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[§ 215. Andere Systeme. 435]

§ 215. Andere Systeme.

Thukydides berichtet über den peloponnesischen Krieg (V 26), dieser sei von ihm „nach der Folge der Begebenheiten von einem Sommer und Winter zum andern beschrieben“, und habe „27 Jahre“ oder, wenn man richtiger rechne, 27 Jahre „und nicht viele Tage“ gedauert1. Böckh rechnet2 die Dauer des Krieges vom letzten Anthesterion Ol. 87, 1 bis zum 16. Munychion Ol. 93, 4. Nach Böckhs Oktaëteris ent­sprechen diese Daten dem 4. April 431 resp. 25. April 404 v. Chr.; die Zwischenzeit beträgt — das Jahr durchweg nur zu 365 Tagen angenommen — 27 Jahre 28 Tage, was den Worten des


1) ϰαὶ ἡμέρας οὐ πολλὰς παρενεγϰούσας.

2) Mondzykl. I 80—82. 102; II 151. Vgl. a. S. 431 Anm. 1.

28*

[436 XI. Kapitel. Zeitrechnung der Griechen.]

Thukydides „wenige“ oder „nicht viele Tage“ über 27 Jahre entspricht. Bei Anwen­dung der Mommsenschen Voraussetzung, daß damals der Zyklus des Meton schon eingeführt war, ergibt sich aus Mommsens Entwurf (s. oben S. 404. 406) als resp. Datum der 8. März 431 und 24. April 404 und die Zwischenzeit (mit 365tägigen Jahren) zu 27 Jahren 54 Tagen, mit der Angabe des Thukydides viel weniger stimmend. Böckh hat darin einen Grund gesehen, daß Metons Zyklus in jener Zeit noch nicht kalendarisch angewendet worden sein kann. Unger versuchte nun (1875, 1884) eine neue Auffassung in die historischen Angaben von Thukydides hineinzu­bringen. Der letztere verfahre nicht konsequent, der Winteranfang sei an das Naturjahr (die Herbstgleiche) geknüpft, während er den Anfang der Sommer und der Kriegsjahre nach attischem (lunisolarem) Kalender ausdrücke. Es ist aber heute kaum mehr fraglich, daß Thukydides überall das Sonnenjahr (von 365 Tagen) im Sinne hat, wo es gilt, die Vor­kommnisse nach Jahreszeiten oder Jahrintervallen anzugeben, und daß er sich dagegen bei genauen Tagangaben (Verträgen, Finster­nissen usw.) des attischen Kalenders bedient1. Unger fand jedoch, daß Thukydides die Kriegsjahre vom Ende des Anthesterion an (luni­solar) bemesse; dies gab ihm Gelegenheit, bei den Begebenheiten des 20. Kriegsjahres2, Ol. 92, 1, zu behaupten, dieses Jahr müsse ein Schaltjahr gewesen sein (in der Oktaëteris von Böckh und Schmidt ist Ol. 92, 1 ein Gemeinjahr). Die Berichte des Thukydides lassen sich aber auch mittelst eines Gemeinjahrs gut erklären. Haupt­sächlich auf seine Erklärungen der Chronologie des Thukydides ge­stützt, stellte Unger die neue Oktaëteris auf, welche mit dem Jahre Ol. 89, 4 (= 421 v. Chr.) anfängt. Für die vorhergehende Zeit, von Ol. 87, 1—89, 3 stimmt Unger im Datum des 1. Hekat. und in den Jahreslängen mit dem Ent­wurfe der Oktaëteris von Schmidt überein. Von da ab ändert er die Schaltungs­folge in 2, 5, 8 um, d. h., das Jahr Ol. 89, 4 als erstes der „neuen Oktaëteris“ betrachtet, sind das 1. und 4. Jahr der geraden Olympiaden (z. B. 92, 1 und 92, 4) und das 3. Jahr der ungeraden Olympiaden (93, 3) Schaltjahre, die übrigen Gemeinjahre. Die beige­brachten Beweise reichen jedoch zu einer sicheren Begründung der neuen Oktaëteris nicht aus; zum Teil gründen sie sich nur auf Rückschlüsse von einigen Gemein- und Schaltjahren auf die Jahreslängen vorhergehender oder nachfolgender Jahre. Mehrere als Beweise hingestellte Vergleichungen mit historischen Ereignissen lassen sich ebenso gut durch die Schmidtsche Oktaëteris erklären; so das Datum des Seetreffens bei Naxos Ol. 101, 1, welches auf den


1) Vgl. S. 428 Anm. 1.

2) VIII 39. 41. 60.

[§ 215. Andere Systeme. 437]

16. Boëdromion, um die Zeit des Vollmondes, in die großen Eleusinien1, fiel. Die Ver­folgung der Ereignisse führt eher in den September als in den Oktober; da das Jahr Ol. 101, 1 in der Schmidtschen Oktaëteris am 26. Juni beginnt, kommt der Tag des Seetreffens auf den 8. September. Die von Unger für sich angeführten Jahre Ol. 99, 8 als Schaltjahr und Ol. 108, 3 als Gemeinjahr sind auch in Schmidts Oktaëteris Schalt­jahr resp. Gemeinjahr. Der 1. Hekat. der von Unger zur Reduktion auf julianische Zeit benützten Jahre Ol. 99, 2 und 99, 3 (Mondfinsternisse des Almagest, s. vorher S. 431 f. u. S. 431 Anm. 2) stimmt ebenfalls mit dem Schmidtschen Ansätze 14. Juli resp. 3. Juli überein. Im ganzen ist beim Vergleichen desjenigen Materials, welches eine unzwei­deutige Zeitbestimmung erlaubt (und dieses ist für das 4. Jahrh. recht gering), die Notwendigkeit einer neuen Oktaëteris, welche an Stelle der alten Schaltordnung (diese erkennt auch Unger an) eine neue setzt, nicht recht einzusehen. — Die neue Oktaëteris setze ich nicht hierher; man wird sie mit den folgenden Angaben selbst bilden können, wenn man etwa eine Datierung danach reduzieren will. Den Ausgangs­punkt bildet Jahr 1 der Oktaëteris = Ol. 89, 4, 1. Hekat. = 421 Juli 14; das folgende 2. sowie weiter das 5. und 8. sind Schaltjahre (384 Tage), das 1., 3., 4., 6., 7. Jahr sind Gemeinjahre (354 Tage), jedoch haben folgende Jahre einen Zusatztag (also 355 Tage):

Ol. 90, 2Ol. 95, 1Ol. 100, 2Ol. 105, 1
91, 196, 2101, 4107, 1
92, 397, 2102, 3108, 3
93, 298, 3104, 2109, 1



110, 3

Für die Längen der Monate ist ununterbrochener Wechsel voller und hohler Monate vorausgesetzt; das Jahr 1 der Oktaëteris beginnt mit einem vollen Hekatombaion, das Jahr 2 ebenfalls; die Jahre 3, 4, 5 beginnen mit einem hohlen Hekat. usf.; nach Ablauf von 6 Oktae­teriden, Ol. 101, 4, wiederholt sich diese angedeutete Folge des vollen resp. hohlen Hekat. Die Neujahrsgrenzen liegen zwischen dem 28. Juni und 7. August. Während aber in den Entwürfen von Böckh und Schmidt der 1. Hekat. nur anfänglich (bis Ol. 89, 2) bis in den August rückt, sonst aber im Juni und Juli verbleibt, fängt bei Unger um­gekehrt, in der späteren Zeit des 4. Jahrh., das Neujahr erst in der zweiten Hälfte des Juli und 6 mal im August an. Auch dieser Um­stand macht Ungers neue Oktaëteris unwahrscheinlich, da ein sich so fortsetzender später Jahresanfang wohl von selbst zu einer baldigen


1) Plutarch, Camill. 19; Phok. 6; Xenoph., Hell. V 4, 61.

[438 XI. Kapitel. Zeitrechnung der Griechen.]

Abänderung der Oktaëteris geführt haben würde. — Die „neue Oktae­teris“ bestand nach Unger bis Ol. 110, 3 (= 338 v. Chr.), dann trat ein modifizierter 19jähriger Zyklus an ihre Stelle (s. § 216).

Usener läßt für das 5. Jahrh. und zwei Drittel des 4. wie Böckh die Oktaëteris gelten, geht aber nicht, wie letzterer, vom 3. Jahr der geraden Olympiaden (86, 3) als erstem Jahr aus, sondern, wie Redlich in seinem Entwürfe, vom zweiten Jahr der ungeraden Olympiade (87, 2). In dieser Oktaëteris ist das 3., 5., 8. Jahr (Geminos) Schaltjahr; also die Jahre Ol. 87, 4; 88, 2; 89, 1; 89, 4; 90, 2; 91, 1 usf. Im Jahre Ol. 111, 1 (= 336 v. Chr.) sollen die Athener diese Schaltordnung ge­ändert haben, indem sie nun das 3., 6., 8. Jahr der Oktaëteris als Schaltjahr annahmen; es waren also die Jahre Ol. 111, 4; 112, 3; 113, 1; 113, 4; 114, 3; 115, 1; 115, 4; 116, 3 Schaltjahre. Nach dem letztge­nannten Jahre, mit Ol. 117, 1 (= 312 v. Chr.) gingen die Athener zum Metonschen Zyklus über. Der Grund zu dieser An­nahme ist folgender. Das Jahr Ol. 116, 3 ist durch eine Inschrift (Corp. Inscr. Att. II 1 no. 234) als Schaltjahr konstatiert. Für das nächste Jahr Ol. 116, 4 ist eine Inschrift (ibid. no. 236) Gegenstand mehrfacher Kontroversen geworden; während A. Reusch und Unger die Restitution so auszu­führen suchten, daß einem Gemeinjahr Genüge geleistet war, führte Köhlers Ergänzung auf ein Schaltjahr. Somit wären, bei letzterer Annah­me, zwei Schaltjahre, Ol. 116, 3 und 116, 4 unmittelbar aufeinander gefolgt, was in jedem Schaltzyklus unmöglich ist. Usener erklärt die Abnormität durch die Annahme, die Athener hätten im Jahre Ol. 116, 4 einen Schaltmonat (in das Gemeinjahr) eingelegt, um den Übergang zu Metons Zyklus zu bewerk­stelligen. Das erste metonische Jahr Ol. 117, 1 ist von Usener nicht als ein 7. des Metonschen Zyklus (dieses ergäbe sich bei der Fortsetzung des Zyklus, s. oben S. 407) sondern als 15. angesetzt, so daß erst das Jahr Ol. 118, 2 zum ersten des Zyklus wird. Da die Hypothese Useners aus einer Reihe bedenklicher Annahmen sich zusammensetzt, so ist sie so ziemlich überall auf Wider­stand gestoßen1. Ich setze deshalb in unserem Buche, wo das allzu Hypo­thetische keinen breiten Platz einnehmen soll, ein weiteres Eingehen darauf beiseite.

In Beziehung auf die Hauptstütze der Theorie, die Inschrift no. 236 (s. oben), muß aber erwähnt werden, daß die neueren Er­gänzungen2 der Inschrift übereinstimmend auf Ol. 116, 4 als ein Ge­meinjahr geführt haben.


1) S. u. a. Unger, Der attische Schaltkreis (Philologus, 39. Bd., 1880, S. 475 f.).

2) Schon Schmidt hat (Handb. d. griech. Chron., S. 576 — 580) über den Gegenstand befriedi­gende Erklärungen abgegeben und das Jahr Ol. 116, 4 als ein Gemeinjahr erklärt. Prof. Kirchner ergänzt die Inschrift no. 236 so, daß die Gleichung 16. Gamel. = VI. Pryt. 18. Tag besteht, was auf ein Gemeinjahr führt, [Fortsetzung der Fußnote]

[§215, Andere Systeme. 439]

Eine von den bisher erwähnten Aufstellungen ganz verschiedene Idee liegt der Hypothese von Bruno Keil zugrunde. Dieser be­zweifelt die Richtigkeit der Grund­lagen, auf welchen die Zinsrechnungen Böckhs und die aus diesen abgeleiteten Jahreslängen von Ol. 88, 3—89, 2 beruhen. Seit der Verfassung des Kleisthenes bestand nämlich in Athen ein Amtsjahr neben dem bürgerlichen Lunisolarjahr; es habe regulär 360 Tage gehabt, wurde aber zeitrechnerisch mit Hilfe eines Zyklus fortgeführt, in welchem 390tägige Schaltjahre und 361tägige Ausgleichsjahre auftraten. Nach diesem Amtsjahr, welches also normal 12 Monate zu 30 Tagen zählte, seien auch die Zinsen be­rechnet, die Prytanien verteilt, überhaupt die Staatsver­waltung reguliert worden. Die Keilsche Ansicht hat Ähnlichkeit mit der Hypothese von W. F. Rinck1, welcher ebenfalls auf ein 360tägiges Jahr zurück­griff, aber den Fehler beging, es als bürgerliches gelten zu lassen. Die Annahme eines besonderen, vom Lunisolarjahre unabhängigen Amts­jahres, nach welchem verschie­dene staatliche Einrichtungen getroffen wurden, kann man gewiß gelten lassen, um so mehr, als Nachweise eines solchen für das 2. Jahrh. vorliegen. Aber fraglich ist, ob das Amts­jahr zugleich ein vorgeschriebenes Zinsjahr war, und noch fraglicher, ob es durch einen Zyklus gegen das Lunisolarjahr reguliert wurde2. Den Zyklus des Amtsjahres konstru­iert Keil folgender­maßen. Im Amtsjahr entsprach dem 355tägigen bürgerlichen Jahre ein 361tägiges, dem bürgerlichen 384tägigen Schaltjahre ein 390tägiges. Eine Reihe von 5 Amtsjahren, bestehend aus 3 · 360 + 361 + 390 Tagen = 1831 Tagen, faßt so viel wie 5 bürgerliche Jahre mit 2 Schaltjahren 2 · 354 + 355 + 2 · 384 = 1831 Tagen. Auf Grund dieses Verhältnisses läßt sich eine 40jährige Periode herstellen, in welcher nach jeder Pentade, in die nur ein bürgerliches Schaltjahr fiel, ein Amtsjahr auszuschalten war (4 · 354 + 384 = 4 · 360 + 360 = 1800 Tage); nach Ablauf von je 5 Jahren, im Anfange des 6. koinzidieren beide Neujahre, 1. Hekat. und Pryt. I Tag 1. Die Schaltung ist so gewählt, daß sie der „neuen Oktaëteris“ Ungers entspricht, also das 2., 5., 8. Jahr einer Oktaëteris


[Anfang der Fußnote] wenn die Prytanien I bis VI je 35 Tage hatten; auch J. Sundwall (Zur Frage v. d. 19jähr. Schaltzykl. in Athen) erhält ein Gemeinjahr mittels der Ergänzung 19. Gamel. = VI. Pryt. 21. Tag (nach Schmidt).

1) Die Religion d. Hellenen aus den Mythen, den Lehren d. Philosophen u. d. Kultus dargestellt. Zürich 1855. Von Böckh, Mondzykl. I energisch bekämpft.

2) Wenn das Zinsjahr 360 Tage gehabt haben soll, dann muß man mit Böckh (Mondzykl. I 4) fragen, wie es kommt, daß Strepsiades (Aristoph., Nubes v. 17) sich ängstigt, wenn die Tage des Mondes fortschreiten und dadurch der Zahlungs­tag näher rückt. Es heißt dort: „Wenn der Mond nicht mehr aufginge, brauchte ich die Zinsen nicht zu bezahlen“, und: „Das Geld wird monatweise (ϰατὰ μῆνα) ausgeliehen“ (v. 751).

[440 XI. Kapitel. Zeitrechnung der Griechen.]

zum Schaltjahr macht. Ich setze, um klarer zu sein, die ersten beiden Pentaden des mit Ol. 69, 2 = 1. Jahr beginnenden Zyklus an:



Beginn
des
bürg. Jahres
Beginn
des
Amtsjahres
Amtsjahr
v. Chr.Tage Julian. Dat.
des Beginns
Tage d.
Amtsj.
1.JahrOl. 69, 2 = 503355 20.Juli 1.Hekat. 20.Juli361
2.3 = 502*384 10. 7. 16.390
3.4 = 501354 28. 13. 9.Aug.360
4.70, 1 = 500354 17. 19. 4.360
5.2 = 499*384 6. 25. 30.Juli360
6.3 = 498355 25. 1. 25.361
7.4 = 497354 14. 7. 20.360
8.71, 1 = 496*384 3. 13. 15.390
9.2 = 495354 22. 19. 9.Aug.360
10.3 = 494*384 11. 25. 4.360
11.4 = 493355 29. 1. 29.Juli361

Dieser Zyklus, welcher sich nach je 40 Jahren von vorne wieder­holt, lief in der ange­deuteten Weise bis Ol. 89, 2. Da Ol. 89, 3 der Schaltmonat ausgelassen worden war (s. oben), so änderte man jetzt die Lage des Amtsschaltjahres in der Pentade: früher entsprach das erste der beiden 384tägigen Jahre dem 390tägigen, jetzt wurde das zweite 384tägige gewählt. Um Ol. 91, 3 (= 414 v. Chr.) war eine Störung des Amts­jahres (wegen des Hermakopiden­prozesses ließ man die Behörde früher antreten). Mit dem Jahre Ol. 93, 1 (= 408 v. Chr.) hörte der Unterschied in dem Anfange des bürgerlichen und des Amts­jahres auf. Für die Verschiebung des Amtsjahr­anfanges gegen das bürgerliche Jahr (für die ersten 10 Jahre s. obige Tabelle) resultiert z. B. für

Ol. 88, 3 AnfangdesAmtsjahres am13.Hekat. (=28.August)
88, 4 19. (=13.)
89, 1 25. (=8.)
91, 3 vor dem 13. Skiroph. 415
92, 2 im (Mitte) Skiroph. 412
92, 3 wahrscheinlich 19. Skiroph.

Daß das Amtsjahr unabhängig vom bürgerlichen Jahre war und sich sein Anfang gegen das letztere verschob, ist sicher; eine syste­matische Regulierung desselben durch zyklisch geordnete 360-, 361- und 390tägige1 Jahre ist aber nicht wahrscheinlich; das Amtsjahr


1) Betreffs eines 390tägigen Jahres beruft sich Keil auf die dem Jahre 324 v. Chr.(?) ange­hörende Baurechnung Corp. Inscr. Att. II no. 834c, wo es heißt: „Taglohn 2 Drachmen, macht für 13 Monate 780 Drachmen“. Hier sei der Lohn für 390 Tage Beweis für ein 390tägiges Amtsjahr. Ferner erhielten (ib. 814 [Fortsetzung der Fußnote]

[§215. Andere Systeme. 441]

wurde entweder von Fall zu Fall bestimmt, oder es treffen ander­weitige Erklärungen zu, die dafür gegeben worden sind. Die Kon­struktion des Zyklus stützt sich nur auf 3 oder 4 Inschriften und ist daher ganz hypothetisch.

Kubicki läßt die Oktaëteris bis Ol. 89, 2 (= 423 v. Chr.) bestehen, bis dahin sei der 1. Thargelion der Anfang des attischen Jahres ge­wesen (Mai). Dann behielt man noch bis Ol. 93, 2 (= 407) die Oktaëterische Schaltung 3, 5, 8 bei, ging aber mit dem Jahres­anfänge, um der Verspätung gegen die Jahreszeiten zu begegnen, auf den 1. Skiro­phorion als Jahresanfang (Ende Mai, spätestes Datum 25. Juni) über. Mit dem Archon Kallias (Ol. 93, 3 = 406 v. Chr.) wurde der Metonsche Zyklus und der Jahresanfang 1. Hekatombaion eingeführt. Die Basis dieser seltsamen Resultate bilden eine neue Ergänzung und Diskussion der den Böckhschen Zinsrechnungen zugrunde liegenden Inschrift (Corp. Inscr. Att. I, no. 273) und Interpretationen über die Zeit des Überfalls von Plataia in Thukydides Geschichtswerk. Die Diskussion ergibt für das Prytanien-Quadriennium Euthynos-Amynias Ol. 88, 3—89, 2 die Summe 371 + 355 + 367 + 371 = 1464 Tage, eine Unmöglichkeit. Ferner leitet Kubicki ab, daß im Jahre 432 die Prytanie Hippothontis die neunte gewesen, und daß der Überfall von Plataia ebenfalls in diese 9. Pryt. gehöre. Es müsse dafür der Mai (nicht der April, s. oben S. 434 Anm. 1) angenommen werden, weil es sich um die Zeit beim Jahresanfang handelt und eben dieser damals der Mai (Thargelion) war. Solange aber nicht neue und ganz einschneidende Beweise aus Inschriften gegen die von allen neueren Chrono­logen (selbst von Böckhs Hauptgegner Aug. Mommsen) anerkannten Zins­rechnungen Böckhs beigebracht werden, wird man den an sich schon nicht glaub­lichen zwie­fachen Wechsel des Jahresanfanges innerhalb von 17 Jahren verwerfen müssen.

Auch Israel-Holtzwart will an den Böckhschen Zinsrechnungen zweifeln. Sein System ist aber hypothetischer als das der anderen Chronologen. Die Epoche des Metonschen Zyklus läßt er mit dem Datum der Sonnenwende zusammenfallen (vgl. § 209) und danach 27. Juni 433 v. Chr. (Ol. 86, 4) den Zyklus beginnen. Die Schaltungs­ordnung ist 1., 3., 6., 9., 11., 14., 17. (anlehnend an die von Aug. Mommsen). Der Jahresanfang soll nie vor dem Datum des Sommersolstiz liegen.


[Anfang der Fußnote] Frg. b. 33) 5 Amphiktionien vom Skiroph. Ol. 101, 2 bis Ende Ol. 101, 3, also für 14 Monate (374 v. Chr. ist bei Schmidt ein Schaltjahr) 2100 Drachmen, daher Einer für das Schaltjahr 390 Drachmen, täglich 1 Drachme. Es ist aber viel wahrscheinlicher, daß diese und andere Zahlungen gar nichts mit einem 360tägigen Amtsjahr zu tun haben; vielmehr erklären sie sich aus der sehr verbreiteten Gewohnheit, bei Abrechnungen u. dgl. den Monat gemäß dem Sprachgebrauch nur zu“ 30 Tagen anzunehmen. Vgl. oben S. 317.

[442 XI. Kapitel. Zeitrechnung der Griechen.]

So sehr auch nach den bisherigen Auseinandersetzungen diejenigen chronologischen Systeme, welche eine erst späte Einführung des Metonschen Zyklus aufstellen, voneinander abweichen, so kommen sie doch soweit überein, daß sie etwa das letzte Drittel des 4. Jahrh. v. Chr. dafür ansetzen. Nehmen wir die Durchschnittszeit, etwa Ol. 112, 1 = 332 v. Chr. an, so stehen uns für das ganze Jahrhundert von 432 v. Chr. herab außer den Böckhschen Zinsrechnungen kaum mehr als zehn vermutlich einwandfreie d. h. eventuell richtig ergänzte Inschriften zur Beurteilung der Längen einzelner Jahre dieses Zeit­raums zur Verfügung. (Ich gebe diese Inschriften nebst den bis in das 1. Jahrh. v. Chr. zur Berücksichtigung kommenden in § 219 an). Das ist recht wenig zur Begründung und Vergleichung einer Theorie. Die Erkenntnis, daß der Boden hier noch unsicher ist, mag wohl die Ursache sein, daß in neuester Zeit wieder die Mutmaßung (welche Böckh, Unger, Schmidt und Usener längst beseitigt zu haben glaubten) ausgesprochen worden ist1, ob nicht doch Metons Zyklus sofort d. i. 433 v. Chr. eingeführt worden sei. Meines Erachtens sind (vgl. die bisherigen Darlegungen) die Schwierigkeiten, welche dieser Annahme entgegenstehen, zu beträchtlich; nur die Auffindung weiterer Inschriften aus dem 5. und 4. Jahrh. wird hier allmählich Klarheit schaffen. Für die Reduktion von Daten aus dieser Zeit kann vorläufig die Oktaëteris von Schmidt angenommen werden.


1) Ferguson, The Athenian Calendar 1908.

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