach der beobachteten Größe der Sichel) das erste Mondviertel eintreten werde. Der Tag des Neu-


1) In zwei Steininschriften aus Capua kommen die campanischen Monats­namen luisarif und mamerttias [= Martius] vor; s. F. Bücheler, Oskische Funde (Rhein. Mus. f. Philol., 44. Bd., 1889, S. 326); Oskisches (ebd. 45. Bd., 1890, S. 165). — Hier mögen auch noch die Monatsnamen des 1897 bei Coligny gefundenen keltischen Kalenders angegeben werden: Samon, Duman, Riuros, Anagan, Ogron, Cutios, Giamon, Simiuis, Equos, Elembiu, Edrini, Cantlos. Der Schaltmonat heißt Ciallos (Allmer, Inscript. celtique de Coligny, Revue épigr. du Midi de la France III, 1898, p. 541).

[§ 170. Monatsnamen und Zählung der Monatstage. 173]

lichtes hieß Kalendae, das 1. Viertel nannte man — weil man von da bis zum Vollmond 8 Tage rechnete — Nonae. An letzterem Tage versammelte sich abermals das Volk vor der arx (Burg) und der König verkündigte selbst den Tag der Idus (Vollmond) und die Tage der etwaigen Feste des Monats1. Man hatte also 3 Haupttage im Monat: Kalendae (Ausrufetag) = Neumond, Nonae das 1. Viertel, Idus (etwa von εἴδω, oder von iduo) den Vollmond (1. Monatshälfte). R. Flex und Soltau halten die Nonen nicht für das 1. Viertel; der Monat sei ursprünglich nur durch die Idus in zwei Hälften geteilt gewesen, die Nonae seien erst später, als die Nundinae (die Stägige Woche, s. u.) eingeführt waren, unter dem Einfluß dieser künstlichen Teilung gebildet worden. Es ist aber folgendes zu bedenken. Die Zwischenzeiten von der Konjunktion zur Quadratur (1. Viertel) und von dieser zur Opposition (Vollmond) sind im Laufe des Jahres von einem Monat zum andern nicht unbeträchtlichen Schwan­kungen unterworfen; sie betragen zwischen den ersteren beiden Phasen etwa 6 12 bis über 8 Tage, bei den zweiten etwa ebensoviel. Da die Konjunktion selbst nicht beobachtbar war, sondern nur das Neulicht wahr­genommen werden konnte, und da das letztere erst durchschnittlich 1 12 Tage nach der Konjunktion dem bloßen Auge sichtbar wird (s. I 93), so reduziert sich die Zwischenzeit vom Neulicht, welches die Pontifices beobachteten, bis zum 1. Viertel auf 5 bis höchstens 7 Tage. Die Pontifices waren demnach bei der Unsicherheit der Beobachtungs­verhältnisse berechtigt, die Nonae 5—7tägig anzusetzen (wie es bei Varro heißt; s. u.). Die Zwischenzeit vom 1. Viertel bis zum Voll­mond kann, wie bemerkt, 8 Tage um einen Tagesbruchteil übersteigen; in dem Falle, wo der Vollmond um Mitternacht eintrat, konnte man unsicher sein (da die Zeit der vollen Ausfüllung der Mondscheibe ohne­hin nicht leicht anzugeben ist), ob man den Vollmond zum vorher-


1) Varro, De ling. lat. VI 27: Primi dies mensium nominati Calendae (ab eo), quod his diebus calantur eius mensis Nonae a pontificibus, quintanae an septimanae sint futurae, in Capitolio in curia Calabra sic: Dies te quinque calo Iuno Covella, Septem dies te calo Iuno Covella [s. Düntzer, Philologus, 17. Bd., 1861, S. 361]. — Macrob., Sat. I 15, 9: Antequam fasti a Cn. Flavio scriba invitis patribus in omnium notitiam proderentur, pontifici minori haec provincia delegabatur, ut novae lunae primum observaret aspectum, visamque regi sacrificulo nuntiaret. itaque sacrificio a rege et minore pontifice celebrato, idem pontifex calata, id est vocata in Capitolium plebe iuxta curiam Calabram .... quot numero dies a calendis ad nonas super­essent pronuntiabat, et quintanas quidem dicto quinquies verbo ϰαλῶ, septimanas repetito septies praedicabat.Calend. Praenest. 1. Ian.: Hae et (aliae pri)mae calendae appelantur quia (eorum pri)mus is dies est quos (p)ont(i)fex minor quo(vis) (anni) mense ad nonas sin(gulas currere edicit in capi)tolio in curia cala(bra) .. (Corp. Incr. Lat. I 1, 1893, 2. Ausg. p. 231). — Servius, Ad Verg. Aen. VIII 654; Lydus, De mens. 3, 7.

[174 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

gehenden oder folgenden Tage zu rechnen, also 8 oder 9 Tage für den Abstand vom 1. Viertel anzunehmen habe. Man setzte also die äußerste Grenze für diesen Abstand, 9 Tage, an, und hieraus mag sich die Etymologie Nonae = der 9. Tag vor den Idus erklären. Mag nun diese oder die obige Erklärung die zutreffende sein, jedenfalls bilden die Nonae schon aus dem Grunde einen wichtigen Abschnitt im römischen Kalender, weil die Monatsfeste erst an diesem Tage der Gemeinde verkündigt wurden; in der Tat fällt keines der alten römi­schen Feste zwischen die Kalendae und Nonae (die eine scheinbare Ausnahme machenden Poplifugia, die im Quintilis vor die Nonae fallen, gehören nicht zu den eigentlichen Gemeindefesten). — Die Monatstage wurden nun von den 3 genannten Punkten aus gezählt. Da die Nonae und Idus durch die Beobachtung voraus angekündigt waren, konnte man von diesen Punkten gegen die Kalendae die Tage zurückzählen, von den Kalendae des nächsten Monats auf die Idus jedoch nicht, da erst die Anzeige von dem Erscheinen des Neulichts abgewartet werden mußte. Man wird also in der ältesten Zeit die Tage noch nach vorwärts gezählt haben1 und erst, nachdem über die Länge des synodischen Monats und des Mondjahrs einige Sicher­heit erlangt war, kam man auf den Gebrauch, von den Kalendae nach rückwärts gegen die Idus, also ante diem ... Kalendas, Idus ... zu zählen; oder es ist ihnen dieser Gebrauch, wie Macrobius2 sagt, von den Griechen zugekommen. Je mehr sich die Römer im Laufe der Zeit mit ihrer Jahrform vom Mondjahr entfernten, desto geringeren Zusammen­hang hatten die Beziehungen der drei Monatspunkte auf die Mondbewegung; aber der alte Gebrauch war eingewurzelt, und die Rückwärtszählung der Monatstage blieb erhalten, als die Römer längst zum cäsarischen Sonnenjahre übergegangen waren3 — In


1) Auf diese alte Datierungsweise weist der Name Quinquatrus des Festes der Minerva (19. März) hin, am 5. Tage nach den Idus (s. Varro, De ling. lat. VI 14 und Festus p. 254 M.). Hartmann, Röm. Kal., S. 129.

2) Macrob., Saturn. 1 16, 40: Latii veteres incolae.... morem Graeciae in numerandis mensium diebus secuti sunt, ut retroversum cedente numero ab augmento in diminutionem computatio resoluta desineret.

3) H. Hagelüken (Erklärung der Bezeichnung der Monatstage im römisch. Kalender. Zeitschr. Gymnasium, 19. Jahrg., 1901, Paderborn S. 598) versucht die Rückwärtszählung der Tage von den Kalendae und Idus aus dem Schuldwesen und Schuldrecht der Römer abzuleiten. Die Idus sowohl wie die Kalendae waren Zahltage, an welchen geliehene Gelder zurückgezahlt wurden, besonders aber die Kalendae als die Anfänge der Monate. Um dem Gedächtnis des Schuldners zu Hilfe zu kommen oder ihn daran zu erinnern, wieviel Tage Zeit er noch bis zu den Zahlungsterminen habe, sei die Rückrechnung der Monatstage von den Haupt­zahlterminen, den Kalendae und Idus, eingeführt worden. Der größere Teil des Volkes habe sich in der alten Zeit Roms in einem steten Schuldverhältnis zu den Patriziern befunden; aus diesen Umständen sei die Zählung der römischen Monats- [Fortsetzung der Fußnote]

[§ 170. Monatsnamen und Zählung der Monatstage. 175]

dem 355tägigen Lunisolarjahre der Römer (über dieses s. § 179), welches aus 4 Monaten zu 31 Tagen, 7 Monaten zu 29 und dem 28tägigen Februarius bestand, wurden in den 31 tägigen Monaten (Martius, Maius, Quintilis, October) die Nonae auf den 7. Monats­tag, die Idus auf den 15. Tag angesetzt; in den 29 tägigen (Ianuarius, Aprilis, Iunius, Sextilis, September, November, December) die Nonae auf den 5., die Idus auf den 13.; im Februarius (und im Schalt­monat) die Nonae ebenfalls auf den 5., die Idus auf den 13. Das Intervall zwischen den Kalendae und Idus betrug also überall 16 Tage, mit Ausnahme des Februarius, bei dem es 15 Tage waren; das Intervall Nonae-Idus betrug durchgehends 8 Tage. Diese alte Einrichtung nahm auch Caesar bei der Reform des Kalenders an. Es wird dem Leser eine Übersicht dieser Tageszählung, wie sie sich im Kalender Caesars darstellt, erwünscht sein; da ich aber auch noch den Charakter für jeden Tag des Jahres angeben muß, so spare ich hier den Platz für jene Übersicht und verweise auf den nächsten § 171, in welchem man also neben den Charakteren der Tage die römische Zählung an­gegeben findet.

Im speziellen ist zu der Tageszählung folgendes zu bemerken: Der Tag, von dem man ausgeht, wird mitgerechnet; z. B. der 4. Maius ist der 4. Tag vor den Nonae des Maius, der 2. Iunius der 4. vor den Nonae des Iunius, der 23. Aprilis der 9. Tag vor den Kalendae des Maius. Der Tag, welcher dem Ausgangstage vorausgeht, heißt pridie; also z. B. pridie Idus Aprilis = 12. Aprilis. Bei der Datierung (auf die Frage wann?) stehen Kalendae, Nonae, Idus im Ablativ, die andern Tage werden durch ante diem .... und durch die Kal., Non., Id. im Akkusativ ausgedrückt; z. B. ante diem (oder a. d.) VI. Idus Iunias = 8. Iunius; pridie Kalendas Iulias = 30. Iunius. Seltener wird die Ordnungszahl des Datums in den Ablativ gesetzt und der Termin, von welchem man ausgeht, im Akkusativ folgen gelassen; z.B. tertio Kalendas Iunias = 30. Maius. Ferner kommen vor die Bezeichnungen postero Iduum die, postridie Idus u. a. (z. B. postridie Idus Quintiles). Manchmal wird die Ordnungszahl in den Akkusativ gesetzt und ante folgt (oder bleibt ganz weg); z. B. bei Tacitus, Ann. XII 69: tertium ante Idus Octobres. Die Festtage (wie die Saturnalien, Vinalien usw.) werden ebenfalls zur Zeitbestimmung ge­braucht. — Die römische Datierungsweise erhielt sich bis in das Mittelalter, allerdings mit mancherlei Abweichungen gegen die klassische.

In Beziehung auf die Woche ist bei den Römern zuerst die achttägige Woche zu erwähnen. Die Landleute der Umgebung Roms kamen alle 8 Tage in die Stadt, wegen des Markttages und


[Anfang der Fußnote] tage hervorgegangen. Ob man indes eine so allgemeine Verschuldung des Volks annehmen darf, wie diese Hypothese es voraussetzt, bleibt sehr fraglich.

[176 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

um ihre Privatsachen zu ordnen. Dies war schon in sehr alter Zeit üblich. Die Anfangs- oder Endtage dieses 8tägigen Zeitabschnitts hießen Nundinae, von der römischen Art, die Tage zu zählen: inter nundinum (tempus)1. In der Folge befestigte sich der alte Gebrauch, der von den Klassikern schon dem Romulus und Servius Tullius, von Macrobius den Etruskern zugeschrieben wird2, noch weiter dadurch, daß die Gesetzesvorschläge zur Einsichtnahme der Bürger öffentlich ein trinundinum (zwei Wochen) hindurch (d. h. 17 Tage lang) angeschlagen bleiben mußten. Seit der Lex Hortensia nahm man auch Gerichtsverhandlungen an den Nundinae vor. Die Nundinae hatten augenscheinlich keine Beziehung zu den anderen Einrichtungen des alten Kalenders, den Mondphasen usw.3, sondern sie bildeten einen Zeitabschnitt, welcher, da das Volk an die oben genannten 8tägigen Versammlungen gewöhnt war, ohne Beziehung zu sonstigen Verände­rungen der Zeitrechnung regelmäßig weiterlief. Nur suchte man (nach Macrobius) nach der Vertreibung der Könige das Zusammentreffen der Nundinae mit den Nonae zu vermeiden, weil dies die Tage waren, an welchen sich viel Volk in Rom versam­melte, und weil die Patrizier befürchteten, es möchten dann politische Kundgebungen zugunsten des Königtums versucht werden; ferner war es ein alter Aberglaube, daß die Nundinae nicht mit den Kalendae Ianuariae zusammenfallen sollten4,


1) Varro bei Nonius p. 214, 28: Quotiens priscus homo ac rusticus Romanus inter nundinum barbam radebat? Oder es heißt (später) internundinum; Mar. Victorin., Ars gramm. 1 p. 25 Keil: internundinum, quod novem dies inter se continuos habeat, non quod nono die sit.

2) Varro , De rer. rust. II praef. 1: maiores .... annum ita diviserunt, ut nonis modo diebus urbanas res usurparent, reliquis VII ut rura colerent; Dionys. Hal., Antiq. Rom. VII 58: αἱ δὲ ἀγοραὶ ῾Ρωμαίοις ἐγίνοντο ὠς ϰαὶ μέχρι τῶν ϰαϑ᾽ ἡμᾶς χρόνων δι᾽ ἡμέρας ἐνάτης; Plut., Qu. Rom. 42; Columella I praef. 18. — Macrob., Sat. 1 16, 33 f.: Cassius Servium Tullium fecisse nundinas dicit, ut in urbem ex agris convenirent, urbanas rusticasque res ordinaturi. Geminus ait diem nundinarum exactis iam regibus coepisse celebrari, quia plerique de plebe repetita Servii Tullii memoria parentarent ei nundinis, cui rei etiam Varro eonsentit. Rutilius scribit Romanos instituisse nundinas, ut octo quidem diebus in agris rustici opus facerent, nono autem die intermisso rure ad mercatum legesque accipiendas Romam venirent, et ut scita atque consulta frequentiore populo referrentur, quae trinundino die proposita a singulis atque universis facile noscebantur.

3) Theod. Mommsen hatte früher (Röm. Chron., 2. Aufl., S. 240 f.) die Ansicht aufgestellt, daß es ursprünglich eine Vierteilung des Monats bei den Römern ge­geben habe, vier ungleich lange Wochen, die durch die Mondphasen bestimmt wurden; die Nundinen bildeten den 4. dieser Abschnitte. Dagegen war das 8tägige Nundinum nur eine Art Fristbestimmung und ihr Endtag war weder durch Gericht­halten noch sonst irgendwie ausgezeichnet. Später hat M. seine Ansicht aufgegeben (Röm. Staatsrecht III 373).

4) Dieser Neujahrsaberglaube ist nach Unger (Neue Jahrb. f. klass. Philol., 129. Bd., 1884, S. 756) aber erst mit der Verlegung des Amtsjahres auf den 1. Januar entstanden.

[§170. Monatsnamen und Zählung der Monatstage. 177]

da dann ein unglückliches Jahr folge. Auf die kalendarischen Kon­sequenzen dieser Forderungen kommen wir später (§ 188) zurück. Die Tage der Nundinenwoche hatten keine Namen, nur werden sie in den meisten uns erhaltenen Kalendarien mit Buchstaben (Nundinal­buchstaben) A, B, C, D, E, F, G, H bezeichnet, ein Gebrauch, der nicht sehr alt sein kann, da nach Th. Mommsen der Buchstabe G (an Stelle des alten Z) erst um 523 u. c. (231 v. Chr.) in das Alphabet gekommen ist.

Für das Aufkommen der siebentägigen Woche (hebdomas, septimana) hat im römischen Reiche die jüdische Woche vorbereitend gewirkt, wie im Kapitel über die jüdische Zeitrechnung (s. oben S. 10) auseinandergesetzt worden ist. Es wurde dort gesagt, daß die Be­nennung der Tage nach den Planeten auf römischem Gebiete etwa vom 1. Jahrh. n. Chr. an nachweisbar ist. Die Anfänge dazu reichen aber schon in die Zeit des Augustus zurück. Zur Zeit des Dio Cassius (etwa 210 n. Chr.) war der Gebrauch der 7tägigen Planeten­woche bereits allgemein. Anderseits hatten die zum Christentum übergetretenen Gemeinden die jüdische Woche mit der Modifikation angenommen, daß sie ihren Feiertag auf den Sonntag verlegten und von diesem Tage ab auch die Wochentage zählten. Seit dem Ende des 3. Jahrh. n. Chr. drang die Planetenwoche auch in die christ­lichen Kreise ein1 und hat sich daselbst, trotz der späteren Be­kämpfung der Reste des Heidentums durch die Kirche, erhalten. Die römischen Nundinae traten diesem Entwicklungsgange der 7tägigen Woche gemäß im Laufe der Zeit immer mehr zurück , obgleich die Planetenwoche nicht offiziell wurde2, und verfielen ganz seit Konstantin d. Gr., welcher das Verlegen der Markttage auf den Sonntag gestattete3; 321 n. Chr. verbot derselbe Kaiser den Gewerbebetrieb und die Gerichtssitzungen4 an den Sonntagen und beschränkte die militärischen Übungen an denselben5. Damit hatte die 7 tägige Woche mit dem Sonntag an der Spitze auch bürgerliche Geltung6.


1) Die älteste christliche Grabinschrift mit der Bezeichnung „dies Veneris“ ist die römische von 269 n. Chr. (de Rossi, Inscr. Christ, urb. Romae, t. I No. 11).

2) Auf Inschriften wird in der heidnischen Zeit selten nach der Planeten­woche datiert. Sammlungen von Wochentagen auf Inschriften s. Gundermann, Die Namen der Wochentage bei den Römern (Zeitschr. f. deutsche Wortforsch. I, 1901, S. 181—183).

3) Corp. Inscr. Lat. III 1, No. 4121, S. 523, = Dessau, Inscr. Lat. select. 704: Imp. Caes. Fl(avius) Val(erius) Constantinus pius felix maximus Aug(ustus) ... provisione etiam pietatis sue nundinas die Solis perpeti anno constituit.

4) Codex Iustinianus III 12, 3

5) Eusebius, Vita Constantini IV 18 f.

6) Die sog. sabinische 7tägige Woche (in einem im Sabinerlande gefundenen Fragmente [Corp. Inscr. Latin. I, Edit. 2, p. 220 u. IX No. 4769], auch fasti Sabini [Fortsetzung der Fußnote]

Ginzel, Chronologie II. 12

[178 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

[Anfang der Fußnote] genannt, werden neben den Nundinen die Buchstaben der 7täg. Woche angeführt) kann man wohl noch als hypothetisch hinstellen.

Startseite Band II Inhalt Voriger § Anfang Nächster § Register Datenschutz/Impressum