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[220 X. Kapitel. Zeitrechnung der Römer.]

§ 178. Das älteste römische Jahr.

Über die älteste Jahrform geben die römischen Schriftsteller verschiedene, mehr oder weniger voneinander abweichende Nach-

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richten, welche erkennen lassen, daß zu ihrer Zeit schon keine sichere Überlieferung mehr über das ursprüngliche Jahr der Römer vor­handen war. Darin sind sie indessen ziemlich einstimmig, daß es ein zehnmonatliches Jahr gewesen sein soll. Der älteste dieser in Betracht kommenden Autoren, Fulvius Nobilior (Konsul 189 v. Chr.) nennt schon dieses zehnmonatliche Jahr, Numa habe es in ein zwölf­monatliches verwandelt; nach Iunius Gracchanus hätte erst Tarquinius (Priscus) zwei Monate zu den zehn hinzugefügt. Licinius Macer (Tribun 73 v. Chr.) und Fenestella nehmen dagegen ein zwölf­monatliches Jahr von Anfang (seit Romulus) als bestehend an1. Die Meinung des Varro ist nicht deutlich ausgesprochen; doch hielt er die zehn Monats­namen für sehr alte, von den Latinern hergenommene; da er in seiner Schrift de lingua latina (noch vor der Kalenderreform 46 v. Chr.) die Monate Ianuarius, Februarius als hinzugefügte be­zeichnet, hat er wahrscheinlich ebenfalls ein altes zehnmonatliches Jahr angenommen. Gegenüber den genannten Autoren kommen die späteren, wie Ovid, Plutarch, weniger in Betracht, doch setzt der


1) Censorin XX 2: Annum vertentem Romae Licinius quidem Macer et postea Fenestella statim ab initio duodecim mensum fuisse scripserunt; sed magis Iunio Gracchano et Fulvio et Varroni et Suetonio aliisque credendum, qui decem mensum putarunt fuisse, ut tunc Albanis erat, unde orti Romani ... XX 3: hi decem menses dies CCCIIII hoc modo habebant, Martius XXXI, Aprilis XXX, Maius XXXI, Iunius XXX, Quintilis XXXI, Sextilis et September XXX, October XXXI, November et December XXX, quorum quattuor maiores pleni, ceteri sex cavi vocabantur ... XXII 9: Nomina decem mensibus antiquis Romulum fecisse Fulvius et Iunius auctores sunt, et quidem duos primos a parentibus suis nominasse, Martium a Marte patre, Aprilem ... Maium. — Iunium ... Quintilem usque Decembrem perinde a numero ... 10: Varro autem Romanos a Latinis nomina mensum accepisse arbitratus auctores eorum antiquiores quam urbem fuisse satis argute docet .... 13: ... ceterum Ianuarium et Februarium postea quidem additos, sed nominibus iam ex Latio sumptis; et Ianuarium ab Iano, cui adtributus est, nomen traxisse, Februarium a februo.Macrob. Sat. I 12, 9: Non igitur mirum in hac varietate Romanos quoque olim auctore Romulo annum suum decem habuisse mensibus ordinatum, qui annus incipiebat a Martio et conficiebatur diebus CCCIIII, ut sex quidem menses, id est Aprilis Iunius Sextilis September November December, XXX essent dierum, quattuor vero, Martius Maius Quintilis October XXXI expedirentur, qui hodieque septimanas habent Nonas, ceteri quintanas (vgl. I 12, 38). — Solin. I 35: Romani initio annum decem mensibus computaverunt, a Martio auspicantes ... I 36: deinde numero decurrente December solemnem circuitum finiebat intra diem trecentesimum quartum; tunc enim iste numerus explebat annum, ita ut sex menses tricenum dierum essent, quattuor reliqui tricenis et singulis expedirentur.Gell. Noct. att. III 16, 16: Id cum ego ad complures grammaticos attulissem, partim eorum disputabant Homeri quoque aetate, sicuti Romuli, annum fuisse non duodecim mensium, sed decem.Serv. ad Verg. Georg. I 43: Novum ver ideo ait, quia anni initium mensis et Martius; et sciendum, decem tantum menses fuisse apud maiores. — Vgl. Ovid Fast. I 27, III 99, III 119.

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erstere ebenfalls zehn Monate voraus ; abweichend ist Plutarch1; nach ihm „waren die Monate der Römer (zu Romulus Zeit) sehr verworren und widersinnig, da sie einige nicht einmal zu 20, andere dagegen mit 35 und noch mehr Tagen ansetzten; sie kümmerten sich nicht um den Unterschied vom Laufe der Sonne und des Mondes, sondern achteten bloß darauf, daß das Jahr aus 360 Tagen bestünde.“ Nach­dem Plutarch den Numa als Verbesserer des Kalenders genannt und die Neueinrich­tungen des letzteren beschrieben hat, setzt er noch hinzu: „Viele behaupten, daß die zwei Monate Ianuar und Februar von Numa zuerst hinzugefügt worden und daß das römische Jahr an­fänglich nur zehn Monate gehabt habe.“ Die noch später lebenden, dem 3. bis 5. Jahrh. n. Chr. angehörenden Schriftsteller Censorin, Solinus, Servius, Macrobius stimmen, obwohl sie über die Aus­gleichung des ursprüng­lichen Jahres mit dem Sonnenlaufe etwas abweichende Ansichten kundgeben, in der Annahme von zehn Monaten überein (s. oben S. 221 Anm. 1). Danach fing das Jahr mit dem Martius an, und die weiteren Monate waren Aprilis, Maius, Iunius, Quintilis, Sextilis, September, October, November, December; vier davon seien volle, nämlich mit 31 Tagen gewesen: Martius, Maius, Quintilis und October, die übrigen sechs hohle Monate mit nur 30 Tagen. Wir erhalten somit ein Jahr von 304 Tagen.

Ein Jahr von 304 Tagen ist weder durch die Mondbewegung noch durch den Sonnen­lauf begründbar; es hat daher schon die früheren Chronologen zu Erklä­rungen herausgefordert. Hier haben wir nur mit den Neueren zu tun. Nach Th. Mommsen wäre das in Rede stehende Jahr ehemals ein für den Geschäfts­verkehr (zu Zins­zahlungen und dergleichen) benutztes von 10 synodischen Mondmonaten, also etwa 295 Tage fassend, gewesen; später, nach der Kalender­verbesserung der Dezemvirn, hätten die römischen Juristen entsprechend dem Sonnen­jahre von 365 Tagen den Geschäftsmonat 365 : 12 = 30 512 Tagen gerechnet, wodurch der Ansatz des Zehnmonat Jahres nun auf 304 Tage gekommen wäre. Hartmann wendet dagegen ein, daß der Monat in Geschäfts- und Rechtsachen nur zu 30 Tagen gerechnet worden sein könne, also ein zehnmonatliches juristisches Jahr höchstens 300 Tage gehabt hätte. Die Ursache von zehn Monaten sei vielmehr, daß man das Jahr immer mit dem Frühling habe beginnen wollen, und da nun mit dem Dezember alle Feldarbeit, die Tätigkeit der Natur und der Götterdienst zu Ende war, habe man die Zeit vom Ende Dezember


1) Num. 18: ῾Ρωμύλου γὰρ βασιλεύοντος ἀλόγως ἐχρῶντο τοῖς μησὶ ϰαὶ ἀτάϰτως, τοὺς μὲν οὐδὲ εἴϰοσιν ἡμερῶν, τοὺς δὲ πέντε ϰαὶ τριάϰοντα, τοὺς δὲ πλειόνων λογιζόμενοι, τῆς δὲ γενομένης ἀνωμαλίας περὶ τὴν σελήνην ταὶ τὸν ἥλιον ἔννοιαν οὐϰ ἔχοντες, ἀλλ᾽ ἓν φυλάττοντες μόνον, ὅπως ἑξήϰοντα ϰαὶ τριαϰοσίων ἡμερῶν ὁ ἐνιαυτὸς ἔσται.

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bis Anfang Martius als eine tote Zeit nicht nach Monaten benannt, also nicht mitgezählt, Huschke ist ungefähr derselben Ansicht, das zehnmonatliche Jahr sei in der alten Zeit noch bloß als Ausdruck des Sonnenlebens betrachtet worden. Dieses romulische bürgerliche Jahr hatte zehn Monate zu je 30 Tagen. Die weiteren Vorstel­lungen Huschkes sind verworren und weitgehend: neben dem bürgerlichen Jahre habe ein priesterliches von zwölf Monaten mit 360 Tagen existiert, welches von der Bruma (Winter) an gerechnet wurde; außerdem soll aus der mit Rom vereinigten quiritischen Ansiedlung ein zehnmonat­liches Mondjahr mit 282 Tagen, ein quiriti­sches Jahr, hervorgegangen sein, von den Palilien (April) anfangend. Soltau will in dem zehnmonatlichen Jahre eine Anlehnung an das alte Hesiodsche Sonnenjahr sehen; zehn Abschnitte des letzteren reichen etwa bis zur Winterwende, die weiteren zwei Abschnitte bis zu Arkturs Spätaufgang habe man später hinzu­genommen und so einen Übergang auf ein zwölfmonatliches Sonnenjahr geschaffen. — Für das zehn­monatliche Jahr hat man außerdem nach Stützen in den Ge­bräuchen und Institutionen der Römer gesucht und solche z. B. in geschichtlichen zehnmonatlichen Waffenstill­ständen, in ebenso langen Fristen für die Rückzahlung der Mitgift sowie für die Witwentrauer zu finden geglaubt; nur die letzteren beiden Usancen sind begründbar.1

Noch sonderbarer als das zehnmonatliche Jahr scheint die schon (S. 222) mitgeteilte Bemerkung Plutarchs, daß die römischen Monate anfänglich regellos, 20, 35 und mehr Tage fassend, gewesen sein sollen. Hierzu stimmt die Bemerkung des Lydus, daß das Jahr vom Reiche Saturns bis auf Roms Gründung nach dem Monde bemessen und von Romulus in zehn Monate geteilt worden sei, von denen einige viel mehr als 30 Tage und andere weniger gehabt hätten2; und der zuverlässige Censorin berichtet über die Italiker3, daß in Alba der März 36 Tage, der Mai 22, der Sextilis 18, der September 16 Tage, in Tusculum der Quintilis 36, der October 32, in Aricia der letztere 39 Tage gehabt habe. Diese letztere Nachricht ist von den meisten als ein chrono­logisches Märchen angesehen worden.

Bei den Berichten der Alten über das zehnmonatliche Jahr müssen wir annehmen, daß es sich um den Zustand der Zeitrechnung


1) Betreffs der 10monatlichen ratenweisen Rückzahlung der Mitgift vgl. Polybios XXXII 13; betreffs der 10monatlichen für Witwen und Kinder vgl. Fragm. Vat. 321, Plutarch Numa 12, u. a.

2) Lydus de mens. I 16 [Wünsch]: Ἐπὶ δὲ ῾Ρωμύλου ὁρίζεται, ὡς ἐλέγομεν ἔμπροσϑεν, δεϰαμηνιαῖος, τῶν μὲν ὑπέρ τριαϰάδος ἡμέρας [πλείους] πολλῷ, τῶν δὲ ἐλάττονας λαχόντων μηνῶν.

3) Censorin XXII 6: Apud Albanos Martius est sex et triginta, Maius viginti duum, Sextilis duodeviginti, September sedecim : Tusculanorum Quintilis dies habet XXXVI, October XXXII, idem October apud Aricinos XXXVIIII.

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in der vorhistorischen Zeit Roms, also in der Zeit vor Rumulus handelt. In diese altersgraue Zeit, in welcher die Römer ihre Monatsnamen von Nachbarvölkern entlehnten, setzt Varro das zehn­monatliche Jahr. Die Römer waren damals noch Ackerbauer und Viehzüchter; ihre sozialen Fortschritte, und mit diesen die Zeit­rechnung, können sich nur nach dem langen Prozesse, den die Ent­wicklung der Zivilisation bei den dafür begabten Völkern durchläuft, vom rohen zum feineren ausgebildet haben. In dieser Urzeit Roms war die Zeitrechnung noch regellos und verworren, sagt Plutarch. Da Völker auf dieser Zivilisationsstufe noch mit der näherungsweisen Kenntnis eines Naturjahres ausreichen, so scheint es mir nicht gerecht­fertigt, für diese Periode schon die Kenntnis der Länge des Sonnen­jahres anzunehmen und das zehnmonatliche Jahr aus vollen und hohlen Sonnenmonaten zu erklären. Ebensowenig kann man an ein Geschäfts­jahr denken, da sich aus der Ausdrucksweise der Alten nicht ent­nehmen läßt, daß das zehnmonatliche Jahr eine nur auf einzelne Stände beschränkte Rechnungs weise gewesen wäre, abgesehen davon, daß man in der Urzeit eines Hirtenvolks noch nicht viel von Recht und Geschäft sprechen kann. Zur Erklärung der Entstehung des zehnmonatlichen Jahres in jener entlegenen Zeit, für welche schon den oben genannten römischen Autoren die historischen Quellen völlig versagten, scheint es viel näherliegend, die Entwicklungs­weise der Zeitrechnung anderer Völker in Parallele zu ziehen. Damit kommen wir auf die Notwendigkeit, die ethnologischen Resultate zu ge­brauchen, welche im IX. Kapitel über das Jahr jener Naturvölker vorgeführt wurden, die sich etwa in dem Übergangsstadium von der Stufe der Boden­bewirtschaftung und der Viehzucht zu der Stufe des Handels, der Gewerbe und der einfachsten staatlichen Einrichtungen be­finden. Wir hatten dort aus wohl hinreichenden Beispielen über die Natur­völker Asiens und Amerikas gefunden, daß das zwölfmonat­liche Jahr nur ausnahmsweise bei diesen Völkern vorkommt, daß vielmehr von 10 bis 14 Abschnitten der Zeit die Rede ist, nach welcher sich die Arbeit regelt, die im Laufe des Jahres getan wird. Das Jahr selbst ist überall ein rohes Naturjahr, dessen Länge nur ungefähr bekannt ist und dessen Wiederkehr (oder Hauptpunkte) bei den geistig entwickelteren Völkern mit Hilfe der Verfolgung der Orte der Sonne am Horizont festgestellt wird. Die Zeitabschnitte haben meist noch keinerlei Zusammenhang mit der Mondbewegung oder den Phasen, sondern werden durch markante Erscheinungen der Tier- und Pflanzen­welt bestimmt, sind daher sehr ungleich in bezug auf Länge. In ähnlicher Weise können die Römer der ältesten Zeit für die Regelung ihrer jährlichen Feldarbeit zehn Zeitabschnitte von un­gleicher Länge hergestellt haben, die sich auf das Blühen, die Reife

[§ 179. Die weitere Entwicklung des römischen Jahres. 225]

gewisser Pflanzen usw. und auf die in diesen Zeiten zu verrichtenden Feld- und Hausarbeiten bezogen und ein Naturjahr ungefähr aus­füllten. Auf diese Weise läßt sich das zehnabschnittliche Jahr, welches von den Schriftstellern mißverstanden und in ein zehn­„monatliches“ verwandelt wurde, erklären; dadurch gewinnt auch das angebliche Märchen von den sehr ungleich langen „Monaten“ bei den Albanern, Tusculanern usw. (s. oben) an Wahrscheinlichkeit; waren solche Zeitabschnitte bei den Nachbarstämmen vorhanden, so werden auch die Römer sie gehabt haben.

Auch noch ein anderer Weg öffnet sich zur Erklärung des zehnmonatlichen Jahres durch die ethno­logische Betrachtung. Im Kapitel IX (S. 128 f.) bin ich auf die Beantwortung der Frage ge­kommen, warum in dem alten mangsa-Jahre auf Java die ersten zehn Monate nach den Ordnungszahlen, die letzten beiden Monate aber mit indischen Namen benannt werden. Nach der dort erwähnten Hypothese von J. Brandes kamen ehemals auf Java für den Reis­anbau, die Haupttätigkeit des Volkes, nur die ersten 10 mangsa (un­gleiche Jahresabschnitte) in Betracht, der Rest des Jahres wurde als tote (untätige) Zeit nicht mitgerechnet, und erst mit dem Eindringen indischer Kulturelemente wurden noch zwei fremde Monatsnamen über­nommen. Wollen wir eine ähnliche Entwicklungsart des Jahres für die römischen Landbebauer gelten lassen, so würde deren zehnmonat­liches Jahr ebenfalls erklärt sein; wir würden uns dann stark den schon von Hartmann und Huschke ausgesprochenen Vermutungen (s. oben) nähern. Ich wage nicht zu entscheiden, welche von den beiden hier gegebenen Hypothesen die zutreffende ist, aber ich möchte derjenigen den Vorzug geben, nach welcher das älteste römische Jahr ein Naturjahr war, das in zehn verschieden lange Zeit­abschnitte zerfiel.

Was die Zahl von 304 Tagen betrifft, welche mehrere der alten Autoren dem zehnmonatlichen Jahre geben, so ist dieselbe nur eine künstliche Konstruktion; da es in der späteren Zeit des römischen Jahres bereits 31tägige Monate gab, so machten die Antiquare davon Gebrauch und setzten das zehnmonatliche Jahr aus 4 solchen Monaten und sechs 30tägigen zusammen.

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